Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Besonders  stark  kam  diese  Erscheinung  in  dem  Teuerungsjahre ­
  1911/12  bei  Hülsenfrüchten  zum  Ausdruck.  Der  Konsum-Verein
  „Eintracht"  in  Essen  fühlte  sich  sogar  bewogen,  die  Entnahme
von  Bedarfsgütern  der  reicheren  Mitglieder  zugunsten  der  ärmeren
einzuschränken,  sicher  eine  im  erwerbsmäßigen  Warenverkehr  nie  dagewesene ­
  Erscheinung.  Die  Verwaltung  der  „Eintracht"  traf  nämlich
die  Bestimmung,  daß  im  Interesse  der  ärmeren  Mitglieder  Hülsenfrüchte ­
  nur  bis  zu  2  Pfund  aus  den  Verteilungsstellen  entnommen
werden  dürften,  weil  infolge  der  billigen  Preise  dieser  Produkte  die
finanziell  gutgestellten  Mitglieder  gleich  bis  zu  50  Pfund,  ja  bis  zu
1  Zentner  davon  entnommen  hätten.  In  dem  letzten  Teuerungsjahre
wurden  u.  a.  auch  Kartoffeln  zum  Selb  st  ko  st  en  preise  und  darunter ­
  abgegeben.  In  großem  Umfange  wurde  Brot  sogar  unentgeltlich ­
  verteilt.  Wären  den  Vereinen  die  sogenannten  Notstandstarife ­
  von  den  Eisenbahnen  gewährt  worden,  wie  allen  gemeinnützigen ­
  Organisationen  und  den  Kommunen,  so  hätten  die  Konsum-Vereine
  noch  viel  mehr  die  damals  bestehende  Not  lindern  können.
Eine  Eigentümlichkeit  der  konsumgenossenschaftlichen  Filialbetriebe,
  wie  wir  sie  bei  den  privaten  Filialbetrieben  nicht  allgemein
finden,  ist  die  Abgabe  der  Bedarfsgüter  zum  gleichen  Preise  in
allen  Verteilungsstellen,  mögen  sie  nun  große  oder  geringe
Unkosten  haben.  „Die  Mitglieder  würden  ganz  energisch  reklamieren,
wenn  wir  ihnen  als  gleichberechtigten  Genossen  verschiedene  Preise
abverlangen  würden",  wurde  mir  einmal  auf  die  Frage  nach  deni
„Warum"  geantwortet.  Man  kann  nicht  abstreiten,  daß  das  Prinzip
der  gleichen  Preise  bei  einer  Organisation  wie  der  Konsumgenossenschaft ­
  etwas  für  sich  hat.  Daß  mancher  private  Filialbetrieb  eine
Verschiedenheit  der  Preise,  je  nach  der  Bestrittenheit  des  Gebietes,
kennt,  ist  bei  ihm,  da  er  Erwerbszwecken  dient,  das  natürlich  Gegebene.
Anders  bei  der  Konsumgenossenschaft.  Sie  darf  sich  nur  insoweit
von  äußeren  Motiven  leiten  lassen,  als  sie  dazu  gezwungen  ist.  Sonst
aber  muß  sie  ihren  eigenen,  durch  die  innere  Entwicklungsnotwendigkeit
vorgezeichneten  Weg  gehen.  Maßgebend  für  das  Prinzip  der  gleichen
Preise  kann  allerdings  nicht  sein,  daß  die  Entnehmer  im  Konsum-Verein
  Mitglieder  einer  Genossenschaft,  Träger  eines  Vermögens
und  eines  Risikos  sind.  Damit  stellt  man  idealistische  Gründe  über
ökonomische.  Will  man  aber  letztere  vorwalten  lassen,  so  muß
man  fragen,  ob  eine  annähernde  Gleichheit  der  U  n  k  o  st  e  n  in
den  verschiedenen  Abgabestellen  desselben  Vereins  besteht;  nur  dadurch ­
  wäre  die  ökonomische  Rechtfertigung  für  gleiche  Preise
in  allen  Abgabestellen  desselben  Vereins  gegeben.  Da  die  Unkosten-
            
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