Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Monograph

Identifikator:
1759937118
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-139324
Document type:
Monograph
Title:
Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
Edition:
5. nach d. neuesten Stande bearb. Aufl
Place of publication:
Remscheid
Publisher:
Ziegler [u.a.]
Year of publication:
1927
Scope:
124
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

18 
3. das Streben nach Steigerung der Arbeitsleistung; 
4. Scheu vor den Gewerkschaften. 
Der erste Punkt ist für die Gewerkschaften von nebensächlicher 
Bedeutung gewesen und ein Arbeiterstandpunkt, der nicht „an 
den Edelmut der Arbeitgeber appellieren“, sondern nur sein Recht 
fordern will, ist bis zu einem gewissen Grade zu verstehen, wenn 
ich ihnen auch darin entgegentreten muß, daß eine gesunde und 
gerechte Einsicht der Unternehmer ihnen ein erstrebenswertes 
Ziel sein müßte. Ich halte es nicht nur für wertvoller in der Volks 
wirtschaft, wenn beiderseitige Einsicht lieber den Weg der Ver 
ständigung zu wählen bestrebt ist, als wenn man von vornherein 
mit der Macht im Kampfe protzt. Das Klassenkampfprinzip, auf 
das sich die Gewerkschaften eingeschworen hatten, ist in der 
Praxis auch erfreulicherweise immer mehr in den Hintergrund 
getreten und gerade die verständigungsbereite Einsicht der Ge 
werkschaften hat zum größten Teil ihre Erfolge gezeitigt und 
ihre Macht verstärkt. Aber es kommt hier auch gar nicht auf Edel 
mut an, sondern auf soziale Gerechtigkeit, die den Gewerk 
schaften doch immer ein hehres Ziel gewesen ist. 
Wichtiger erscheint mir die Begründung, mit denen die Gewerk 
schaften (laut Korrespondenzblatt des Allgemeinen Deutschen 
Gewerkschaftsbundes, 30. Jahrgang, Nr. 9) den zweiten Punkt 
abtun zu können glauben. Sie erklären, daß sie ihre Lohnfor 
derungen nicht als moralische Potenz geltend machen, da 
sich „heute die Wissenschaft darüber einig sei, daß es unmöglich 
ist, den wahren Anteil des Arbeiters an den von ihm erzeugten 
Arbeitsprodukt auch nur annähernd festzustellen“. Ich würde 
es für unmoralisch halten, weil man Wahrheit und vollkommene 
Gerechtigkeit nicht zu erreichen glaubt, das Streben nach diesen 
Idealen aufzugeben, und um einen moralischen Vorwurf gegen die 
Gewerkschaften vermeiden zu können, glaube ich mir ihre ab 
lehnende Begründung mehr aus einer flüchtigen Leichtfertigkeit 
mit Redensarten und einer gewissen rechts- und machtpolitischen 
Wichtigtuerei erklären zu sollen. Denn einzig und allein als mo 
ralische Potenz sind Lohnforderungen und Lohnmehrforderungen 
berechtigt und unbesiegbar stark werden sie erst aus dem Streben 
heraus, eine möglichst gerechte Wertung der Produktions werte 
des Kapitals und der Arbeit durchzuführen. Tatsächlich stützen 
sich ja auch die Gewerkschaften bei ihren Lohnforderungen stets 
auf dieses moralische Recht und beweisen sich als praktisch außer 
ordentlich moralisch, wenn sie auch in der Theorie das Prinzip
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.