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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
1762969653
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-142432
Document type:
Monograph
Title:
Banking standards under the federal reserve system
Place of publication:
Chicago
Publisher:
A. W. Shaw Company
Year of publication:
1928
Scope:
xxxviii, 420 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Part IV. Norms, trends, and correlations of series in the Boston and in the New York districts by Member Banks
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

nicht weniger wie 28 554 allein solcher Fabriken, in welchen jugend 
liche Arbeiter beschäftigt wurden. Auf Preußen allein kommen 16504 
solcher Anlagen, wahrend die Zahl der Anfsichtsbeamten, Gewerberäthe 
und Assistenten nur 27, die Zahl der einmaligen Revisionen 9651, der 
mehrmaligen 675 (in 2253 1 /2 Reisetagen) betrug. 
Wenn >nan in Betracht zieht, wie namentlich auf dem Lande und in 
kleinern Orten die vrtspolizeiliche Revisionsthätigkeit kaum in Rechnung 
kommt, wie schwierig und mit Widerstreben die gesetzlichen Bedingungen 
selbst bezüglich der jugendlichen Arbeiter durchgeführt werden, so wird 
Man es begreifen, wenn selbst heute die ganzen Arbeiterschntzbestimmungen 
in manchen Bezirken kaum gekannt sind, bloß auf dem Papier stehen. — 
Dazu kommt aber die eben so nothwendige wie segensreiche Thätigkeit der 
Jnspectvren als Sachverständige und Berather in allen gewerblichen 
Angelegenheiten bei den Regierungen — in Preußen speciell auch in 
Ausführung des § 16 der Gewerbeordnung — bei den Berufsgenossen- 
schäften re., als Gutachter in Straf- und Civilprocessen, als Organe 
für Berichte, statistische Erhebungen rc. Endlich sollen sie auch 
Arbeitgebern wie Arbeitern und ihren Verbänden Freund und 
Berather sein, denselben in ihren gemeinnützigen Bestrebungen und be 
rechtigten Forderungen Unterstützung leihen. Das für alle diese Aufgaben 
die vorhandenen Kräfte bei weiten nicht ausreichen, ist klar. 
Scit Jahren hat es an Anregungen im Reichstage wie im preußischen Land 
tage auf Vermehrung der Aufsichtsbeamten (§ 139 b) unter angemessener Verkleinerung 
der Bezirke nicht gefehlt. Als eine bezügliche Resolution de; deutschen Reichstages (Antrag 
Dr. Lieber u. Gen.) vom Bundesrath (1886) wegen Competenz-Bedenken abgelehnt wurde, 
wurde derselbe Antrag (1887) im Preußischen Landtage angenommen. Auch hier stieß der 
selbe auf den Widerstand der Staatsregierung, ebenso mie (1888) ein anderer Antrag 
derselben Abgeordneten (Dr. Lieber-Hitze-Letocha) aus unveränderte Veröffentlichung der 
Originalberichte der Preußischen Gewerberäthe (neben dem auszllglichen, nach 
Materien geordneten Generalbericht des Reichsamtes des Innern) bekämpft wurde. 
Thatsächlich wurden dann aber pro 1888 die Originalberichte in Preußen wieder veröffent 
licht, wie das in Sachsen und Baiern stets üblich war. 
Die Vermehrung der Aufsichtsbeamten kaun iu der Weise erfolgen, 
daß die Bezirke verkleinert iverdeu, oder aber daß den Gewerbe 
räthen Hülfsbeamte zur Seite gestellt werden. Die meisten Bezirke, 
wenigstens in Preußen, werden früher oder späterverklei nert resp. getheilt 
werden müssen; während wir im Uebrigen der Anschauung sind, daß die 
Beigabe von Assistenten den Vorzug verdient. Die jungen Kräfte 
können so bei den ältern Gewerberäthen erst die praktische Schule durch 
wachen. Es wird auch mehr gegenseitige Anregung gegeben sein, und 
ein Austausch der Erfahrungen sowie eine gewisse Arbeitstheilung 
sich von selbst herausbilden. Der eine als Ingenieur wird mehr die 
Fragen der Unfallverhütung rc. behandeln; ein anderer, als Arzt,
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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