Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Damit  ist  den  Angestellten  der  Konsumvereine  eine  gewisse  Sicherheit ­
  der  Existenz  gegeben.  Der  Angestellte  der  Konsumvereine  nimmt
Beamtencharakter  an,  ohne  dabei  in  dessen  Extreme  zu  fallen.
2.  Arbeitszeit.
Die  großen  Vereine  haben  fast  durchweg  eine  Arbeitszeit  von  55
bis  58  Stunden  pro  Woche. 27 )  In  kleineren  und  mittleren  Vereinen
beträgt  die  Arbeitszeit  59—63  Stunden. 27 a)  Der  8-Uhr-Ladenschluß  bestand ­
  in  vielen  Vereinen,  ehe  seine  Einführung  durch  die  Gewerbeordnung ­
  nach  §  139  f.  auf  Antrag  von  mindestens  2 /g  der  Geschäftsinhabererleichtert
  wurde.  In  einer  Reihe  von  Vereinen  werden  sogar  die  Verteilungsstellen ­
  vor  8  Uhr  geschlossen.  In  vielen  Tarifen  ist  eine
Mittagspause  von  zwei  Stunden  und  eine  Frühstücks-  sowie  eine
Vesperpause  vorgesehen.  Zur  Einhaltung  der  Mittagspause  ist  es
vielfach  Sitte,  die  Abgabestellen  während  dieser  Zeit  zu  schließen.  Die
Sonntagsruhe  ist  in  manchen  Vereinen  noch  nicht  durchgeführt,  doch
ist  die  Arbeitszeit  an  Sonntagen  in  der  Regel  eine  kürzere  als  gesetzlich ­
  vorgeschrieben.  In  fast  allen  Riesenvereinen,  in  denen  sich  ja  die
Mehrheit  des  Verteilungspersonals  befindet,  ist  aber  die  vollständige
Sonntagsruhe  üblich.
3.  Gehalt.
Die  in  den  verschiedenen  Konsumvereinen  bezahlten  Gehälter  sind
noch  sehr  unterschiedlich.  Immerhin  läßt  sich  durch  Vergleich  ein
Fall  herausfinden  der  als  normal  bezeichnet  werden  kann.  Als  solcher
mag  uns  der  Tarif  des  Allgemeinen  Konsumvereins  in  Düsseldorf
dienen: 28 )

27 )  Ein  freier  Kalbtag,  den  manche  Vereine  gewähren,  ist  in  diesen  Zahlen
nicht  eingerechnet.
27 a)  Fast  in  allen  Erwerbsbetrieben  sind  längere  Arbeitszeiten.  Deutlich
zeigt  uns  das  für  München  Käthe  M  e  n  d  e  in  ihren  Untersuchungen  über
„Münchner  jugendliche  Ladnerinnen"  (Münchner  volkswirtsch.  Studien,  Stuttgart ­
  1813,  S.  131  ff.).  <Jn  Kolonialwarenbetrieben  stellte  Mende  folgende  Zahlen
in  bezug  auf  die  Arbeitszeit  fest:
10  Stunden  und  über  10—12  Stunden  über  12  Stunden
darunter
4,5%  48,50/0  470/0  der  jugendlichen
Ladnerinnen.
Es  kommt  noch  häufig  genug  vor,  daß  die  gesetzliche  Ruhezeit  nicht  eingehalten
wird.  Das  stellt  auch  Karl  Kern  in  seiner  Enquete  über  „Mannheimer  Verkäuferinnen" ­
  (1910)  fest.
28 )  Nach  §  3  seines  Tarifvertrages.
            
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