Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1014959020
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24331
Document type:
Monograph
Author:
Krüger, Hans
Title:
Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (133 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Die Entwicklung der Viehbestände während des Krieges und die hierauf bezüglichen behördlichen Maßnahmen / von Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Dr. Niklas
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
    IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergesellschaftung und Gesellschafr. 265 
schied liegt zu Grunde der bekannten Unterscheidung der „Rechts-An- 
sprüche“, welche — wie man sagt — „nur auf äußeres Verhalten 
zielen“, von den „sittlichen Ansprüchen“, welche — wie man sagt — „auch 
auf inneres Verhalten zielen“. „Anspruch-Schein-Erfüllung“ 
nennen wir jedes dem Adressaten eines besonderen Anspruches zuge- 
hörige Leibliche, welches die wirkende Bedingung für jemandes irrigen 
Gedanken abgibt, daß der Adressat jenes Anspruches den Anspruch 
erfüllt habe. Eine „Anspruch-Schein-Erfüllung“ kann entweder eine 
„wissentliche (absichtliche oder quasi-absichtliche) An- 
Spruch-Schein-Erfüllung“ oder eine „unwissentliche An- 
sSpruch-Schein-Erfüllung“ sein, 
Ein Anspruch kann ferner entweder ein „qImmanent gerichteter 
Anspruch“ oder ein „transzendent gerichteter Anspruch“ sein. 
Ein „immanent gerichteter Anspruch“ liegt vor, wenn der Anspruch- 
erheber weiß, daß ihm Erfahrung des beanspruchten Ander-Verhaltens 
zugehörig sein wird, sein Anspruch sich also für ihn ‚‚immanent“ er- 
füllen werde. Ein Ansprucherheber kann die Erfüllung seines „An- 
Spruch-Zieles‘“ in verschiedener Weise erfahren, nämlich entweder a) da- 
durch, daß er besonderes Leibliches des Anspruchadressaten wahr- 
ıimmt und als Anspruch erfüllendes Verhalten versteht oder b) da- 
durch, daß er nur die von ihm gewollte Leistung, bzw. Quasi-Leistung 
des Anderen wahrnimmt, und daraus einen „anzeichengemäßen Glauben‘ 
an die Ansprucherfüllung gewinnt oder c) dadurch, daß er durch jeman- 
des Behaupten einen bedeutungsgemäßen Glauben an die Anspruch- 
erfüllung gewinnt. Im letzteren Falle kann die Erfahrung der An- 
S;prucherfüllung dem Ansprucherheber auch durch eine Behauptung des 
Anspruchadressaten zugehörig werden. Ein „transzendent gerichteter 
Anspruch“ liegt hingegen vor, wenn der Ansprucherheber weiß, daß 
ihm Erfahrung des beanspruchten Ander-Verhaltens nicht zugehörig 
sein wird, sein Anspruch sich also für ihn „transzendent“ erfüllen 
Wird. „„Transzendent gerichtete Ansprüche‘ sind wieder entweder „wegen 
Erfahrungs- Unmöglichkeit transzendent gerichtete An- 
Sprüche“ oder „wegen Erfahrungs-Gleichgültigkeit transzen- 
dent gerichtete Ansprüche“. Ein „wegen Erfahrungs-Unmöglichkeit 
Yanszendent gerichteter Anspruch‘ liegt immer dann vor, wenn jemand 
von einemAnderen ein Verhalten für einen Weltzeitpunkt beansprucht, 
Welcher nach dem Wissen des Anspruch-Erhebers erst nach seinem, des 
Anspruch-Erhebers, Tode eintreten wird. Beispiele solcher „‚transzendent 
Zerichteter Ansprüche‘ sind z.B. alle „Verfügungen von Todes wegen‘‘. 
Ein „wegen Erfahrungs-Gleichgültigkeit transzendent gerichteter An- 
Spruch“ liegt hingegen vor, wenn der Ansprucherheber zwar weiß, daß 
Sr die Erfüllung seines Anspruches erfahren könne, ihm jedoch 
diese Erfüllung als eigene Erfahrung gleichgültig ist, ihm vielmehr
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Almanach d’Adresses de La Chambre de Commerce, d’Industrie et de Métier `a Zagreb. [Verlag nicht ermittelbar], 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.