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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

3*8 
Die Wirkungen des Heilmittels. 
Buch IX. 
wie jetzt, den Produzenten zu sagen: „je mehr du den allgemeinen Gütern 
hinzufügst, desto höher sollst du besteuert werden", würde der Staat 
ihm sagen: „sei so fleißig, so strebsam, so unternehmend, wie du magst, 
du sollst deinen vollen Lohn behalten; du sollst keine Bußen dafür zu ent 
richten haben, daß du zwei Grashalme wachsen läßt, wo nur einer wuchs; 
du sollst nicht besteuert werden, weil du das Gesamtgut vermehrtest". 
wird der Staat etwa nicht dadurch gewinnen, daß er sich weigert, 
die Gans zu töten, welche die goldenen Gier legt; daß er davon absteht, 
dem Gchsen, der da drischet, das Maul zu verbinden; daß er dem gleiße, 
der Betriebsamkeit, der Geschicklichkeit ihren natürlichen Lohn voll und 
ungeschädigt läßt? Denn auch für den Staat gibt es einen natürlichen 
Lohn. Das Gesetz der Gesellschaft ist: einer für alle, sowie alle für einen. 
Niemand kann das Gute, wie das Schlechte, das er tut, für sich allein 
behalten. Jede produktive Unternehmung gewährt, außer dem ihrem 
Unternehmer zufallenden Ertrage, auch anderer: mittelbare Vorteile. 
Pflanzt jemand einen Gbstbaum, so ist sein Gewinn, daß er mit der 
Zeit seinen Herbst einheimst. Aber außer seinem eigenen Gewinn ist 
auch noch ein Gewinn für das ganze Gemeinwesen vorhanden. Andere 
als der Eigner ziehen aus dem vermehrten Gbstvorrat Vorteil; die 
Vögel, denen der Baum Schutz gewährt, fliegen von nah und fern herbei; 
der Regen, welchen er herbeiziehen hilft, fällt nicht bloß auf sein Feld, 
und selbst dem aus der Entfernung darauf ruhenden Auge gewährt 
er ein Gefühl der Schönheit. Und fo ist es mit allem anderen. Der Bau 
eines Hauses, einer Fabrik, eines Schiffes oder einer Eisenbahn nützt 
anderen außer denen, welche die direkten Gewinne davon haben. Die 
Natur lacht über einen Geizhals. Er ist gleich dem Eichhörnchen, das 
seine Nüsse vergräbt, und hernach unterläßt, sie wieder auszugraben. 
Seht da, sie sprossen und werden zu Bäumen. In feinen Leinen, mit 
köstlichen Spezereien getränkt, wird die Mumie aufbewahrt. Tausende 
und aber Tausende von Jahren danach kocht der Beduine seine Nahrung 
an einem Feuer aus ihren Umhüllungen, sie erzeugt den Dampf, mit 
dessen Hilfe der Reisende auf seinem Wege dahinfliegt, oder sie kommt 
nach fernen Landen, um die Neugierde anderer Rassen zu befriedigen. 
Die Biene füllt den hohlen Baum mit Honig, und schließlich kommt der 
Bär oder der Mensch, um ihn zu genießen. 
Mit Recht kann der Staat dem einzelnen Produzenten alles lassen, 
was ihn zur Anstrengung anspornt; mit Recht kann er dem Arbeiter 
den vollen Lohn seiner Arbeit und dem Kapitalisten den vollen Ertrag 
seines Kapitals lassen. Denn je mehr die Arbeit und das Kapital pro 
duzieren, desto größer wird der gemeinschaftliche Vorrat, an welchem 
alle teilhaben. Und in dem werte oder der Rente des Bodens ist dieser 
allgemeine Gewinn in bestimmter und konkreter Form ausgedrückt. 
Ljier ist ein Fonds, den der Staat nehmen kann, während er der Arbeit 
und dem Kapital ihren vollen Lohn läßt. Mit vermehrter Produktions 
tätigkeit würde dieser Lohn entsprechend zunehmen.
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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