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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 45 
begründete Beziehung“ für besondere Seelen „Dogma“, also „durch 
Ander-Werbung gewonnener Sinn“ oder auch nur „durch Ander- 
Werbung zugemuteter Sinn“ ist, kann hinsichtlich jener Beziehung 
als „Sinn“ — wie man sagt — „Dogmatik betrieben“, d. h. es kann be- 
stimmt werden, welchen besonderen Allgemeinen als „Sinn“ jene iden- 
tischen Allgemeinen, durch welche jene Beziehung begründet ist, als 
„Sinn“ zugehören, bzw. von welchen sie gesondert sind, es kann also 
bestimmt werden, welchen Sinnbesonderheiten jener identische 
Sinn, der durch Ander-Werbung „gewonnen“ oder auch nur „zugemutet“ 
ist, zugehören, bzw. nicht zugehören kann. Solches auf Erkenntnis 
zielendes Streben nennt man „systematische Entwicklung eines Dogmen- 
inhaltes“, und ist passender „Entfaltung eines durch Ander- 
Werbung gewonnenen, bzw. zugemuteten identischen Sinnes“ 
zu nennen, Nun ist aber klar, daß jeder identische Sinn gewissen Sinn- 
besonderheiten zugehört, bzw. nicht zugehört, gleichgültig, ob jener 
Sinn für jemanden ein „Dogma“ ist oder ihm als „Dogma“ zu- 
gemutet wird. Werden also besondere „Sinnentfaltungs-Wissen- 
schaften“ als „dogmatische Wissenschaften“ („Dogmatik“) bezeichnet, 
so bringt man nur erstens jenes besondere Interesse zum Audrucke, 
welches den Anlaß dafür bietet, daß gerade solcher Sinn „entfaltet“ 
wird, und es wird zweitens zum Ausdrucke gebracht, daß man eben 
nur jenen Sinn „entfalten“, keineswegs aber, wenn es sich um bloßen 
Glauben handelt, die „Wahrheit“ jenes Glaubens, wenn es sich um „Ver- 
halten“ handelt, den „Wert“ jenes Verhaltens prüfen wolle. Daß also 
z. B. jener „Verhalten-Sinn“, welcher von der „Rechtsdogmatik“ ent- 
faltet wird, für besondere Seelen „Dogma“ ist oder ihnen als „Dogma“ 
zugemutet wird, hat für die Ergebnisse ihrer . Bestimmungen eigentlich 
gar keine Bedeutung, da sie zu denselben Erkenntnissen ge: 
langen würde, wenn solches Verhalten für niemanden Dogma 
der niemandem als Dogma zugemutet wäre. 
Als „Beziehungswissenschaften“ überhaupt haben wir alle Wissen- 
schaften bezeichnet, deren logisches Prädikat „Beziehung“ ist. Wissen- 
schaften aber, deren logisches Subjekt „Beziehung“ wäre, gibt es nicht, 
da jede Beziehung „Einfaches“ ist, also weder durch Wesen noch durch 
Besonderheit bestimmt, sondern nur im Gegebenen aufgewiesen werden 
kann, Das logische Subjekt der Allgemein wissenschaften ist daher 
stets entweder Wesensallgemeines oder besonderndes Allgemeines (in 
Einheit mit identischem Allgemeinen). Nun gibt es aber verschiedene 
Beziehungen zwischen Einzelwesen, deren Gründe zwar gewußt, aber 
unklar gewußt sind, so daß eben die solche Beziehung begründenden 
Allgemeinen nach Wesen und Besonderheit bestimmt werden müssen. 
So verhält es sich insbesondere mit den besondere Seelenbeziehungen, 
wie „Feindschaft“. Freundschaft“. „Liebschaft“, „Bruderschaft“, ‚Ge-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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