Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Personen  zusammensetzt.  Man  kann  die  Erklärung  für  diese  Abweichung ­
  von  der  erwerbsmäßigen  Warenvermittlung  darin  suchen,
daß  die  Konsumgenossenschaften  infolge  ihrer  eigenartigen  Stellung  in
bezug  auf  Arbeitnehmerfragen  sich  mit  der  Anstellung  von  männlichem
Hilfspersonal  zu  große  Lasten  aufladen  würden,  mag  man  dabei  nun
die  Versorgung  der  Angestellten  im  vorgerückten  Alter  oder  auch  die
allgemeinen  Arbeitsbedingungen,  speziell  die  Gehaltsfrage  im  Auge
haben.  Dadurch  könnte  die  Leistungsfähigkeit  des  Konsumvereins
gegenüber  den  Erwerbsgeschäften,  weil  sich  letztere  jene  sozialen  Pflichten ­
  nicht  im  gleichen  Maße  auferlegen,  beeinträchtigt  werden.
Nur  ein  geringer  Teil  des  Hilfspersonals  ist  bei  seinem  Eintritt
kaufmännisch  vorgebildet.  Nun  ist  der  Konsumverein,  von
der  juristischen  Seite  abgesehen,  ja  auch  kein  Kaufmann,  wenigstens
soweit  die  Güterverteilung  in  Frage  kommt.  Der  Kaufmann  hat  sich
neben  der  Bedarfsdeckung  noch  die  Weckung  latenter  Bedürfnisse  zu
einer  wesentlichen  Aufgabe  gemacht.  Wir  sahen  aber  an  früherer
Stelle,  daß  die  Konsumgenossenschaft  nur  in  ganz  besonderen  Fällen
auf  die  Weckung  latenter  Bedürfnisse  ausgeht.  Im  allgemeinen  will
sie  nur  den  vorhandenen  Bedarf  befriedigen.  Allerdings  ähnelt
sie  darin  den  Erwerbsgeschäften,  daß  sie  wie  diese  den  vorhandenen
Bedarf  auf  sich  zu  lenken  sucht,  um  seine  Deckung  vorzunehmen
und  die  Konsumenten  von  der  Bedarfsdeckung  bei  der  Konkurrenz  fernzuhalten ­
  bemüht  ist.  In  vielen  Erwerbsgeschäften  ist  es  ferner  üblich,
unschlüssigen  Käufern  die  Ware  mehr  oder  weniger  aufzudrängen.
Das  ist  konsumgenossenschaftlich  verwerflich.  Die  Manipulationen  der
Erwerbsgeschäfte  —  wir  haben  schon  früher  darauf  hingewiesen  —
sind  den  Konsumvereinen  fremd.  Aus  den  Aufgaben  der  Erwerbsgeschäfte ­
  und  den  angewandten  Mitteln  zu  ihrer  Ausführung  ergeben  sich
deshalb  wesentliche  Unterschiede  von  der  konsumgcnossenschaftlichen
Gütervermittlung,  die  auch  bei  der  Ausbildung  des  Hilfspersonals  zum
Ausdruck  kommen.  Wer  je  in  einem  Kleinhandelsgeschäft  tätig  war,
weiß,  welche  Rolle  gerade  die  oben  angeführten  Momente  bei  der
Ausbildung  spielen;  die  technischen  Fertigkeiten  treten  vielfach  dahinter
zurück.
Da  nun  die  konsumgenossenschaftliche  Gütervermittlung,  abgesehen
von  der  Technik,  die  in  Erwerbsgeschäft  und  Konsumgenossenschaft  in
der  Hauptsache  gleich  ist  und  sicherlich  einen  wesentlichen  Teil  der
Ausbildung  ausmacht,  einen  so  ganz  anderen  Charakter  trägt  als
die  erwerbsmäßige,  spielt  auch  die  eigentlich  kaufmännische  Ausbildung
eine  weniger  wichtige  Rolle  für  sie  als  für  Erwerbsgeschäfte.  Anstelle ­
  des  spezifisch  kaufmännischen  Geistes  tritt
            
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