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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

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Monograph

Identifikator:
1687964882
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102973
Document type:
Monograph
Author:
Pabst, Richard
Niederlein, Gustav http://d-nb.info/gnd/1051326508
Title:
Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Argentin. Centralverband
Year of publication:
(1913)
Scope:
47 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

ßende übergänge, ja, manchmal ist derselbe Krüppel zu verschiedenen 
Zeiten anstaltsbedürftig und ambulant zu versorgen. 
Worin bestehen nun die Aufgaben der ambulanten 
Krüppelfürsorge ? 
_  Hunächst handelt es sich um die Erfassung der Krüppel, 
die ja vom Gesetz durch die Meldepflicht sichergestellt sein soll, die aber 
manchmal noch sehr viel zu wünschen übrig läßt. Diese möglichst früh- 
zeitige Erfassung der Krüppel ist von größter Bedeutung, wenn man 
bedenkt, daß bei frühzeitiger Behandlung in über 50 Prozent der Fälle 
[chweres Krüppeltum verhütet werden kann. Was dies für die Kosten- 
Irage an sich und für den Erfolg der Krüppelfürsorge bedeutet, braucht 
nicht besonders erörtert zu werden. 
Die frühzeitige Erfassung berührt sich mit den Ma ß nahmen 
zur Verhütung der Verkrüppelung überhaupt. Zwar kann 
man hier noch nicht, selbst bei reichlich vorhandenen pekuniären Mitteln 
das Krüppeltum ganz ausschalten, wie man ja niemals durch noch so 
Iwecktmäßige Maßnahmen eine Krankheit absolut verhindern kann. 
Man kann aber sehr viel tun zur Eindämmung z. B. der englischen 
Krankheit, der Knochengelenktuberkulose, die einen großen Prozentsatz 
der Krüppelleiden darstellen. Wohnungshygiene, Ernährungshygiene, 
allgemeine Körperpflege berühren sich hier mit den auch sonst auf dem 
hygienischen Gebiete erforderlichen Maßnahmen. Kann man nun aber 
auch den Eintritt des Krüppelleidens leider in vielen Fällen nicht ver- 
hindern, so kann man doch durch frühzeitige Behandlung der Leiden 
und ihrer Folgen die schweren Verkrüppelungen verhüten. Ja, in 
vielen Fällen (z. B. angeborenem Klumpfuß, angeborener Hüft- 
verrenkung, Schiefhals usw.) kann man das Leiden bei Frühbehand- 
lung so restlos beseitigen, daß später keinerlei Störung zurückbleibt, 
d h. dann ist das Kind im eigentlichen Sinne des Wortes ,ent- 
Uppelt“. 
Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß, wenn 
êrüppel nicht vom Landesfürssorgeverband in Anstaltspflege ge- 
nommen werden oder die Eltern selber für Behandlung sorgen können, 
mit ihnen so gut wie nichts geschieht. Viele Bezirksfürssorgeverbände 
lich kann hier nur von den Verhältnissen in der Provinz Brandenburg 
ien, da ich die anderen Provinzen nicht aus eigener Erfahrung 
[enne) begnügen sich damit, den Krüppel in den Listen zu führen und 
em Landeskrüppelarzt bei der Krüppelschau vorzustellen. Aus- 
nahmen gibt es zum Glück auch, und zwar kenne ich eine Reihe von 
Stadt- und Landkreisen, die ihre Krüppelfürsorge so gut im Schwunge 
haben, daß es eine reine Freude ist, wenn man sie bei der Krüppel- 
[hau besucht. Der Landesfürssorgeverband kann nicht alle Krüppel, 
?i denen irgendetwas zu machen ist, in Anstalten stecken; denn so 
7 0)
	        

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Die Schweiz. Druck und Verlag von Schultheß & Co, 1911.
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