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Die Heimarbeit im Kriege

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Bibliographic data

fullscreen: Die Heimarbeit im Kriege

Monograph

Identifikator:
885356659
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-5912
Document type:
Monograph
Author:
Gaebel, Käthe http://d-nb.info/gnd/1023047020
Schulz, Max von http://d-nb.info/gnd/1033198951
Title:
Die Heimarbeit im Kriege
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Franz Vahlen
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (210 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Heimarbeit im Militärsattlergewerbe und Militärschneidergewerbe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Heimarbeit im Kriege
  • Title page
  • Contents
  • I. Gewerbeordnung und Heimarbeit
  • II. Das Hausarbeitgesetz
  • III. Die Versicherung
  • IV. Heimarbeit im Militärsattlergewerbe und Militärschneidergewerbe
  • V. Gewerkschaften und Genossenschaften
  • VI. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folgen
  • VII. Heimarbeit und Landwirtschaft
  • VIII. Die Unterbringung Kriegsbeschädigter in der Heimarbeit
  • IX. Der Heimarbeiterschutz im Ausland
  • X. Ausblick

Full text

87 
Ministerium eine Verfügung erlassen hat, laut dev die Arbeiter, 
welche die vom Auftragnehmer an das Bekleidungsamt gelieferten 
Gegenstände angefertigt haben, berechtigt sind, gegen diesen, also 
den ersten Unternehmer auf Zahlung des Unterschieds zwischen dem 
tatsächlich erhaltenem und dem festgesetzten Lohn zu klagen, selbst 
wenn sie von einem Unterlieferanten oder Zwischenmeistev beschäf 
tigt wurden. Die Verfügung ist Bestandteil der allgemeinen Ver 
tragsbedingungen des Bekleidungsamts des Gardekorps. Sie setzt 
neben der vom Oberkommando angeordneten Kriminalstrafe eine 
an das Bekleidungsamt zu entrichtende Vertragsstrafe in Höhe des 
Fünffachen des Unterschieds zwischen der Gesamtsumme der ge 
zahlten und der tariflichen Löhne fest. Diese Vertragsstrafe ist 
auch dann fällig, wenn den Unternehmer selbst kein Verschulden 
trifft, er also weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hatte. Auf 
der Berliner Heimarbeiterkonferenz führte Stadtrat Dr. Hiller 
aus, daß die von allen Bekleidungsämtern gesammelten Erfahrun- 
gen auf eine gesetzliche Regelung der Löhne für die Heimarbeiter 
als das einzig durchgreifende Heilmittel drängen. Hierbei scheint 
die Forderung, die Fachausschüsse zur Mithilfe baldigst ins Leben 
zu rufen, durchaus gerechtfertigt, nachdem die Lohnämter im Hans 
arbeitgesetz keine Aufnahme gefunden haben. 
Zum Schluß sei noch einiges über die neuen Teilstücklohn 
sätze und über den künftigen Verteilungsmodus der Arbeit gesagt: 
Während des Laufes des vergangenen Jahres wurden in 
vielen Betrieben T e i l stücklohntarife eingeführt, die sehr erheb 
lich voneinander abwichen. Vielfach wurden geringfügige Arbeiten 
mit hohen Lohnsätzen bewertet, die jedoch den Arbeitern nicht ge 
zahlt wurden. Auch eine doppelte und dreifache Bewertung ein 
und derselben Arbeit ist oft vorgekommen. Diese Arbeiten wurden 
von im Wochenlohn beschäftigten Arbeitskräften verrichtet. Der 
infolge der hohen Bewertung der Teilarbeiten erzielte Ueberschuß 
kam dem Arbeitgeber zugute. Soweit die Arbeiten doppelt und 
dreifach bewertet waren, lag eine Ermäßigung der vorgeschriebenen 
Arbeitslöhne vor. Um diesen Uebelstand zu beseitigen, haben Ar 
beitgeber und Arbeitnehmer Teilstücklohnsätze ausgearbeitet. Für
	        

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Die Heimarbeit Im Kriege. Verlag von Franz Vahlen, 1917.
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