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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die Macht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

340 
„VI. Kapitel. 
macht-Gedanke“, also ein „Eigenpersönlichkeits-Gedanke“. Dieser Ge- 
danke kann „wahr“ oder „unwahr“ sein, im letzteren Falle wirkt jenes 
Wollen keine Geltung. „Vergesellschaftung“ kann sich also nur er- 
geben, wenn dem Verhalten-Werber ein „wahrer“ „Eigenpersönlichkeits- 
Gedanke“ zugehört hat, „Persönlichkeit“ des Verhalten-Werbers ist so- 
mit stets Bedingung der „Vergesellschaftung“, der „Verhalten-Geltung“, 
keineswegs aber Bedingung der „Vergesellschaftungs-Werbung“, der 
„Geltungs-Werbung“. 
Eine wichtige Art der Macht ist die „Bereit-Stellungs-Macht“, 
Als „Bereit-Stellungs-Macht“ bezeichnen wir jede Macht besonderen 
Menschens, einem besonderen Körper oder einer besonderen Seele, 
welchen bereits ein als grundlegende Bedingung für besondere Wirkung 
kraft besonderer besonderem Einzelwesen zugehöriger wirkender Be- 
dingung in Betracht kommendes Allgemeines zugehört, auch noch die „Ort- 
Bereitschaft“ oder die „Aufmerk-Bereitschaft“ für den Empfang jener 
Wirkung zu wirken. „Bereitstellungs-Streben“ nennen wir jedes 
Streben, in welchem auf „Bereit-Stellung“ besonderen Einzelwesens für be- 
sondere Wirkung gezielt wird, „bereit stellen“ nennen wir das solchem 
Streben gegebene eigene gegenwärtige Leisten, „Bereit-Stellung“ 
nennen wir jede besondere absichtliche Wirkung, in welcher ein besonderes 
Einzelwesen eine „Ort-Bereitschaft“ bzw. eine „Aufmerk-Bereitschaft“ für 
besondere Wirkung gewinnt. „Bereit-Stellung“ ist also eine besondere 
Art der „Vorbereitung“, als welche wir jede absichtliche Wirkung 
bezeichnen, in welcher besonderem Einzelwesen irgend ein Allgemeines 
zugehörig wird, das als grundlegende Bedingung für besondere Wir- 
kung in Betracht kommt. „Bereit-Zusammenstellung“ nennen 
wir hingegen eine Gesamtheit von besonderen Wirkungen, in welchen 
die Gesamtheit der für besondere Wirkung kraft besonderer wirkender 
Bedingung in Betracht kommenden Bereit-Stellungen geleistet wurden. 
„Bereit-Zusammenstellungs-Macht“ ist daher ein Wort, mit 
welchem wir die Gesamtheit jener „Bereitstellungs-Mächte“ bezeichnen, 
kraft welcher schließlich eine „Bereit-Zusammenstellung“ für besondere 
Wirkung kraft besonderer wirkender Bedingung geleistet werden kann. 
„Bereit-Zusammenstellungs-Streben“ nennen wir jedes „Bereit- 
stellungs-Streben‘“, in welchem als Ziel oder als Fern-Ziel eine besondere 
„Bereit-Zusammenstellung“ vorschwebt, „bereit-zusammenstellen“ 
nennen wir das solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“. 
Jedes „Bereit-Stellungs-Streben“ ist entweder ein „Körper-Bereit- 
stellungs-Streben“ oder ein „Leib-Bereitstellungs-Streben“ 
oder ein „Seele-Bereitstellungs-Streben“ oder ein „Mensch- 
Bereitstellungs-Streben“. In einem „Körper-Bereitstellungs-Streben“ 
wird darauf gezielt, besonderem Körper, der nicht „Leib“ ist, die „Ort- 
Bereitschaft“ für besondere Wirkung zugehörig zu machen. In einem
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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