Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

ist  Erhaltung  des  Vermögens,  Sicherung  des  Besitzes.  Abschreibungen ­
  zählen  zu  den  Betriebskosten  im  Sinne  des  §  3,  da  sie  zur
Sicherung  und  Erhaltung  des  der  Produktion  dienenden  Anlagevermögens ­
  und  somit  auch  des  Ertrages  dienen.
Die  Abschreibungen  sind  eine  Form  der  Bewertung, ­
  ein  Hilfsmittel  der  Inventarbewertung
des  Gebrauchs-  und  Verbrauehsvermögens.  Die  alljährliche, ­
  direkte  Neubewertung  des  Zeitwertes  ist  zu  kostspielig
und  langwierig.  Anlagevermögen  wird  nur  ausnahmsweise  direkt
bewertet  bzw.  geschätzt 1 ),  beispielsweise  bei  Umwandlungsgründungen, ­
  Fusionen,  Verkauf  der  Unternehmung,  Auseinandersetzung
zwischen  Gesellschaftern  etc.  Die  Abschreibungen  bilden  einen
wichtigen  Faktor  der  Selbstkostenberechnung  und  der  Schadenregulierung ­
  bei  Elementarschäden,;  sie  sind  für  die  Vermögensund ­
  die  Ertragsbilanz  und  dadurch  auch  für  die  Steuerbemessung
von  größter  Bedeutung.

Absehreibungsmethoden.

§  54.  Die  offenen  Abschreibungen  sind  in  der  jährlichen
Schlußbilanz  bzw.  in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  im  einzelnen
oder  summarisch  ersichtlich  gemacht.  Die  geheimen,  internen
Abschreibungen  treten  in  der  veröffentlichten  Jahresrechnung  nicht
zahlenmäßig  in  Erscheinung.  Es  sind  Wertminderungen  zu  Lasten
einer  Reserve,  eines  Gewinnes  oder  der  Unkosten.  Wir  haben  es  hier
nur  mit  den  offenen  Abschreibungen  zu  tun.  Die  wuchtigsten  Fragen
bei  der  Berechnung  und  Beurteilung  der  Abschreibungen  sind:  Von
welchem  Wert  soll  die  Abschreibung  berechnet  werden  und  welche
Faktoren  bestimmen  die  Höhe  der  Abschreibungsquoten.
Die  üblichen  Formen  der  Abschreibungen  lassen  sich  in  fünf
Gruppen  teilen  (vgl.  Übersicht  3.  a—e).
1.  Die  Abschreibung  erfolgt  in  jährlich  gleichbleibenden ­
  Prozenten  vom  Neuwert  bzw.  Anschaffungswert
des  Vermögensobjekts.  Bezeichnet  A  den  Anschaffmigswert,  M  den
Altmaterialwert,  n  die  ganze  Lebens-  bzw.  Abschreibungsdauer,  z
die  bereits  verflossene  Abschreibungszeit,  d.  h.  das  Alter  des  Objekts
und  p  den  Prozentsatz  der  jährlichen  Abschreibung,  endlich  a  den

jährlichen  Abschreibungsbetrag,  so  ist  a  =
A  —M  100

n  A

bringt  Moral,  Die  Taxation  maschineller  Anlagen.  Berlin  1911.

’)  Ein  Beispiel  für  die  Berechnung  des  Zeitwertes  maschineller  Anlagen
            
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