Vorwort
Der Zweck dieser Untersuchung ist vor allem, die Eigenart der
konsnmgenossenschaftlichen Gütervermittlung zu zeigen. Die Schwierigkeit,
die sich bei allen derartigen Monographien bietet, manches
Unbekannte als bekannt voraussetzen zu müssen, habe ich dadurch zu
umgehen gesucht, daß ich im ersten Kapitel eine Schilderung der
Konsumgenossenschaften ganz allgemeinen Inhalts gegeben und im
Anhang die Hauptbestimmungen eines Musterstatuts für Konsum-Vereine
abgedruckt habe. Die beiden Hauptkapitel, das zweite und
dritte, behandeln die Güterbeschaffung und die Güterabgabe. Das
Zentralbureau ist dabei unberücksichtigt geblieben. An Besonderheiten
bietet es wenig. Seine Organisation könnte aber bei dem
umfassenden Stoff zum Gegenstand einer besonderen Abhandlung
gemacht werden. Im Schlußkapitel wird versucht, Entwicklungstendenzen
und Entwicklungsmöglichkeiten in der Bedarfsgüterversorgung
aufzuzeigen.
Mehr als ich ursprünglich ivollte, habe ich in der vorliegenden
Arbeit Vergleiche mit dem erwerbsmäßigen Wareuvertrieb gezogen,
ohne aber diese Gegenüberstellung in allen Teilen durchgeführt zu
haben, >vas auch nicht der eigentliche Zweck der llntersuchung war.
Auf Grund des gesammelten Materials mußte ich bei diesem Vergleich
das alte Warenvermittlungssystem, wie es heute fast noch
allgemein verbreitet ist, angreifen. Ich betone aber: Nur das System
mache ich verantwortlich, nicht die Menschen, die es handhaben.
Ich bin mir auch bewußt, daß sich aus dem unvollkvmmeneu System
der erwerbsmäßigen Warenvermittlung heraus der „königliche Kaufmann"
entwickelt hat, jene bewundernswerte Gestalt, die die schlechten
Wirkungen eines schlechten Systems zu mildern wüßte.
Im übrigen stellt die Arbeit nur eine Studie dar. Der
Praktiker wird noch manches hinzufügen können; immerhin hoffe ich,
daß auch er manches Interessante und Neue in der Arbeit finden
wird. Dem Außenstehenden dürfte die Untersuchung einen willkommenen
Ueberblick bieten.
Ich komme noch der angenehmen Pflicht nach, Herrn Professor
Or. Schröter, der die Arbeit angeregt und ihr bis zum Schluß