Object : Die deutsche Hausindustrie

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I.  Kap.:  Begriff  und  Einteilung  der  Hausinduftrie

geber  regelmäßig  infofern  abhängig,  als  diefer  gegen  ihn  den  rechtlichen  Anfpruch
  auf  weitere  Arbeitsleiftungen  und  auch  die  Befugnis  befitzt,  jederzeit
in  die  Arbeitsausführung  einzugreifen.
Diefe  Unterfcheidung  ift  in  der  Praxis  fchwer  durchzuführen,  eine  fcharfe
Grenzlinie  zwifchen  Hausgewerbetreibenden  und  Heimarbeitern  ift  kaum  zu
ziehen.  Die  Anleitungen  der  Reichsverficherungsbehörden  geben  darum  eine
Anzahl  verfchiedener  Merkmale  von  Hausinduftrie  und  Heimarbeit,  die  fpäter
(bei  der  Verficherungsordnung  für  Hausinduftrie)  näher  aufzuzählen  find.
Aber  felbft  an  ihrer  Hand  bleibt  die  Unterfcheidung  oft  unklar.  Auf  jeden  Fall
aber  ift  der  Kreis  der  Heimarbeiter  gegenüber  den  Hausgewerbetreibenden
ein  eng  begrenzter.
Unter  diefen  Umftänden  wäre  es  verfehlt  und  böte  zu  Mißverftändniffen
Anlaß,  wenn  jemand  einen  irgendwie  gearteten  Unterfchied  zwifchen  Hausinduftrie ­
  und  Heimarbeit  durchführen  wollte.  Im  allgemeinen  Sprachgebrauch,
in  Preffe  und  Literatur  werden  meiftens  Hausinduftrie,  Hausgewerbe,  Hausarbeit, ­
  Heimarbeit,  Heiminduftrie  fynonym  gebraucht.
Die  Bezeichnung  Hausarbeit  hat  durch  das  Gefetz  vom  20.  November
1911  neue  Verbreitung  gefunden.  Allerdings  deckt  fich  der  Ausdruck  „Hausarbeit“
  im  Gefetz  auch  nicht  völlig  mit  der  nationalökonomifchen  Bedeutung
des  Wortes  Hausinduftrie  oder  Verlagsinduftrie;  fcheiden  doch  alle  diejenigen
Hausgewerbetreibenden  aus,  die  in  ihrer  Werkftatt  Perfonal  auf  Grund  gewerblichen ­
  Arbeitsvertrags  befchäftigen.  Immerhin  erweift  fich  das  Wort  Hausarbeit, ­
  wenn  es  nunmehr  allgemein  rezipiert  wird,  vielleicht  als  geeignet,  die
mißverftändlichen  Unterfcheidungen  von  Hausinduftrie  und  Heimarbeit  hintanzuhalten. ­

Außer  den  aufgezählten  Betriebsformen  der  Hausinduftrie  gibt  es  noch
viele  Nuancen,  die  für  die  Gefamtlage  des  Heimarbeiters  von  Bedeutung  find.
So  ift  es  nicht  gleichgültig,  ob  jemand  die  Heimarbeit  als  ausfchließliche  Befchäftigung,
  als  Berufstätigkeit  ausübt,  oder  bloß  als  Nebenbefchäftigung,  wie
viele  Fabrikarbeiter,  die  nach  des  Tages  Laft  und  Hitze  noch  Arbeit  nach  Haufe
nehmen,  und  viele  Frauen  und  Töchter  aus  den  beffern  Ständen.  Es  ift
auch  nicht  gleichgültig,  ob  ein  Heimarbeiter  allein  arbeitet  oder  bloß  Familienangehörige ­
  bei  fich  befchäftigt,  oder  endlich  Fremde  gegen  feften  Lohn  annimmt, ­
  ein  Unterfchied,  der  übrigens  mit  dem  aufgeftellten  Unterfchiede
zwifchen  eigentlicher  Heimarbeit  und  Werkftattarbeit  teilweife  zufammenfällt.
  Es  fällt  endlich  auch  für  die  Beurteilung  der  Lage  des  Heimarbeiters  ins
Gewicht,  ob  er  über  ein  Häuschen  und  ein  Ackerftückchen  zum  Kartoffelbau
verfügt,  das  die  Familie  beftellen  kann,  oder  ob  er  befitzlofer  Mieter  ift,  der
            
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