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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

72 
IX. Kapitel. 
letztlich eine Beziehung unmittelbarer oder mittelbarer Wir- 
kenszusammengehörigkeit darstellt. Nehmen wir nur den ein- 
f{achen Fall, daß A. dem B gemäß getroffener Vereinbarung als Vor- 
leistung tausend Kronen übergibt, damit ihm B eine besondere Ware 
äbergebe, und B dann dem A jene besondere Ware übergibt, so stellt 
sich die „Verbundenheit“ der Entwirklichung des auf den A bezogenen 
Leistungs-Grundlage-Wertes, nämlich der „Entwirklichung der Verfügbar- 
keit jener Geldzeichen“ mit der „Verwirklichung des anderen auf den 
A bezogenen Leistungs-Grundlage-Wertes“, nämlich der „ Verwirklichung 
der Verfügbarkeit jener Ware“, als 'eine Wirkenszusammengehörigkeit 
-nsoferne dar, als sich in jener Veränderung, in welcher sich die „Ent- 
wirklichung der Verfügbarkeit jener Geldzeichen“ ergibt, ein Allge- 
meines findet, welches die wirkende Bedingung für die Übergabe der 
Ware durch den B an den A abgibt. Es sind also die sogenannten 
„Preisgesetze“ nichts anderes als besondere „identisch begründete Wir- 
Kgenszusammengehörigkeiten“, und nur deshalb wollte man die „Preis- 
gesetze“ in geheimnisvolle „Funktionalbeziehungen“ umdeuten, weil man 
einerseits fortwährend annimmt, daß die „Preisbeziehung“ zwischen 
„‚Gütermengen“ obwaltet, andererseits aber doch zugeben muß, daß die 
„Preisbeziehung“ nicht in einer Wirkensbeziehung zwischen „Güter- 
mengen“ besteht. Wie jede „Wirtschaft“ ist aber auch die „ Tausch- 
Wirtschaft“ stets einreihiger oder zweireihiger Wirkenszusammenhang, 
die „Tausch-Wirtschaft“ insbesondere ein Wirkenszusammenhang, wel- 
2her sich als Erfüllung von zwei Seelen zugehörigen Wollenaugenblicken 
darstellt. Da sich nun in jeder ;Tausch-Wirtschaft“ kraft Wollens be- 
sonderer Seele gewirkte Veränderungen finden, welche die wirkende 
Bedingung dafür enthalten, daß andere besondere Seele kraft Wollens 
andere besondere Veränderung wirkt, so ist es nichts anderes als krasser 
„Naturalismus“, wenn die „Preisgesetze“ als Beziehungen zwischen 
‚Gütermengen“ formuliert werden, als ob nicht jede „Tausch-Wirtschaft“ 
nur kraft Wollens und nur kraft besonderen Seelen als grundlegende 
Bedingungen zugehöriger Seelischer herbeigeführt werden könnte. Wenn 
wir nicht unseren Blick auf besondere Wollenaugenblicke und auf besondere 
Wollenbereitschaften, also auf besondere Seelische richten, können wir 
eben weder verstehen, was „Tausch-Wirtschaft“, noch was „Preis“ ist und 
die mit dem Dünkel „exakter“ Wissenschaftslehre aufgestellten prächtigen 
„mathematischen Formeln“ über Beziehungen zwischen „Gütermen gen“ sind 
doch nur Dichtungen, in deren Nebel das Wesen der Gegebenen „Wirtschaft“, 
„Tausch“, „Preis“ usw. völlig unerkennbar bleibt. Wer von „Seele“ und „See- 
lischem“ nichts wissen will, wird auch den Gegebenheiten der „Gesellschafts- 
Wirtschaft“ ewig blind gegenüberstehen und bleibt trotz Ausschreibung 
mathematischer Lehrbücher ewig ein über dem Gegebenen schwebender 
Dichter. 
A > 
oben.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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