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Besonders stark kam diese Erscheinung in dem Teuerungs
jahre 1911/12 bei Hülsenfrüchten zum Ausdruck. Der Konsum-
Verein „Eintracht" in Essen fühlte sich sogar bewogen, die Entnahme
von Bedarfsgütern der reicheren Mitglieder zugunsten der ärmeren
einzuschränken, sicher eine im erwerbsmäßigen Warenverkehr nie da
gewesene Erscheinung. Die Verwaltung der „Eintracht" traf nämlich
die Bestimmung, daß im Interesse der ärmeren Mitglieder Hülsen
früchte nur bis zu 2 Pfund aus den Verteilungsstellen entnommen
werden dürften, weil infolge der billigen Preise dieser Produkte die
finanziell gutgestellten Mitglieder gleich bis zu 50 Pfund, ja bis zu
1 Zentner davon entnommen hätten. In dem letzten Teuerungsjahre
wurden u. a. auch Kartoffeln zum Selb st ko st en preise und dar
unter abgegeben. In großem Umfange wurde Brot sogar unent
geltlich verteilt. Wären den Vereinen die sogenannten Not
standstarife von den Eisenbahnen gewährt worden, wie allen gemein
nützigen Organisationen und den Kommunen, so hätten die Konsum-
Vereine noch viel mehr die damals bestehende Not lindern können.
Eine Eigentümlichkeit der konsumgenossenschaftlichen Filialbe-
triebe, wie wir sie bei den privaten Filialbetrieben nicht allgemein
finden, ist die Abgabe der Bedarfsgüter zum gleichen Preise in
allen Verteilungsstellen, mögen sie nun große oder geringe
Unkosten haben. „Die Mitglieder würden ganz energisch reklamieren,
wenn wir ihnen als gleichberechtigten Genossen verschiedene Preise
abverlangen würden", wurde mir einmal auf die Frage nach deni
„Warum" geantwortet. Man kann nicht abstreiten, daß das Prinzip
der gleichen Preise bei einer Organisation wie der Konsumgenossen
schaft etwas für sich hat. Daß mancher private Filialbetrieb eine
Verschiedenheit der Preise, je nach der Bestrittenheit des Gebietes,
kennt, ist bei ihm, da er Erwerbszwecken dient, das natürlich Gegebene.
Anders bei der Konsumgenossenschaft. Sie darf sich nur insoweit
von äußeren Motiven leiten lassen, als sie dazu gezwungen ist. Sonst
aber muß sie ihren eigenen, durch die innere Entwicklungsnotwendigkeit
vorgezeichneten Weg gehen. Maßgebend für das Prinzip der gleichen
Preise kann allerdings nicht sein, daß die Entnehmer im Konsum-
Verein Mitglieder einer Genossenschaft, Träger eines Vermögens
und eines Risikos sind. Damit stellt man idealistische Gründe über
ökonomische. Will man aber letztere vorwalten lassen, so muß
man fragen, ob eine annähernde Gleichheit der U n k o st e n in
den verschiedenen Abgabestellen desselben Vereins besteht; nur da
durch wäre die ökonomische Rechtfertigung für gleiche Preise
in allen Abgabestellen desselben Vereins gegeben. Da die Unkosten-