Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Metadata: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
1831750147
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-221175
Document type:
Monograph
Title:
Almanach d'adresses de la Chambre de Commerce, d'Industrie et de Métier `a Zagreb
Place of publication:
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Year of publication:
1930
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Industrija. Industrie - Industrie - Industry
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 
55 
aus der Initiative des Parlaments hervorgegangenen Gesetzentwürfe 
sozialpolitischen Inhalts, aber auch mit der Auslegung der sozial 
politischen Gesetze und Verordnungen und mit der Ergänzung der 
Gesetze durch Ausführungsverordnungen. Die dritte Sektion ist mit 
der Durchführung der sozialpolitischen Gesetze und Verordnungen 
betraut. Der vierten Sektion ist die Arbeitsinspektion und die Be 
aufsichtigung der gefährlichen, ungesunden und lästigen Betriebe über 
tragen. In den Arbeitsbereich der fünften Sektion fallen die Wohl 
fahrtseinrichtungen, die Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit, die Arbeiter 
wohnungen usw. Hier sind also, wenn man das Amt als ganzes 
nimmt, statistische, Auslegungs-, gutachtliche, Verwaltungs- und Auf 
sichtsobliegenheiten vereinigt, und die Ergänzung der Gesetze durch 
Ausführungsverordnungen bringt überdies noch eine Verbindung mit 
der Gesetzgebung hervor, wie sie anderswo nicht besteht. Gegen 
dieses Vorgehen ist wiederholt das Bedenken laut geworden, daß 
die Zusammenlegung von Obliegenheiten so verschiedenen Wesens 
der vollständigsten und besten Wahrnehmung jeder einzelnen im 
Wege sein und daß namentlich die eigentliche statistische Aufgabe 
darunter leiden könne. Nachahmung hat das belgische Vorgehen 
bisher nicht gefunden. 
In dem schweizerischen Arbeitersekretariat hat sich die Beschrän 
kung auf sozialstatistische Tätigkeit im Laufe der Zeit mehr und mehr 
verloren, und das Sekretariat wirkt jetzt mehr als Auskunftsstelle und 
Interessenvertretung wie als statistisches Organ. Seine statistischen 
Leistungen begegnen vielfach einer ungünstigen Beurteilung. Ob das 
auf der Organisation — es handelt sich nicht um eine staatliche Be 
hörde, sondern um eine staatlich unterstützte Schöpfung des Arbeiter 
bundes — oder auf persönlichen Verhältnissen beruht, läßt sich von 
Außenstehenden nicht entscheiden. 
Bei den statistischen Aufnahmen und Erhebungen, namentlich über 
solche Vorkommnisse, die einer regelmäßigen Feststellung in kurzen 
Zwischenräumen bedürfen, müssen sich die statistischen Zentralstellen 
auf Berichterstattung von Personen und Organen in den einzelnen 
Gebieten stützen. Das kann geschehen durch Heranziehung der dort 
vorhandenen, mit den einschlägigen Verhältnissen vertrauten Stellen. 
Dieser Weg ist in Deutschland beschriften. Es werden hier u. a. um 
Angaben angegangen außer vielen Firmen und industriellen Verbänden 
Arbeitsnaclweisstellen, Krankenkassen, Fachausschüsse von Handels 
kammern usw. In anderen Ländern, wie in den Vereinigten Staaten, 
in England, Frankreich und Belgien, ist zu gleichem Zwecke ein Außen 
dienst durch besondere Beamte eingerichtet. Bei den Erhebungen und 
Arbeiten der Ämter leisten überall die verschiedensten Organe Bei 
hilfe. In Österreich sind außer den staatlichen Behörden die Gemeinde
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.