Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Object: Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Multivolume work

Identifikator:
1780159447
Document type:
Multivolume work
Author:
Marx, Karl http://d-nb.info/gnd/118578537
Title:
Das Kapital
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J. H. W. Dietz Nachf., G. m. b. H.
Year of publication:
1926-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1780159595
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-188277
Document type:
Volume
Author:
Marx, Karl http://d-nb.info/gnd/118578537
Title:
Der Produktionsprozeß des Kapitals
Volume count:
1.1928
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J. H. W. Dietz Nachf., G. m. b. H.
Year of publication:
1928
Scope:
XLVIII, 768 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Abschnitt. Die Produktion des absoluten Mehrwertes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin
  • Title page
  • Contents
  • Die Geschäftsbuchführung.
  • Die Betriebsbuchführung.
  • Der Einkauf.
  • Die Verwaltung der Lager.
  • Das Betriebs - Kontobuch.
  • Quartalsbilanzen.
  • Das Betriebs - Inventarienbuch.
  • Die Inventur.
  • Der Bücherabschluß.
  • Die Fabrikbilanz.
  • Das Gewinn- und Verlust - Konto.
  • Die Statistik.

Full text

Arbeitsordnung. 
205 
§ 24. 
Bei seinem Abgänge hat der Arbeiter das ihm übergebene Werkzeug abzu 
liefern, bzw. jedes etwa fehlende Stück zu ersetzen. 
§ 25. 
Ein jeder hat darauf zu achten, daß der ihm zugeteilte Werkzeugkasten in 
gutem Zustande und Verschluß erhalten bleibt. 
Das Ver- und Erborgen von Werkzeugen, sowie das öffnen fremder Werkzeug 
kasten ist streng verboten. 
Allgemeine Werkzeuge, welche den einzelnen Arbeitern nicht zugeteilt werden 
können, sind vom Meister zu fordern und nach Gebrauch an denselben zurückzugeben. 
Ohne weitere Meldung dürfen derartige Werkzeuge nicht an einen anderen Arbeiter 
überlassen werden. 
§ 26. 
Kauft ein Arbeiter Werkzeug von der Firma, so geht es in sein Eigentum erst 
nach völliger Zahlung über. 
§ 27. 
Jeder Arbeiter haftet für die gute Erhaltung der ihm zur Führung resp. Be 
nutzung übergebenen Maschinen, Modelle und Werkzeuge. 
Veränderungen oder Reparaturen an den anvertrauten Maschinen und Werk 
zeugen dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden. 
Es ist den Arbeitern verboten, ohne ausdrückliche Genehmigung der Vorge 
setzten andere Maschinen als diejenigen zu benutzen, welche ihnen zur speziellen Be 
dienung überwiesen sind. 
Ein jeder ist für die allabendliche Aufräumung seines Platzes und Reinigung 
der ihm übergebenen Maschinen und Werkzeuge verantwortlich. An jedem Wochen 
schlußtage hat eine gründliche Reinigung stattzufinden. 
Auf Anordnung des Meisters hat der Arbeiter auch Maschinen zu reinigen, an 
denen er nicht gearbeitet hat. 
§ 28. 
Das Fortwerfen von Speiseresten, Papier usw. in die Säle ist verboten. 
§ 29. 
Mitnahme oder Abzeichnung von Maschinen, Werkzeugen oder anderen Gegen 
ständen, wie Zeichnungen, Modellen, Fabrikaten und Teilen, wird durch sofortige 
Entlassung geahndet. 
6. Wahrung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung. 
§ 30. 
Die Kesselhäuser, die Maschinenräume und die mit „Eintritt verboten“ be- 
zeichneten Räume dürfen nur von den in diesen Räumen beschäftigten Arbeitern 
betreten werden. Die Unfallverhütungsvorschriften (siehe Plakate und 
die ausgehändigten Druckexemplare) sind streng zu befolgen. 
§ 31. 
Jeder Arbeiter ist verpflichtet, die von ihm zurzeit benutzte Maschine beim 
Anhalten der Transmissionen während des Betriebes und bei Schluß des Betriebes 
sofort auszurücken. 
Dieses Ausrücken der benutzten Maschine hat auch sofort zu erfolgen, sobald 
irgend eine Unregelmäßigkeit an derselben sich zeigt. 
§ 32. 
Auf Feuer und Licht, wie auf feuergefährliche Gegenstände muß sorgfältig 
acht gegeben werden und insbesondere sind die gebrauchten Putzlappen und Putz 
fäden stets in die besonders dazu hergerichteten Kästen zu werfen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Schragen Der Gilden Und Aemter Der Stadt Riga Bis 1621. Häcker, 1896.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.