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Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Monograph

Identifikator:
1761960571
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-144401
Document type:
Monograph
Title:
Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie
Year of publication:
1925
Scope:
67 S.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Begründung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik
  • Title page
  • Contents
  • Vorschläge
  • Begründung

Full text

Gerade wegen der Sorge um die 
Erhaltung und Kräftigung des 
sozialen Dienstes an unserem arbei- 
tenden Volke wird von der deut: 
schen Industrie die ernste Frage aus: 
gesprochen, ob in der Sozialpolitik 
das erforderliche Maß gehalten wird. 
Unsere Sozialpolitik muß mit den 
verengten Lebensräumen der Wirt: 
schaft und ihren zahlreichen anderen 
Lasten in Einklang gebracht werden, 
wenn nicht der Zeitpunkt kommen 
soll, an dem die soziale Fürsorge 
zum Schaden für alle Beteiligten in 
ihrer Existenz bedroht wird. 
Notwendig ist daher, daß die 
Grenzen der Sozialpolitik, die durch 
den Rahmen unserer jeweiligen 
wirtschaftlichen und finanziellen 
Kraft gezogen sind, in objektiver 
Weise anerkannt und nicht über: 
schritten werden. 
Eine weitere Grenze muß nach 
unserer Auffassung die Sozialpolitik 
da finden, wo die Verantwortung 
des Einzelnen für sich und seine 
Familie einzusetzen hat. Die Sozial: 
politik darf letzten Endes nicht dazu 
führen, daß jeder Einzelne, der aus 
ıhr Vorteile zieht, sich der sittlichen 
Verantwortung für seine eigene und 
die Zukunft seiner Familie enthoben 
fühlt. Wenn die Empfindung der 
zigenen Verantwortung durch die 
Sozialpolitik zerstört wird, so führt 
sie letzten Endes dazu, auch die 
Lebensgrundlagen zu gefährden. Die 
Leistungen an die Empfänger dür- 
ten, wie das bei der Knappschafts- 
versicherung. und der Unfallver: 
sicherung in gewissen Fällen mög: 
lich ist, nicht ein übertriebenes Aus- 
maß annehmen. Der Empfänger darf 
unter Hinzurechnung seines Arbeits» 
verdienstes nicht mehr erhalten, als 
er früher bei voller Leistungsfähig- 
keit verdienen konnte, und die 
Hinterbliebenen eines durch Unfall 
Verstorbenen dürfen keine größere 
Rente bekommen als was der Ver: 
«;forbene selbst zu seinen Lebzeiten 
]s Höchsteinkommen hatte. 
Die Berechtigung der Forderung, 
{aß die soziale Fürsorge nicht ohne 
“Zusammenhang mit der wirklichen 
‚age und der Entwicklung unserer 
virtschaftlichen Leistungsfähigkeit 
‚etrieben werden soll, wird heute 
vohl kaum noch bestritten. Sie wird 
‚uch von denjenigen anerkannt, 
velche eine noch weitgehendere 
oziale Fürsorge für erwünscht hal: 
en, um die Gefahren des rein tech: 
ıischen Arbeitsprozesses und die 
uüederdrückenden Wirkungen einer 
nechanisierten Industriearbeit noch 
nehr zu beseitigen. Die Anerken:- 
ung der Berechtigung aber, daß auf 
lie Dauer Sozialpolitik nur in An: 
jassung an unsere wirtschaftliche 
‚eistungsfähigkeit getrieben werden 
<ann, läßt die Forderung begründet 
ırscheinen, daß in regelmäßigen 
Zeitabschnitten die Belastung der 
"räger der sozialen Fürsorge über: 
‚rüft und der jeweiligen Wirt: 
ıchaftslage angepaßt werden. 
Über das Ausmaß der sozialen 
3elastung ist im Laufe der letzten 
Aonate ein großer Streit entbrannt. 
"eilweise beruhten die Meinungs: 
erschiedenheiten auf Mißverständ:- 
issen, indem man nicht vergleich: 
‚are Zahlen miteinander verglichen 
ıat. Teilweise sind die Meinungs: 
erschiedenheiten dadurch entstan- 
len, daß auf der einen Seite die Bez 
astungen, wie sie sich aus der gegen: 
värtigen Gesetzgebung im Be: 
ıarrungszustand ergeben, als das 
\usmaß der gegenwärtigen sozialen 
jelastung angesehen worden sind, 
Die andere Seite dagegen will als 
telastung lediglich die Summen 
nerkennen, die sich als Belastung 
n einer Übergangszeit, in der sich 
lie neuen sozialen Versicherungs: 
jesetze noch nicht voll auswirken 
zonnten, ergeben. Wir halten diesen 
Ausmaß der 
sozialen 
Belastung.
	        

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Deutsche Wirtschafts- Und Finanzpolitik. Selbstverl. des Reichsverb. der Dt. Industrie, 1925.
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