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Leistung und Wert

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Bibliographic data

Full text: Leistung und Wert

Monograph

Identifikator:
1024656551
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-49829
Document type:
Monograph
Title:
Der Wirtschaftskrieg
Edition:
Zweite, nach dem Stande vom 31. Juli 1915 ergänzte Auflage
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag der Niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (II, 171, V Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Ottomanisches Reich
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Leistung und Wert
  • Title page
  • Buchhaltungsbegriff. Kaufmannsbegriff
  • Leistung. Wert
  • Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Ausgestaltung der Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Rückblick auf die Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Das Bilanzwesen
  • Das Unternehmen als Leistungsgegenstand
  • Die Schenkung
  • Die Geheimbuchhaltung
  • Contents

Full text

2 20 
Ebenfalls Geldkonto, aber nicht Unternehmer-, Kapitalkonto, 
ist das Konto der Ehefrau des Kaufmanns oder eines Gesellschaf- 
ters, auf dem ihr eine Einlage aus Mitgift usw. gutgeschrieben wor- 
den ist, bezüglich deren keine Gütergemeinschaft mit dem Ehemann 
stattfindet. 
Weitere Geldkonten werden begründet durch die Notwendig- 
keit, dem Unternehmen fremdes Geld zuzuführen. Die häufigste 
Form der Geldbeschaffung ist der Bankkredit, vielfach ein ganz 
Oder teilweise durch Sicherheiten gedeckter. Werden Kapitalteile 
des Unternehmens mit dem Pfandrechte eines Geldgebers belastet, 
so sollte dies aus der Buchhaltung ersichtlich sein. z. B. Karl Geb- 
hardt bestellt seinem Bankier als Deckung für einen Kredit von 
M. 40 000.— eine Sicherungshypothek auf seinem Geschäftsgrund- 
stück in gleicher Höhe. Wenn das Pfandverhältnis in der Buchhal- 
tung von Gebhardt zum Ausdruck kommen soll, so müssen, außer 
der laufenden Rechnung des Bankiers, noch zwei Konten eingerich- 
tet werden, eines, auf dem der Bankier erkannt wird für seine Lei- 
stung: Kreditgabe, und ein anderes, auf dem er belastet wird für 
die Leistung der Firma: Pfandgabe. In beiden Fällen ist Leistungs- 
gegenstand ein Recht, das Recht, sich aus dem Pfande bezahlt zu 
machen, in dem einen Falle, das aus der Pfandgabe erwachsende 
Recht auf Kredit im anderen Falle. 
Geldgeber kann auch eine Vielheit von Personen sein; zum 
Beispiel, wenn eine Obligationenschuld eingegangen wird, wie es 
bei Aktiengesellschaften nicht selten der Fall ist. Es kann somit 
auch diese in ihren einzelnen Personen nicht bekannte Mehrheit, 
die Eigentümer der Schuldverschreibung, Inhaber eines Fremd- 
kontos sein. 
„Allen diesen Konten entgegengesetzt, Geldkonten im aktiven 
Sinne sind die, wo das Unternehmen selbst Geldgeber ist. Entweder 
sind es Konten, die durch Darleihen von Geld, meist an Unterneh- 
Mungen mit verwandten Handelszwecken, entstehen. Beruht die 
Geldhingabe jedoch auf einer Beteiligung, die das gebende Unter- 
nehmen zum Mitunternehmer beim Empfangenden macht, so fehlt 
das Merkmal des Geldkontos; mit der Geldleistung ist die Gegen- 
leistung „Beteiligung“ erkauft; diese ist Handelswert. Oder es sind 
Geldbewahrungskonten. Sie entstehen durch Hinterlegung von 
Geld bei Banken, auch bei der Postanstalt, zum Zwecke der Ab- 
hebung bei Bedarf, namentlich in Form der Überweisung an Dritte. 
Es sind die Konten des Zahlungsverkehrs. Dies führt uns zum 
Übertrag. Übertrag ist die Verschiebung eines Betrages von 
einem Konto auf. ein anderes Konto derselben Rechnung, in der 
Fremdrechnung also von einem Fremdkonto auf ein anderes Fremd- 
konto. Eine Fremdperson leistet auf diese Weise einer anderen für 
Rechnung der Firma, die durch den Übertrag in ihrer Fremdrech- 
nung zwei Rechnungsverhältnisse verändert sieht. Die eine Fremd- 
person ist in der Regel eine der Firma und der anderen Fremdper- 
son gemeinsame Geldbewahrungsstelle. Es ergibt sich der Über-
	        

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Leistung Und Wert. Memminger, 1926.
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