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Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1024751406
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52899
Document type:
Monograph
Title:
Der Wald und seine Arbeiter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
    Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

Berfand- und Zokvorfehriften {m Berfehr mit dem Ausland 
5, Auflage vom November 1927. a 
fs ; . ur 
abagefchloffen am 27. Januar 1928. . f A 
Seite 18: Offtpreuken. 
Die Berwendung von Jrachtbriefen, bei denen „im 
Verkehr zmwifchen Oftpreußen und dem Übrigen Deutfchland 
af.“ nur haudfchriftlich oder bei denen unter dem Worte 
‚zsrachtbrief“ der Vermerk in Schreibmafdhinenfchrift ein- 
zefütagt ift, ift fortab in Berfchr mit Oftpreußen nicht mehr 
uläfig. 
Seite 22: Finnland. 
Heute Faffung des Wbfjages: 
Zolipflidtige Brieffendungen: 
Sin Verkehr mit Finnland jind fortan gefehloffene Briefe 
({aud Wertbriefe) mit zollpflichtigen: Inhalt zugelajien. 
Die Sendungen mitffen mit dem vorgefchriebenen grünen 
Zollzettel gekennzeichnet werden. Bevor ein Derarttiger 
Brief an den Empfänger ausgehändigt wird, fol die Poft 
diefen an die Zollbehörde zur Berzollung befördern. Die 
Abgabe fir die durch die Poft vermittelte Verzollung von 
Briefen mit zollpflichtigen Geagenitäuden beirägt 3 Wark 
30 Wenn Fiir jeden Brief. 
Seite 28: Grokbrifannien. 
Zullabfertigung durch Spediteure: 
Um jede Verzögerung in der Beförderung der Waren zu 
vermeiden, beustigt der Spediteur neben der Faktura des 
Abfjenders, die für die Verzollung in England Bermendung 
findet, auch eine Zollautorifation des Smpfängers8, Dd. Dh. 
jeine rechtSgültige und unterfOriebene ESrflärung, daß der 
Spediteur berechtigt fei, in feinen Naynıen die Berzollung 
durchzuführen. €3 wird alfo in jedem Falle, wo eine dDer- 
artig generelle Zollautorifation -— auSgeftellt auf Den 
betreffenden Spediteur — bei dem englifjchen Singangs$- 
‚ollanıt uch nicht hinterlegt ijt, notwendig, eine derartige 
Erflärung an den Spediteur einzufenden, Falls Der 
Empfänger auf die Anforderung des SpediteurS dieje Zoll- 
autorijation nicht unverzüglich einfendet, fo ft eine Ber- 
‚daeruna Nicht zu Vermeiden. 
Seite 33- Halien. 
(€ ift unter „Hechnungen“ zu ergänzen: 
Poftpafeten braucht eine Hechnung uiOht mehr beigefügt 
jut werden, Dagegen ift fie bei Poftfradhtjtücden erforderlich. 
Unter „Begleitpapieren zu Poftjendungen“ Yt an Stelle 
von „1 Mechuunag“ zu feßen: „bei Boftfrachtitüicken 1 Mech- 
LEN 
Seite 41: Niederlande. 
Barendeflarationen: N n 
Entjprechend den niederländifchen Zollvorfchriften müiffen 
Einfuhrfendungen von in hHolländifcher Sprache verfaßten 
Warendeklarationen (Generakflaring) begleitet fein, Die 
auf für Ddiejen Zwed vorgejehenen Hormularen  aus- 
Beftellt fein muß. Wenn dieje Deklaration vom Empfänger 
1icht rechtzeitig vorgelegt werden kann, fo i{ft fie vom HbO- 
’enbder dem Xrachtbrief beizufliagen. 
Seite 45: Borfuagal, a. 
Zu „RR Sfafturen‘“: | . . . 
EEE der Konfulatsfakturen ft folgendes 
3 beachten: 
€$ it nur das anıtlicdhe Formular.zbenuBell, .. 
Sie onfulatsfakturen müffen in portfudielicher, fFramn- 
‚Öftfcher, englifcher, fpanifcher oder itakienifcher Sprache 
efdriehben fein. 
Die Konfulatsfaktura i{t in Drei gleidhlautenden CSrem- 
Maren augszufjertigen und ordnunasSagemäß vom BVBerlader 
at unterfcreiben, 
ie Spalten miüffen ausgefüllt und jämtliche Angaben 
jemacht fein. ; 
„ le Konfulatsfakhuren müffen legbar mit Tinte oder 
nit Schreibmafchine und ohne Kehler oder irgqendivelche 
Menderungen gefchrieben fein. 
Yon den drei Eremplaren wird Das geftempelte 
Original an die Zollbchörde Des BeftimmungsSHajeng ge- 
andt, bag Duplikat dem Verlader ausgehändigt und Das 
Yriplitat mird im Konfulat aufbewahrt. 
Konfulatafakturen über Waren nach Portugal, den 
Azoren und Madeira können nur von Konful des Ber- 
cHiffungsShafen3 vifiert werden, gleichgültig, welches bie 
Serkunft der Ware ijt. Sollen die Waren auf dem Wege 
mgeladen merden, {fo ft das VBijfum von dem Konfuk des 
egten UnıfavehafenzZ zu erteilen. 
Alle Konfulatsfakturen miüjffen zwei Zage vor SEr- 
eihung des Vifums eingereicht werben. Werden fie an 
‚inem Sonnabend eingereicht, fo werden fie am folgenden 
Dienstag zurückgegeben. Ein Beleg über das SCingangs- 
Jatımm und die Auglieferung der Konfukatsfaktura wich 
em Muntraaiteller überreicht. Bezüglich Der Konfulats- 
‘aftırren jür die Azoren und Madeira müffen Diefe vom 
Berlader mindeftenz 24 Stunden vor Abgang des Dampfers 
ingereicht werden, damit die Originale dem Kapitän mit- 
jegeben werden können. Im andern Halle werden die 
Yafturen auf Koffen dez Verlader3 durch die Bolt gefandt, 
Die Aonfulatsfakturen Über auf dem Land-, Luft oder 
Boftiveae verfandten Waren werden {tet3 Durch die Poft 
jefandt. 
Die Originale der Konfulatöfakturen, welche bei Kla- 
jerung des DampferS fertig find, werden dem Kabitän 
nitgegeben. In diefem Falle wird dem VBerlader der auf 
yieje Kakturen bezahlte Portobetrag zurücvergütet, 
68 wird feine Ronfulatsfaktura zur VBifierung auge: 
wunumen, menn mehr als 10 Tage feit der Klarierung des 
»ie Ladung übernehmenden Schiffes verftrichen find. 
Konfulatsfakturen find nicht erforderlich für Sen: 
ungen, deren Wert E3cuDo3 22 $ 50 Gold (— 103,50 RM} 
1icht überichreitet. 
ton ulatsgebühren: 
Die Gebühr für Beglaubigung von Konfulatsfakturen Dbe- 
‚xägt für Sendungen auf dem Seeweg ab 1. Februar 1928, 
äir Sendungen auf dem Yand- oder Yuftmea und für Boft- 
jendungen ab 1. Sanızar 1928; 
3 Proz. des Wertes, mindefjtens SSc. 2 $ 25; für be- 
jimmte Lebensmittel und RKRohftoffie % Proz. vom 
Wert; für Tranfit-, Wiederausfuhr- oder Umlade- 
iendunaen MM Vroz. vom Wert. 
Seite 55: Tichehoflowatkei, 
Inter Frachivorfchriften {ft im erften Nbfag der le 
‚u ftreichen und dafür zu feben: 8 lebte Sag 
Der Abjender hat im Frachtbrief den Befirderungsw 
zur Angabe der Srenzübernanasftatior S ;8 
Staat vorzufchreiben. | bon Staat zu
	        

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Essays of Benjamin Franklin. G. P. Putnam’s Sons, 1927.
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