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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die Macht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Die Macht. 
313 
zugehörig wurde. ‚Nützlichkeit‘ ist ferner entweder „absichtlich 
wirkbare Nützlichkeit“ oder „absichtlich nicht wirkbare 
Nützlichkeit“. „Absichtlich wirkbare Nützlichkeit“ liegt vor, wenn 
besondere Nützlichkeit besonderen Einzelwesens ihm durch tätiges Wirken 
gewirkt werden kann, „absichtlich nicht wirkbare Nützlichkeit‘ liegt 
hingegen vor, wenn besondere Nützlichkeit besonderen Einzelwesens 
ihm durch tätiges Wirken überhaupt nicht gewirkt werden kann. 
Vom ‚„Nützen‘‘ im Sinne von „Nützend sein‘ und vom „Nutzen“ 
im Sinne von „der Nutzen‘ unterscheidet sich aber „das Nutzen‘ 
im Sinne von „Benützen‘‘, „Ausnützen‘, „Nutzen ziehen‘, „verwerten“. 
Das „Nutzen“ ist stets ein tätiges Wirken, welches wir, um Mißverständ- 
nisse zu vermeiden, stets als „‚Benützen‘‘ („„Ausnützen‘“, „Nutzen ziehen‘‘, 
„verwerten‘) bezeichnen wollen. Ein „Benützen‘“ ist jedes tätiges 
Wirken insoferne, als der Strebende weiß, daß der Erfolg seines tätigen 
Wirkens von besonderen „Nützlichkeiten‘“ abhängig ist, und zwar nicht 
nur von den ‚„Nutzbarkeiten‘‘ („„Brauchbarkeiten‘‘), sondern auch von 
anderen seinen Erfolg wirkend oder fördernd bedingenden ‚‚Nützlich- 
keiten‘, also auch von seinem wirkenden Wollen und von jenen, be- 
sonderen Einzelwesen zugehörigen Allgemeinen, durch welche eine 
Verhinderung seines Erfolges ausgeschlossen ist, in welchem Sinne 
nan z. B. sagt: „Er hat die Abwesenheit des Lehrers benützt, um. . .'‘. 
„Benützte Nützlichkeit‘ ist also jede Nützlichkeit, welche eine in 
besonderem Streben gewußte Bedingung für den Erfolg des‘ jenem 
Streben gegebenen „eigenen tätigen Wirkens“ abgeben hat. Jeder „er- 
folgreich tätig Wirkende“ ist also auch ein „Benützer“, „Verwerter“ 
desonderer ‚‚Nützlichkeiten‘. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das 
„Gebrauch machen‘ nur ein besonderes „Benützen‘, ‚„Verwerten‘‘, 
nämlich ein „Benützen“, „,Verwerten“ der „„Leistungs-Grundlage-Werte‘‘ 
ist, während das „Benützen‘“, „Verwerten‘“ der anderen Leistungs- 
Werte nur ein „Quasi-Gebrauch machen“ genannt werden kann, 
50 daß also jedes ‚„„Benützen‘‘, „„Verwerten‘ ein „Gebrauchen‘ und ein 
„Quasi-Gebrauchen‘‘ ist, Vom ‚„Benützen‘“, „Verwerten‘“ unterscheidet 
sich wieder ein Sachverhalt, den man als „den Nutzen von Etwas 
haben“ bezeichnet, mit welcher Rede gesagt wird, daß in der Welt 
kraft besonderer Nützlichkeit ein auf besondere Seele bezogener Wert 
verwirklicht wurde. Jene Seele nennen wir auch den „Nutzenbe- 
zogenen‘“, der also stets „von Etwas‘, nämlich „von einer besonderen 
Nützlichkeit“ den „Nutzen hat‘, ohne daß er jenen „Nutzen“ Kraft 
jener ‚Nützlichkeit‘ selbst tätig gewirkt haben muß. Vom „den Nutzen 
an Etwas haben“ unterscheidet sich schließlich das „Etwas genießen“, 
Jener „genießt Etwas‘, der an Etwas als ‚‚,Erfahrenem‘‘, insbesondere 
als „Wahrgenommenem“‘ Lust hat, so daß also alles „Erfahrene‘“ als 
Lust-Gegenständliches einen „Genuß“ darstellt. Hat aber jemand ‚den
	        

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A Magyar Korona Országainak Betegsegélyző Pénztárai 1898-Ban = Die Krankenkassen Der Länder Der Ungarischen Krone Im Jahre 1898. Pester Buchdruckerei-Actien-Gesellschaft, 1901.
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