Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Besonders stark kam diese Erscheinung in dem Teuerungs 
jahre 1911/12 bei Hülsenfrüchten zum Ausdruck. Der Konsum- 
Verein „Eintracht" in Essen fühlte sich sogar bewogen, die Entnahme 
von Bedarfsgütern der reicheren Mitglieder zugunsten der ärmeren 
einzuschränken, sicher eine im erwerbsmäßigen Warenverkehr nie da 
gewesene Erscheinung. Die Verwaltung der „Eintracht" traf nämlich 
die Bestimmung, daß im Interesse der ärmeren Mitglieder Hülsen 
früchte nur bis zu 2 Pfund aus den Verteilungsstellen entnommen 
werden dürften, weil infolge der billigen Preise dieser Produkte die 
finanziell gutgestellten Mitglieder gleich bis zu 50 Pfund, ja bis zu 
1 Zentner davon entnommen hätten. In dem letzten Teuerungsjahre 
wurden u. a. auch Kartoffeln zum Selb st ko st en preise und dar 
unter abgegeben. In großem Umfange wurde Brot sogar unent 
geltlich verteilt. Wären den Vereinen die sogenannten Not 
standstarife von den Eisenbahnen gewährt worden, wie allen gemein 
nützigen Organisationen und den Kommunen, so hätten die Konsum- 
Vereine noch viel mehr die damals bestehende Not lindern können. 
Eine Eigentümlichkeit der konsumgenossenschaftlichen Filialbe- 
triebe, wie wir sie bei den privaten Filialbetrieben nicht allgemein 
finden, ist die Abgabe der Bedarfsgüter zum gleichen Preise in 
allen Verteilungsstellen, mögen sie nun große oder geringe 
Unkosten haben. „Die Mitglieder würden ganz energisch reklamieren, 
wenn wir ihnen als gleichberechtigten Genossen verschiedene Preise 
abverlangen würden", wurde mir einmal auf die Frage nach deni 
„Warum" geantwortet. Man kann nicht abstreiten, daß das Prinzip 
der gleichen Preise bei einer Organisation wie der Konsumgenossen 
schaft etwas für sich hat. Daß mancher private Filialbetrieb eine 
Verschiedenheit der Preise, je nach der Bestrittenheit des Gebietes, 
kennt, ist bei ihm, da er Erwerbszwecken dient, das natürlich Gegebene. 
Anders bei der Konsumgenossenschaft. Sie darf sich nur insoweit 
von äußeren Motiven leiten lassen, als sie dazu gezwungen ist. Sonst 
aber muß sie ihren eigenen, durch die innere Entwicklungsnotwendigkeit 
vorgezeichneten Weg gehen. Maßgebend für das Prinzip der gleichen 
Preise kann allerdings nicht sein, daß die Entnehmer im Konsum- 
Verein Mitglieder einer Genossenschaft, Träger eines Vermögens 
und eines Risikos sind. Damit stellt man idealistische Gründe über 
ökonomische. Will man aber letztere vorwalten lassen, so muß 
man fragen, ob eine annähernde Gleichheit der U n k o st e n in 
den verschiedenen Abgabestellen desselben Vereins besteht; nur da 
durch wäre die ökonomische Rechtfertigung für gleiche Preise 
in allen Abgabestellen desselben Vereins gegeben. Da die Unkosten-
	        
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