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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
891224181
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-65049
Document type:
Monograph
Author:
Levenstein, Adolf http://d-nb.info/gnd/116961155
Title:
Die Arbeiterfrage
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag Ernst Reinhardt
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (406 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
E. Die Stellung der Arbeiter zu den außenberuflichen Kultur- und Lebensproblemen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

242 
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Im ganzen läßt die belgische Entwicklung einen ständigen Fort 
schritt erkennen. 
In Österreich sind in 14 Städten Gewerbegerichte vorhanden, 
wobei in verschiedenen Städten beruflich getrennte Gewerbegerichte 
vorhanden sind. Die Tätigkeit hat sich in den letzten Jahren be 
trächtlich gehoben. Es wurden bei den Gewerbegerichten Klagen: 
1900 
1899 
1898 
vorgebracht 
18 028 
11389 
2 944 
davon durch Arbeiter 
17199 
10996 
2792 
„ „ Arbeitgeber 
506 
186 
48 
Die Klagen betrafen 1898 etwa zu 3 /4 Lohn Verhältnisse; aber 1899 
und 1900 sind die Klagen wegen sonstiger Arbeitsbedingungen (8217 
und 12600 Fälle) viel zahlreicher gewesen als die wegen Lohnfragen 
(3678 und 6144). Die Erledigung durch Vergleich ist in den Jahren 
1899 und 1900 an die erste Stelle gerückt (4323 und 6647 Fälle); durch 
Endurteil wurden 2075 und 3886, durch Anerkenntnis 1297 und 2070 
und auf sonstige Weise 3579 und 4873 Fälle erledigt. 
In Italien hat die Einrichtung keine besonderen Erfolge zu erzielen 
vermocht. Zwar wurden 1899 im ganzen 86 Gewerbegerichte gezählt, 
aber nur 3 davon hatten ihre regelmäßigen Funktionen begonnen. 
Die Einrichtung besonderer Fachgerichte für die Rechtsstreitig - 
keiten aus dem Arbeitsverhältnis ist in ihrer jetzigen Gestalt für 
Deutschland wie für verschiedene andere Länder eine Neuerung von 
großer praktischer und prinzipieller Tragweite. In praktischer Be 
ziehung liegt ihre Bedeutung vor allem darin, daß sie die meist nicht 
sehr tiefgreifenden Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem gewerblichen 
Arbeitsverhältnis so häufig ergeben, vor ein fachmännisches Forum 
gebracht hat, das vor allen Dingen an einer gütlichen Beilegung 
interessiert und dazu auch besonders befähigt ist, sofern seine Mit 
glieder als wirkliche Vertrauensmänner beider Parteien gelten können. 
So wertvoll es ist, daß dadurch auch die schnelle und billige Er 
ledigung der Streitigkeiten erleichtert ist, so tritt doch diese Seite 
der Sache zurück hinter der wirksamen Beförderung friedlichen Aus 
gleichs. Darin liegt eine versöhnende, die zu Tage getretenen Gegen 
sätze abschwächende und zum Teil ausgleichende Arbeit, die in sozial 
politischer Beziehung sehr bedeutungsvoll ist. Gleichwohl ist der 
Einführung von Gewerbegerichten verschiedentlich Mißtrauen und 
Abneigung entgegengetreten, und auch jetzt ist beides noch gelegent 
lich zu beobachten. Der hierbei maßgebende Gesichtspunkt ist — 
namentlich in Deutschland — die Besorgnis, daß auch diese Ein 
richtung vielfach von der sozialdemokratischen Partei als Stütze ihrer 
agitatorischen Arbeit benutzt werden könne, daß mindestens die in 
kürzeren Perioden sich wiederholenden Wahlen der Beisitzer eine gern
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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