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folgenden Passus aufzunehmen, den sie dem Statut eines Vereins entnommen
hat:
„Ter nach Abzug sämtlicher Unkosten sowie der notwendigen und
üblichen Abschreibungen und Ueberweisungen an die Reserven (mindestens
l°/o höchstens 10o/o) verbleibende Ueberschuß muß an die Mitglieder
nach dem Verhältnis der bezogenen Waren als Preisrückvergütung
verteilt werden. Eine Verteilung nach anderen Rücksichten
als nach der Höhe des Warenbezugs darf nicht stattfinden."
Dadurch, daß der Rabatt nicht mehr im Statut zahlenmäßig ausgedrückt
zu werden braucht, fallen die damit verbundenen Gefahren
weg.
Im allgemeinen ist der Prozentsatz der Rückvergütung für alle
Verteilungsgüter gleich. Doch geht man in letzter Zeit dazu über,
bei einigen Artikeln eine von dem allgemeinen Satz abweichende Rückvergütung
zu geben. Es handelt sich dabei um Bedarfsgüter, bei
denen, wenn der lokale Tagespreis eingehalten werden soll, nichts
oder nur wenig übrig bleibt. So wurde in einer Generalversammlung
der Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln Ende vorigen Jahres
der feste Rabatt ans Fleisch und Fleischereiprodukte auf 5 o/o erniedrigt,
während der allgemeine Rabattsatz ein höherer ist. Der Konsumverein
Leipzig-Plagwitz gab im Geschäftsjahre 1912/13 eine allgemeine
Rückvergütung von 10°/o, auf Fleisch dagegen nur 2°/». Selbst
dieser erniedrigte Satz mußte in der Hauptsache noch aus dem Ueberschuß
des allgemeinen Geschäfts genommen werden. Die „Eintracht"
in Essen gab auf Milch im Geschäftsjahre 1912/13 in einem Monat
überhaupt keine Rückvergütung. Diese Beispiele mögen genügen.
Auf Bezüge größerer Mengen von Bedarfsartikeln, z. B. vom
Zentrallager oder bei Kohlen- oder Kartoffellieferung wird in der
Regel keine Rückvergütung gewährt. Die Preise sind von vornherein
entsprechend kalkuliert.
Die Frage, ob allgemeine oder spezielle Rückvergütung,
ist näher erörtert worden von S ch är in seiner Schrift „Kalkulation
und Statistik im genossenschaftlichen Großbetrieb."^) Dem Verfasser
diente als Untersuchungsobjekt der Basler Konsumverein (Rechnungsjahr
1907). Dieser Verein gibt auf sämtliche Bedarfsartikel, wo
eine Verteilung on detail erfolgt, 8 o/ 0 Rückvergütung. Die verschiedenen
Gattungen der zur Verteilung gelangenden Güter gestatten aber
teils eine höhere, teils nur eine niedrigere Rückvergütung als die an-22
) Basel 1910 S. 17 ff.