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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Monograph

Identifikator:
1737995603
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-113493
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Title:
Principes d'économie politique
Edition:
25 éd.
Place of publication:
Paris
Publisher:
Sirey
Year of publication:
1926
Scope:
IV, 702 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Livre III. La répartition
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. 
schaften, wenigstens einer Familienwirtschaft. Jede Wirtschaft hat einen zeitweiligen 
ben dauernden Standort, verfügt über wirtschaftliche Mittel, über Güter und Kapi— 
alien, über die Arbeit ihrer Mutglieder, hat den Zweck, alle oder bestimmte wirtschaft⸗ 
liche Zwecke ihrer Mitglieder zu befriedigen; sie hat eine bestimmte innere Organisation, 
fie grenzt sich nach außen gegen andere Wirtschaften, deren Standort, Personal und 
virtschaflliche Güter ab. Sie ist stets ein Stück technisch-zweckmäßiger Naturgestaltung 
und sittlich-rechtlicher socialer Ordnung. Alle Wirtschaftsorganisation knüpft sich zunächst 
in die socialen Organe an, welche das Gesellschaftsleben überhaupt für alle menschlichen 
Zwecke bildet: Familie, Sippe, Gemeinde, Stamm, Staat sind daher auch die wesent— 
üchen Wirtschaftskörper der älteren Zeit; wo und wie überhaupt Herrschafts- und 
Genossenschaftsverbände sich bilden, da fungieren sie auch mehr oder weniger für die 
wirtschaftlichen Zwecke. 
Bei primitivster wirtschaftlicher Kultur, die noch kaum zur Sippen— oder Stammes— 
hildung gesührt, sind die erwachsenen Männer und Frauen fast nur für sich und ihre 
unerwachsenen Kinder wirtschaftlich thätig. Wo etwas höhere wirtschaftliche und politische 
Kultur Platz gegriffen hat, da greift die Haus- und Familienwirtschaft und die Stammes— 
ind Gemeindewirischaft ineinander. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Thätigkeit 
läegt zunächst in Haus und Familie, in der auf gemeinsamen Gefühlen und Einrichtungen 
beruhenden Eigenproduktion für die Familie; der Tauschverkehr fehlt oder ist ganz un— 
erheblich. Nur für gewisse Zwecke des Viehtriebs, der Siedlung, Acker-, Wald- und 
Weidenutzung greift die Gemeinde—- und Stammeswirtschaft Platz. Die begabteren Rassen 
uind Stäume bringen es freilich frühe zu wichtigen, ihr Wirtschaftsleben beherrschenden 
Einrichtungen der Ackerverteilung und der Kriegs- und Dienstverfassung, zu großen 
gemeinsamen Schutzbauten und Vorratssammlungen. Man hat geschwankt, ob man die 
sHaus- oder die Stammes- und Dorfwirtschaft als das wesentliche Merkmal 
dieser Epoche des Wirtschaftslebens hervorheben soll. 
Juͤdem die einzelnen Haus- und Familienwirtschaften sich differenzieren, einzelne 
zu größeren Herrschaftsverbänden werden, indem ein gewisser Tauschverkehr sich ausbildet, 
die socialen Körper größer und fester organisiert werden, in ihrem Mittelpunkt größere 
Orte und Märkie sich bilden, entstehen wirtschaftliche Zustände, welche sich dadurch 
charakterisieren, daß wohl noch die Mehrzahl der Familien das meiste selbst produziert, 
also auf dem Boden der Eigenwirtschaft stehen bleibt, aber daneben doch in steigendem 
— beschränkt sich freilich zunächst haupt— 
sächlich auf den städtischen Markt, wo die Landleute ihre Rohprodukte, die Handwerker ihre 
Hewerbeprodukte ohne Handelsvermittelung verkaufen. Die antiken kleinen Stadtstaaten, 
die meisten mittelalterlichen Stadtgebiete und Kleinstaaten sind Gebilde dieser Art. Da 
ine beherrschende Stadt meist den Mittelpunkt bildet, ihr Markt und dessen Einrichtungen 
das Charakteristische für solche Zustände sind, so hat man sie neuerdings durch den 
Begriff der Stadtwirtschaft bezeichnet. 
Wo größere sociale Körper sich bilden mit einer Reihe von Städten und Land— 
schaften, wo mit zunehmendem Tausch- und Geldverkehr von der Familienwirtschaft sich 
besondere Unternehmungen, d. h. lokal und organisatorisch für sich bestehende Wirt— 
schaften mit dem ausschließlichen Zwecke des Handels und der Güterproduktion loslösen, 
der Marktverkehr und der Handel immer mehr alle Einzelwirtschaften beeinflufsen und 
ibhängig von fich machen, wo zugleich die Staatsgewalt durch Münzwesen und Straßen-— 
bau, durch Agrar- und Gewerbegesetze, durch Verkehrs- und Handelspolitik, durch ein 
Geldsteuersystem und die Heeresverfassung alle Wirtschaften der Familien, Gemeinden 
und Korporationen von sich abhängig macht, da entsteht mit dem modernen Staats- 
wesen das, was wir heute die Volkswärtschaft nennen. Sie beruht ebenso auf 
der Verflechtung aller Einzelwirtschaften in einen unlöslichen Zusammenhang durch den 
zreien Tausch- ünd Handelsverkehr, wie auf den wachsenden einheitlichen Wirtschafts— 
einrichtungen von Gemeinde, Provinz und Staat. Der Begriff der Volkswirtschaft will 
eben das Ganze der nebeneinander und übereinander sich aufbauenden Wirtschaften eines 
üdes, eines Bolkes, eines Staates umfassen. Die Gesamtheit alles wirtschaftlichen
	        

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Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
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