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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1774764512
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-160421
Document type:
Monograph
Author:
Nitsch, Harry http://d-nb.info/gnd/117023272
Title:
Das Hotel- und Gastgewerbe
Place of publication:
Düsseldorf
Publisher:
Floeder
Year of publication:
1928
Scope:
804 Seiten
Ill.
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

252 
Zweiter Teil. Lande!. XII. Bankwesen. 
XII. Bankwesen. 
1. Genueser Bankwesen im Mittelalter. 
Von Leinrich Sieveking. 
Sieveking, Genueser Finanzwesen mit besonderer Berücksichtigung der Lass di S. Giorgio II. 
Freiburg i. B., I. L. B. Mohr (Paul Siebeck), I8YY. S. % S. 42—§5 und S. <H—<*9. 
Das Bankwesen entwickelte sich aus dem Landwechsel, dem Amtausch von Münzen, 
an den sich die Aufnahme von Depots und das Ausleihen gegen Pfand anschloß. 
Das Recht des Landwechsels war Regal. 
Zn Genua war das Recht, Geld zu wechseln, auf den Platz der acht der Stadt 
gehörigen Banken beschränkt. Die Stadt verpachtete 1150 dies Recht an ein Kon 
sortium auf 29 Jahre gegen 400 £. Nur die eigenen auswärtigen Münzen, welche 
der Kaufmann von auswärts mitgebracht oder in Genua bei einem Verkauf empfangen 
hatte, durfte er in seinem Lause wechseln, ohne an das Monopol der Bankiers 
gebunden zu sein. 
Wenn das Bankwesen sich einerseits aus Landwechsel und Wucherdarlehen 
entwickelte, so haben wir einen anderen Arsprung darin zu sehen, daß sich an die 
Warengeschäfte der großen Kaufleute Bankgeschäfte anlehnten, die schließlich den 
wichttgeren Geschäftszweig bildeten, so daß aus dem mercator der bancherius wurde. 
Die bancherii der italienischen Städte betteiben noch lange Warengeschäfte neben 
ihren Bankgeschäften. Ja ein Bankier verpflichtete sich wohl, zur Deckung der Gut 
haben seiner Kunden eine Warenreserve bereitzuhalten. 
Während sich die Bedeuttmg des Bankgeschäftes für den Lande! immer mehr 
entwickelte, wurden das Darlehen gegen Faustpfand und der Landwechsel als minder- 
werttge Geschäfte angesehen. 
Die Florentiner keneraiores stehen nicht in der Matrikel der Arte di cambio, 
und in Genua wurden seit dem 14. Jahrhundert die bancbaroti, die den Land 
wechsel betrieben, und die U8urarii, die Pfandleiher, von den bancberii unterschieden. 
Eine ähnliche Differenzierung des Geschäftsbetriebes fand in Venedig statt. 
In Genua regelte der Staat das Bankwesen. Bank- und Wcchselsachen unter 
standen dem Officium mercantie*). Die Bankiers waren verpflichtet, nur mit guter 
Münze zu zahlen, und mußten schwören, weder selbst die Münzen zu verringern, 
noch solches von seiten ihrer famuli zu dulden, dagegen falsche Gold-, Silber- und 
Kupfermünzen, die in ihre Lände kamen, zu zerschneiden. 
Die fiskalischen Rücksichten traten schon im 13. Jahrhundert zurück. Der Staat 
beschränkte sich auf die Überwachung des Bankwesens im Interesse der Volkswirtschaft. 
Als 1415 die baucba communis, aus denen die Stadt 150 £ jährlicher 
Miete zu ziehen pflegte, abgebrannt waren, scheute die Stadt die Kosten eines Neu 
baues. Den Anliegern der Piazza banchi wurde auferlegt, für Banttäume zu sorgen, 
die an niemand anders als an bancberii und bancbaroti, Notare und Mäkler 
(censarti) oder an die Pächter öffentlicher Einkünfte zu vermieten waren. Eine Säule 
sollte errichtet werden für öffentliche Anschläge. Die eine Seite dieser Säule blieb 
für Anschläge betr. Versteigerung der öffentlichen Einkünfte frei. 
•) Das Officium mercantie mar Richter in Handelssachen. Bssco definiert, daß zum Begriff 
der Handelssache dreierlei nötig sei hinsichtlich der Persönlichkeit, der Sache und der Art des 
Geschäftes. Ls müsse sich handeln um mercatores, merces und negotia mercandi.
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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