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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

361) Die neuere Zinsfreiheit und die Reaktion dagegen. 203 
Der Umschwung ist wohl begreiflich. Die alten Zinsmaxima standen im Wider— 
spruch auch mit vielen legitimen Geschäften; oft mußten die Banken den Diskont auf 
7 —–100/0 erhöhen, oft mußten die Staatsregierungen mehr als 50 Zinsen geben. 
Ein großer Teil der unteren und mittleren Klassen hatte sich wirtschaftlich so gehoben, 
daß man glauben konnte, sie seien reif für den freiesten Kreditverkehr; teilweise waren 
sie es auch; jedenfalls mußte der Bauer und der Handwerker der Neuzeit lernen, den 
Kredit zu nutzen. Aber immer war es eine optimistische Annahme, daß die Gefahren 
der wucherischen Ausbeutung, des falschen Kreditgebrauches ganz verschwunden seien. 
Man haätte sich gründlich darüber getäuscht, daß die unbedingte Kreditfreiheit rasch 
den Zinsfuß sehr ermäßigen, allen Schmutz und alle Betrügereien des Winkelkredites 
verbannen werde. 
Der Umschwung in der öffentlichen Stimmung von dem liberalen Optimismus 
zu einer pessimiftischen Reaktion trat sehr rasch ein. Eine große Zahl neuer Wuchergesetze 
wurden 1878 — 1900 in Deutschland, Hsterreich, Ungarn, der Schweiz und England 
erlassen, in anderen Ländern wurden solche gefordert. Man kehrte vereinzelt sogar zu 
einem gesetzlichen Zinsmaximum zurück, vermied dies aber doch in der Hauptsache, 
und zwar mit Recht, denn die Verhältnisse sind heute zu vielgestaltig für schablonen— 
hafte Sätze; und die Sorge für Zinsermäßigung wird heute besser der regen Thätigkeit 
der Genofsenschaften und der Banken überlassen. In der Hauptsache sucht die neue 
Gefetzgebung solche Darlehensgeschäfte unter Strafe zu stellen, bei welchen der Kredit- 
geber die Notlage, den Leichtsinn und die Unerfahrenheit des Kreditnehmers so ausnützt, 
daß er sich unverhältnismäßige Vorteile ausbedingt. Von manchen wird die Frage 
als eine offene behandelt, ob das ausreiche, ob nicht tiefere Einschnitte nötig feien. Es 
vird teilweise wieder Beschränkung der Wechselfähigkeit verlangt, was freilich kaum 
angezeigt ist. Es wird erwogen, ob nicht gewisse Teile des Grundwertes für unver— 
schuldbar erklärt werden sollten, ob nicht durch Übernahme alles ländlichen Hypotheken⸗ 
kredites auf öffentliche Organe eine andere Art der Prüfung gegenüber den entsprechenden 
Kreditgesuchen eintreten soll. Jedenfalls aber sehen wir heute, daß es eine Täuschung 
und verfrühte Erwartung war, wenn wir 1834-1870 annahmen, das legitime, ehrliche 
und anständige Kreditgeschäft herrsche so gänzlich vor, daß es allein noch in der Gesetz— 
gebung zu berücksichtigen sei. Wir wissen heute, daß dank einer besseren Kreditorgani⸗ 
jation hauptfächlich in den Staaten mit steigender Volksbildung und zunehmender 
wirtschaftlicher Erziehung dem Wucherkredit immer mehr Terrain abgewonnen wird, 
aber wir können daneben nicht leugnen, daß eine unehrliche wucherische Ausbeutung 
der Kleinbauern, ja auch vieler mitllerer Landleute, ebenso der Handwerker, der kleinen 
Beamten und anderer derartiger Kreise in vielen Ländern eigentlich erst seit 1850 
dbegonnen habe, daß eine gefährlich rasche Zunahme der Verschuldung bis heute vielfach 
anhält, und daß die Anwendung unehrlicher Mittel und die absichtliche Verführung 
zur ungesunden Benutzung des Kredites auch heute noch eine so schlimme und breite 
Beigabe unserer Kredilentwickelung ist, daß man sich wohl fragen kann, was dagegen 
zu thun sei. Und in Ländern tieferer wirischaftlicher Kultur hat die ungehinderte freie 
Bethätigung der Kreditgeber seit 1880 Zustände erzeugt, die zweifeln lafsen, ob sie 
ücht den Segen des legitimen Kredites überwiegen. In Italien, in vielen Teilen 
Osterreichs, besonders in Galizien, in Rußland und Indien scheint der Dorfwucher 
zeradezu verheerend zu wirken. 
Der Kern der Frage liegt in der schwierigen Erziehung der Mittel- und unteren 
Klassen für die richtige Benutzung des Kredites, liegt in den Klassen- und Macht— 
gegensätzen von Gläubigern und Schuldnern, liegt in der großen Schwierigkeit, neben 
einem einheitlichen modernen Kreditrechte für bestimmte Personen und Kreditgeschäfte ein 
durchführbares besonderes Recht, bestimmte passende Kreditformen und zorgane zu schaffen. 
Noch heute wie vor 1000 und 2000 Jahren stehen sich hier große Interessen— 
zegensätze und Verschiedenheit der sittlichen und rechtlichen Beurteilung gegenüber; noch 
deute liegen dieselben Schwierigkeiten vor, die komplizierten Rechtsinstitute mit der 
ittlichen Volksüberzeugung in Übereinstimmung zu bringen, das reelle Kreditgeschäft
	        

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