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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Monograph

Identifikator:
1024892336
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42711
Document type:
Monograph
Author:
Lissner, Julius http://d-nb.info/gnd/1115825569
Title:
Zur Wertzollfrage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung Nachf.
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (108 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel II. Wesen und Aufbau des Wertzolls
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

570 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1028 
Attikas stets 1/8 im Interesse des Lokalbedarfes von der Ausfuhr ausgeschlossen sei. Aber 
die im Inneren vorkommenden Aus- und Einfuhrzölle waren sehr mäßig, wesentlich 
Finanzzölle, und betrugen in der Regel nur 2—50/0. Die Saächkenner nehmen an, 
die die römischen Bürger einseitig begünstigenden Handelseinrichtungen der früheren 
Zeit seien von den Kaisern beseitigt oder ermäßigt worden. Ver Handel über das 
Reich hinaus unterlag kaum einer handelspolitischen Ordnung, sondern mehr einer mili— 
tärischen und Sicherheitsregelung; es wurde an gewissen Punkten die Ausfuhr von 
Waffen und Kriegsmaterial, auch von Ol, Getreide, Salz und Geld verboten; es 
wurde an gefährdeten Stellen den Römern das Betreten des Auslandes, den Barbaren 
das des Inlandes verboten. Das ist ähnlich unter Karl d. Gr. und später an der 
slavisch-deutschen Grenze bis ins 17. und 18. Jahrhundert vorgekommen, hatte stets 
lokale Ursachen, nicht große handelspolitische Zwecke. — 
Wollen wir kurz sagen, was das Wichtigste und Neue in dieser antiken Handelspolitik 
war, so ist es einerseits der Fortschritt von einer bloßen Stadt- zu einer Bundes- und 
Reichshandelspolitik. Das Fremdenrecht spielt noch eine große Rolle, wird aber in Athen 
und Rom zeitweise human ermäßigt. Neben einer Politik, welche nur die Handelsüberlegen— 
heit der seefahrenden Zwischenhändler steigern will, kommt schon eine Handelspolitik 
vor, die auf Aus- und Einfuhrförderung von Industrie-Waren, ja von Getreide und 
Nahrungsmitteln zielt. Neben der barbarisch-monopolistischen Härte der punischen und 
teilweise auch der griechischen und römischen Handelspolitik beginnen entgegengesetzte 
Strömungen infolge von Bundesverhältnissen und großer einheitlicher Reichsbildungen. 
Immer bedeutet die Handelspolitik in der antiken Staatenwelt nicht so viel wie in der 
neueren Zeit, weil damals Natural- und Eigenwirtschaft vielmehr vorherrschen, weil nicht 
wie in den letzten Jahrhunderten ein so großer Teil aller Produktion und Einkommens— 
verteilung vom Handel und den Institutionen abhängt, die seine Entwickelungen fördern 
oder hemmen können. 
256. Die mittelalterliche Handelspolitik der Städte, haupt—⸗ 
sächlich der italienischen und deutschen; die hanseatische Handels— 
politik. Die mittelalterliche Handelspolitik ist wieder wefentlich eine städtische. So⸗ 
weit größere Staatsbildungen vorhanden sind, stellen fie lose agrarische Körper dar, die 
finanzielle, kriegerische, kirchliche Zwecke haben, die da und dort die Reste antiken 
Handels erhalten, den neu sich bildenden Verkehr fördern, den Kaufleuten Rechtsschutz 
verleihen, das Gast- und Fremdenrecht, soweit es barbarische Züge trägt, mildern 
wollen, die aber eine eigentliche Handelspolitik nicht treiben. 
Wir begnügen uns, über die Handelspolitik der italienischen und deutschen Städte, 
sowie über die des hanseatischen Bundes, einiges zu sagen. 
a. Der italienische Handel des frühen Mittelalters hat aus dem Altertum 
mancherlei Gewohnheiten, Einrichtungen und Verbindungen gerettet. Italien blieb 
neben Byzanz das Bindeglied für die Versorgung des Abendlandes mit den Waren des 
Orients. Die zwei Städte, die zuerst durch ihren Handel emporkamen, dankten es der 
langen Erhaltung ihrer politischen und sonstigen Beziehungen zu Byzanz. Aber die 
ttaatliche Einheit Italiens ist verschvunden. Die großen Kommunen gehen die Wege 
einer egoistischen Stadtwirtschaftspolitik; jede sucht der anderen zu schaden, ihr den Zu⸗ 
gang zu den Schätzen des Orients zu sperren, dort ein Monopol zu erreichen, wenn es 
geht, den Rivalen zu vernichten. Es handelt sich um eine durchaus kriegerische, gewalt⸗ 
same Handelspolitik, vielfach auch um ein schroffes Fremdenrecht. 
War Amalfi von etwa 800 bis 1031 in der Vorhand gewesen, so verlor es 
durch seine Einverleibung in den Normannenstaat 1031 seine Vorrechte in Byzanz und 
11835 durch seine Eroberung seitens einer pisanischen Flotte so ziemlich seinen Handel. 
Pisas Handelsblüte fällt in die Zeit von 1017 bis 1284; im erstern Jahre hat es 
Sardinien erobert, war dann durch die Kreuzzüge und zahllose auswärtige Stationen 
und Burgen (man zählte 554) reich geworden; es beherrschte das westliche Mittelmeer, 
bis es 12184- 1300 den Kämpfen mil Genua erlag. Genuas Glanzzeit liegt 1206— 1381; 
wie vorher der Kampf mit Pisa, so steigerte später der mit Venedig seine Kräfte; es
	        

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Investment, an Exact Science. The Financial Review of Reviews, 1906.
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