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Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

Monograph

Identifikator:
1748012967
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-186134
Document type:
Monograph
Title:
Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
Place of publication:
Berlin
Year of publication:
1926
Scope:
82 S.
graph. Darst.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen
  • Title page
  • Contents
  • I. Schweiz
  • II. Norwegen
  • III. Schweden
  • IV. Kanada
  • V. Vereinigte Staaten von Nordamerika
  • VI. Literatur-Verzeichnis

Full text

auf das Einlagekapital zahlen. Von den umgesetzten 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen müssen mindestens 
50 v. H. von den Mitgliedern der Genossenschaft 
selbst als Erzeuger herrühren. Für die Bedeutung, 
die man in den Vereinigten Staaten der weiteren 
Bestaltung der landwirtschaftlichen Verkaufsorgani— 
sationen zumißt, ist bezeichnend, daß als einziges 
Ergebnis einer langen mühsamen Arbeit der Gesetz— 
gebungsmaschine in den letzten beiden Tagungs— 
»erioden des Kongresses im Juli dieses Jahres ein 
Sesetz angenommen worden ist, das die Einrichtung 
einer besonderen Abteilung für das cooperative 
marketing im Landwirtschaftsministerium der Ver— 
zinigten Staaten vorsieht und für diesen Zweck 
226 000 Dollars für die Etatsjahre 1926 und 1927 
zur Verfügung stellt. 
6. Grain Marketing Company. 
Der Getreidehandel erfreut sich, wie auch in 
nanchen anderen Ländern, in den Vereinigten 
Staaten nicht gerade besonderer Begünstigung durch 
den Gesetzgeber. Die Farmer sehen in dem Ge— 
reideterminhandel ein Mittel zur Stärkung der 
Baissetendenzen am Getreidemarkt und haben es 
durch die Grain kuture aet so ziemlich erreicht, den 
Terminmarkt für Weizen von Chikago nach Winni— 
»eg zu verdrängen. Die besonderen Vergünsti— 
gungen, die die Capper Vvolstead Act von 1922 
den landwirtschaftlichen Genossenschaften auf dem 
Bebiet der Verkaufsorganisation einräumt, hat bei 
dem Getreidehandel die Bereitwilligkeit geweckt, an 
die Landwirtegenossenschaften Anschluß zu suchen. 
Von seiten der landwirtschaftlichen Organisationen 
kam dem wohl der Wunsch entgegen, durch eine Ver— 
stärkung der Ausfuhr eine Warenverknappung und 
Erhöhung des Preisstandes auf dem inländischen 
Markt erzielen zu können. So entstand im Herbst 
1924 die Grain Marketing Company. Sie ist zu— 
ammengeschlossen aus der American Farm Bureau 
Federation, einer mächtigen Dachorganisation, die 
37 Farmerorganisationen umfaßt, und den fünf 
größfen privaten Getreidehändlern der Vereinigten 
Staaten, die bisher ungefähr 40 v. H. des gesamten 
Betreidegeschäfts der Vereinigten Staaten hand— 
— 
ügen. Das Grundkapital betrug 26 Millionen 
Dollars. Obgleich der Name auf eine Handelsgesell— 
schaft hindeutete, handelte es sich doch um eine reine 
Benossenschaft, die auf Grund der genossenschaft— 
ichen Gesetzgebung der Union errichtet war. Die 
Bedingungen der Geschäftsübertragung trugen 
dieser Genossenschaftsgrundlage Rechnung. Die 
fünf Getreidefirmen; sollten mit Aktiven und 
Passiven an die neu errichtete Gesellschaft übergehen. 
Die Aktiven sind sehr bedeutend, sie umfassen außer 
Getreidelagerhäusern in einer ganzen Anzahl nord— 
imerikanischer Städte den gesamten Geschäfts— 
aApparat, ihre Büros und Geschäftsverbindungen 
usww. Der Wert aller dieser Aktivposten war auf 
22 Millionen Dollars angesetzt. Außerdem hatten 
sich die fünf Firmen verpflichtet, der neuen Ge— 
nossenschaft 4 Millionen Dollars in flüssiger Form 
als Betriebskapital zur Verfügung zu stellen. Die 
bisherigen Eigentümer der Firmen hatten sich ferner 
— 
sßehalt in die Dienste der neuen Genossenschaft zu 
reten, dort das Geschäft fortzuführen und ent— 
rechenden Nachwuchs für die Leitung der Genossen— 
haft heranzubilden. Die Bedingungen waren für 
nie Landwirte sehr günstig. Sie erhielten sofort 
zie volle Kontrolle über das neue Unternehmen 
mindestens zwei Drittel des Aufsichtsrats mußten 
on den Landwirten erwählt werden), brauchten 
edoch den Kaufpreis nur nach Maßgabe ihrer 
ꝛeistungsfähigkeit zu zahlen. Bei den Getreide— 
irmen mag neben dem Bestreben, sich von den in 
en letzten Jahren ergangenen gesetzlichen Be— 
timmungen, die die Gewinne des Getreidehandels 
ehr einschränkten, zu befreien, die Absicht mit— 
Jesprochen haben, durch die Vereinigung der fünf 
Firmen beträchtliche Betriebsersparnisse zu erzielen. 
Ddie Vereinigung der fünf Firmen auf rein kapita— 
istischer Grundlage würde von Regierungsseite 
aum genehmigt worden sein, da sie als eine Trust— 
ildung zur Ausschaltung des notwendigen Weit— 
»ewerbs angesehen worden wäre. Die Landwirte 
zrerseits konnten von der ÜUbernahme der Getreide— 
irmen eine beträchtliche Besserung der Methoden 
es Getreideabsatzes erhoffen. Die bisherigen Ge— 
vinne der Getreidehändler sollten auf Landwirte 
ind Verbraucher verteilt werden. Man hoffte, daß 
inter den neuen Verträgen die Landwirte 6 bis 
Cents für den Bushel mehr als bisher erhalten 
vürdenu). 
Die Marktlage war für das Unternehmen 
günstig. Das Jahr 1924 war wegen einer guten 
Ernte in den Vereinigten Staaten bei gleichzeitiger 
Mißernte in Kanada und geringer Ernte in Europa 
ür den amerikanischen Weizenbau besonders ge— 
egnet. Die Grain Marketing Company soll beim 
Umsatz der Ernte 1924 auch ganz erhebliche Ge— 
vinne erzielt haben. Der Ehe zwischen Getreide— 
sandel und landwirtschaftlichen Genossenschaften 
var trotzdem keine längere Dauer beschieden. Die 
Scheidung ist im Gang oder bereits vollzogen. Über 
zie Gründe ist nichts Näheres bekanntdeworden. 
II. Arbeiten der letzten Tagung des amerikanischen 
Kongresses mit dem Ziel einer Hilfsaktion für die 
totleidende Landwirtschaft, insbesondere der Stabi— 
lisierung der Getreidepreise 
Das Verlangen nach einer Bundesgesetzgebung 
ur Besserung der Lage der amerikanischen Land— 
birtschaft ist seit der großen Wirtschaftsdepression 
er Jahre 1920/21 in den Vereinigten Staaten nie— 
nals ganz verstummt, wenn auch, je nach der Be— 
egung der Marktpreise ihrer Erzeugnisse, der Not— 
chhrei der Farmer zeitweise nachließ oder stärker 
vurde. Um die letzte Jahreswende ist im mittleren 
Vesten die Beunruhigung der Farmer über das 
Lusbleiben der vor allen Bundeswahlen regelmäßig 
n Aussicht gestellten landwirtschaftlichen Gesetz— 
sebung wieder besonders stark geworden. Dieser 
Zztimmung Rechnung tragend, entfalteten die beiden 
Zäuser des Kongresses eine eifrige Tätigkeit. Die 
⸗21) A. C. Kuthe im „Wirtschaftsdienst', 9. Jahrgang, 
—A—
	        

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Denkschrift Über Die in Der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada Und Den Vereinigten Staaten von Nordamerika Getroffenen Maßnahmen Zur Preisstabilisierung Des Getreides Sowie Über Die Dabei Gemachten Erfahrungen. 1926.
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