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Besonders stark kam diese Erscheinung in dem Teuerungsjahre
1911/12 bei Hülsenfrüchten zum Ausdruck. Der Konsum-Verein
„Eintracht" in Essen fühlte sich sogar bewogen, die Entnahme
von Bedarfsgütern der reicheren Mitglieder zugunsten der ärmeren
einzuschränken, sicher eine im erwerbsmäßigen Warenverkehr nie dagewesene
Erscheinung. Die Verwaltung der „Eintracht" traf nämlich
die Bestimmung, daß im Interesse der ärmeren Mitglieder Hülsenfrüchte
nur bis zu 2 Pfund aus den Verteilungsstellen entnommen
werden dürften, weil infolge der billigen Preise dieser Produkte die
finanziell gutgestellten Mitglieder gleich bis zu 50 Pfund, ja bis zu
1 Zentner davon entnommen hätten. In dem letzten Teuerungsjahre
wurden u. a. auch Kartoffeln zum Selb st ko st en preise und darunter
abgegeben. In großem Umfange wurde Brot sogar unentgeltlich
verteilt. Wären den Vereinen die sogenannten Notstandstarife
von den Eisenbahnen gewährt worden, wie allen gemeinnützigen
Organisationen und den Kommunen, so hätten die Konsum-Vereine
noch viel mehr die damals bestehende Not lindern können.
Eine Eigentümlichkeit der konsumgenossenschaftlichen Filialbetriebe,
wie wir sie bei den privaten Filialbetrieben nicht allgemein
finden, ist die Abgabe der Bedarfsgüter zum gleichen Preise in
allen Verteilungsstellen, mögen sie nun große oder geringe
Unkosten haben. „Die Mitglieder würden ganz energisch reklamieren,
wenn wir ihnen als gleichberechtigten Genossen verschiedene Preise
abverlangen würden", wurde mir einmal auf die Frage nach deni
„Warum" geantwortet. Man kann nicht abstreiten, daß das Prinzip
der gleichen Preise bei einer Organisation wie der Konsumgenossenschaft
etwas für sich hat. Daß mancher private Filialbetrieb eine
Verschiedenheit der Preise, je nach der Bestrittenheit des Gebietes,
kennt, ist bei ihm, da er Erwerbszwecken dient, das natürlich Gegebene.
Anders bei der Konsumgenossenschaft. Sie darf sich nur insoweit
von äußeren Motiven leiten lassen, als sie dazu gezwungen ist. Sonst
aber muß sie ihren eigenen, durch die innere Entwicklungsnotwendigkeit
vorgezeichneten Weg gehen. Maßgebend für das Prinzip der gleichen
Preise kann allerdings nicht sein, daß die Entnehmer im Konsum-Verein
Mitglieder einer Genossenschaft, Träger eines Vermögens
und eines Risikos sind. Damit stellt man idealistische Gründe über
ökonomische. Will man aber letztere vorwalten lassen, so muß
man fragen, ob eine annähernde Gleichheit der U n k o st e n in
den verschiedenen Abgabestellen desselben Vereins besteht; nur dadurch
wäre die ökonomische Rechtfertigung für gleiche Preise
in allen Abgabestellen desselben Vereins gegeben. Da die Unkosten-