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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

70 
So war nun das Werk völlig abgeschlossen, die Bahn für das Auf— 
streben der Städte war jetzt frei; mochten sie nun zeigen, was sie leisten 
konnten. Diese Städteordnung ist das populärste unter Steins Re— 
formen geworden und kein Beiname ist ihm häufiger gegeben als der des 
Städteerbauers. Eine kühne Tat: das arme, halb zertrümmerte 
Preußen war ganz Deutschland, war Europa weit vorausgeeilt. 
Das hohe Verdienst der Urheber der Städteordnung tritt um so.be— 
wunderungswürdiger hervor, wenn wir sehen, daß sie nirgends in Europa 
ein Vorbild fanden. Was hatte sonst in jener Zeit die Staatskunst auf 
dem Gebiete der Städteverfassungen geleistet? In Deutschland hatte 
Bayern wenige Wochen vor dem Erscheinen der Preußischen Staͤdte— 
ordnung (am 24. September 1808) in Anlehnung an franzöfische Stadt— 
verfassungsgrundsätze, die Verwaltung des Gemeindevermögens aller seiner 
Städte von mehr als 5000 Seelen an Regierungsbeamte überantwortet, 
die von dem Ministerium des Innern ernannt wurden. 
Und im gerühmten Lande der Freiheit, in Frankreich, war man schon 
zur Zeit der Republik den freien Kommunen nicht hold, man nannte sie 
„Schlupfwinkel der Royalisten, die Herde des Widerstandes gegen die 
alldurchdringende Kraft der Freiheit“; die Direktorialverfassung warf alle 
Selbständigkeit der Gemeinden zu Boden und die letzten Stöße hat dann 
noch Napoleon als Konsul und als Kaiser gegen die Staͤdtefreiheit ge⸗ 
führt: Gemeindevermögen ist Staatsvermögen; jede Gemeinde — Stadt 
und Land ist völlig gleichgestellt — hat ihren auf 5 Jahre angestellten 
Maire, der jederzeit suspendiert werden kann; er wird beaufsichtigt durch 
den Unterpräfekten der Bezirksverwaltung, der seinerseits wieder mit 
strenger Verantwortlichkeit unter der Kontrolle des Präfekten der Departe— 
mentsverwaltung und des Ministers steht. Keine der drei Behörden 
darf aus den Gemeinden selber hervorgehen. Als beratendes Organ 
steht dem Maire zwar ein Gemeinderat zur Seite, aber auch dieser ist 
staatlich ernannt und jederzeit absetzbar: das französische Munizipal— 
präfektensystem. Erst Gesetze aus den Jahren 1881 und 1837 haben 
größere Freiheit gegeben. 
Und in Rußland? In Rußland hatte Kaiser Paul alle Städte in 
seinem Reiche, die ihm nicht gefielen. aufgehoben. und sie Marktflecken zu 
nennen befohlen. — 
Wir haben oben gesagt, daß Stein der intellektuelle Urheber der 
Städteordnung gewesen sei. Damit ist aber seine Bedeutung für das 
Zustandekommen des Werkes bei weitem nicht erschöpft. Mochte Frey 
noch so großen Anteil an der Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen 
haben, ohne Steins kraftvolle Persönlichkeit hätte das Werk nicht so zu 
Ende geführt werden können, wie es geschehen ist. Wenn wir die Einzel⸗ 
beratungen lesen, so merken wir erst, welche erhebliche Gefahr den großen 
Ideen der Selbstverwaltung immer wieder von seiten der mitwirkenden
	        

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Entstehung Und Bedeutung Der Preußischen Städteordnung. Dürr, 1908.
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