Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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5.  Die  Abschreibungsprozente  sind  kollektiv  für  ganze  Gruppen  von
Vermögensobjekten  oder  indivi  duell  für  jedes  einzelne  Vermügensstück.
6.  Die  Abschreibungsgründe  sind  teils  natürlicher,  teils  wirtschaftlicher ­
  Art.  Danach  kann  man  kurz  von  technischen  und
kaufmännischen  Abschreibungen  sprechen.
7.  Endlich  ist  zu  beachten,  wie  Neuanschaffungen  abgeschrieben
und  die  Unterhaltungskosten  bzw.  Reparaturen  buch-  und  bilanztechnisch ­
  behandelt  werden.
§  53.  Nach  den  auch  für  industrielle  Unternehmungen  geltenden
handelsrechtlichen  ^Vorschriften  soll  in  der  Jahresbilanz  die  Vermögenslage ­
  für  einen  bestimmten  Zeitpunkt  zur  Darstellung  kommen.
Die  Feststellung  des  Wertes  der  Vermögensteile  kann  durch  positive
oder  negative  Schätzung,  durch  direkte  oder  indirekte  Bewertung
erfolgen.  Man  schätzt  entweder  den  tatsächlichen  derzeitigen  Wert
des  Vermögensobjektes  (unmittelbare  Bewertung)  oder  den  Minderwert, ­
  den  Verlust,  der  durch  Abnutzung  usf.  entstanden  ist.  Der
letzte  Vorgang  ist  nur  der  Form  nach  eine  Feststellung  des  Wertes,
ein  mittelbarer  Weg  durch  Schätzung  des  Verlustes.  Abschreiben
heißt  also  Beträge  von  einem  Wert  absetzen.  Unter  Abschreibung
versteht  man  eine  „der  Abnutzung,  Substanzminderung  und  Entwertung ­
  entsprechende  allmähliche  Herabsetzung  der  Wertansätze
im  Inventarium“  und  in  der  Bilanz.
Veranlassung  zum  Abschreiben  von  einem  früheren  Werte  ist
entweder  eine  Entwertung,  beispielsweise  durch  Konjunkturänderungen ­
  oder  durch  nachträgliche  richtige  Bewertung  zu  hoher
Anfangsschätzungen;  oder  eine  allmähliche  Substanzverminderung ­
  oder  Bestands  Verminderung,  eine  quantitative  Verringerung
der  Vermögenssubstanz  durch  unmittelbaren  Verbrauch  oder  Ausgabe ­
  von  Werten  zur  Erzielung  eines  Reinertrages  (Bergbau,  Ziegelei,
Steinbrüche)  oder  endlich  Brauchbarkeitsminderung  infolge ­
  des  Betriebes  der  Unternehmung,  Abnutzung,  Erfindungen  und
dadurch  bedingte  Änderung  der  Betriebsweise,  äußere  Einflüsse
u.  ä.  m.
Nur  die  Wertminderung  infolge  der  Verwendung  der  Produktionsmittel ­
  zum  Betriebe  und  im  Geschäftsbetrieb  soll  uns  hier  beschäftigen. ­
  Der  Verlust  ist  durch  bestimmungsgemäße  Verwendung
eines  Vermögensobjektes  läßt  sieh  nicht  zahlenmäßig  ermitteln,  ebensowenig ­
  wie  der  Anteil  am  Gewinn  bestimmt  werden  kann,  der
aus  der  Benutzung  dieser  Objekte  erwächst.  Deshalb  begnügt  man
sich  mit  einem  erfahrungsmäßigen  annähernd  richtigen  Schätzungswerte ­
  des  Verlustes,  dessen  Höhe  gewöhnlich  in  flundertteilen
angegeben  wird.  Die  Abschreibungsquote  ist  stets  ein  unsicherer
Schätzungs-,  ein  Durchschnittswert.  Wie  groß  die  Abnutzung  tatsächlich ­
  war,  läßt  sich  erst  bei  der  Außerdienststellung  der  Maschine
usw.  ermessen.
            
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