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Die deutsche Hausindustrie

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Hausindustrie

Monograph

Identifikator:
1016561377
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85201
Document type:
Monograph
Author:
Spann, Othmar http://d-nb.info/gnd/118615904
Title:
Tote und lebendige Wissenschaft
Edition:
Zweite, stark vermehrte und durchgesehene Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1925
Scope:
XV, 172 Seiten
Digitisation:
2019
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die vier Grundgestalten der Wirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Hausindustrie
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Begriff und Einteilung der Hausindustrie
  • Zweites Kapitel. Die Entstehung der Hausindustrie
  • Drittes Kapitel. Umfang der Hausindustrie in Deutschland
  • Viertes Kapitel. Wirtschaftliche und soziale Zustände in er Hausindustrie
  • Fünftes Kapitel. Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der Hausindustrie
  • Sechstes Kapitel. Staatshilfe
  • Siebtes Kapitel. Selbsthilfe
  • Achtes Kapitel. Hilfe von aussenstehenden Kreisen
  • Index

Full text

30 
I. Kap.: Begriff und Einteilung der Hausinduftrie 
geber regelmäßig infofern abhängig, als diefer gegen ihn den rechtlichen An- 
fpruch auf weitere Arbeitsleiftungen und auch die Befugnis befitzt, jederzeit 
in die Arbeitsausführung einzugreifen. 
Diefe Unterfcheidung ift in der Praxis fchwer durchzuführen, eine fcharfe 
Grenzlinie zwifchen Hausgewerbetreibenden und Heimarbeitern ift kaum zu 
ziehen. Die Anleitungen der Reichsverficherungsbehörden geben darum eine 
Anzahl verfchiedener Merkmale von Hausinduftrie und Heimarbeit, die fpäter 
(bei der Verficherungsordnung für Hausinduftrie) näher aufzuzählen find. 
Aber felbft an ihrer Hand bleibt die Unterfcheidung oft unklar. Auf jeden Fall 
aber ift der Kreis der Heimarbeiter gegenüber den Hausgewerbetreibenden 
ein eng begrenzter. 
Unter diefen Umftänden wäre es verfehlt und böte zu Mißverftändniffen 
Anlaß, wenn jemand einen irgendwie gearteten Unterfchied zwifchen Haus 
induftrie und Heimarbeit durchführen wollte. Im allgemeinen Sprachgebrauch, 
in Preffe und Literatur werden meiftens Hausinduftrie, Hausgewerbe, Haus 
arbeit, Heimarbeit, Heiminduftrie fynonym gebraucht. 
Die Bezeichnung Hausarbeit hat durch das Gefetz vom 20. November 
1911 neue Verbreitung gefunden. Allerdings deckt fich der Ausdruck „Haus- 
arbeit“ im Gefetz auch nicht völlig mit der nationalökonomifchen Bedeutung 
des Wortes Hausinduftrie oder Verlagsinduftrie; fcheiden doch alle diejenigen 
Hausgewerbetreibenden aus, die in ihrer Werkftatt Perfonal auf Grund gewerb 
lichen Arbeitsvertrags befchäftigen. Immerhin erweift fich das Wort Haus 
arbeit, wenn es nunmehr allgemein rezipiert wird, vielleicht als geeignet, die 
mißverftändlichen Unterfcheidungen von Hausinduftrie und Heimarbeit hintan 
zuhalten. 
Außer den aufgezählten Betriebsformen der Hausinduftrie gibt es noch 
viele Nuancen, die für die Gefamtlage des Heimarbeiters von Bedeutung find. 
So ift es nicht gleichgültig, ob jemand die Heimarbeit als ausfchließliche Be- 
fchäftigung, als Berufstätigkeit ausübt, oder bloß als Nebenbefchäftigung, wie 
viele Fabrikarbeiter, die nach des Tages Laft und Hitze noch Arbeit nach Haufe 
nehmen, und viele Frauen und Töchter aus den beffern Ständen. Es ift 
auch nicht gleichgültig, ob ein Heimarbeiter allein arbeitet oder bloß Familien 
angehörige bei fich befchäftigt, oder endlich Fremde gegen feften Lohn an 
nimmt, ein Unterfchied, der übrigens mit dem aufgeftellten Unterfchiede 
zwifchen eigentlicher Heimarbeit und Werkftattarbeit teilweife zufammen- 
fällt. Es fällt endlich auch für die Beurteilung der Lage des Heimarbeiters ins 
Gewicht, ob er über ein Häuschen und ein Ackerftückchen zum Kartoffelbau 
verfügt, das die Familie beftellen kann, oder ob er befitzlofer Mieter ift, der
	        

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Die Absetzungen Für Abnutzung Nach Dem Einkommensteuergesetz. Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur, 1924.
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