Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Es  gibt  ferner  noch  eine  Reihe  von  anderen  Maßnahmen,  um
dem  Uebel  der  stillen  Geschäftsstunden  zu  steuern.  Wie  allgemein
üblich,  läßt  man  die  Zeit  durch  Putzen  der  Wagen,  Maße,  Regale
usw.  ausfüllen.  Man  stellt  weniger  Verteilerinnen  an  als  es  für
den  Abend-  und  Lohntagsverkehr  eigentlich  nötig  wäre  ,und  bedient
sich  dafür  einer  oder  mehrerer  Aushilfen.  Auch  die  Abgabe  von
frischem  Gemüse,  wodurch  die  Mitglieder  bereits  vormittags  in  die
Abgabestelle  gelockt  werden,  ist  ein  Mittel  zur  Abhilfe;  ferner  das
Schließen  der  Abgabestellen  zwischen  ein  und  drei  Uhr  in  manchen
Vereinen.  Aus  den  vielen  Maßnahmen,  die  getroffen  werden,  geht
jedenfalls  hervor,  wie  unangenehm  der  Uebelstand  empfunden  wird.
Wer  in  eine  konsumgenossenschaftliche  Verteilungsstelle  tritt,
dem  muß  es  auffallen,  daß  ungeheuer  viel  Kinder  Bedarfsgüter
entnehmen.  Es  gibt  Verteilungsstellen,  wo  5Q  Prozent  und  mehr
der  umgesetzten  Güter  von  Kindern  entnommen  wurden.  Der  Prozentsatz ­
  würde  noch  höher  sein,  wenn  man  die  Zahlen  der  einzelnen ­
  Güterentnahmen  berücksichtigt  hätte,  anstatt  den  Gesamtumsatz, ­
  da  die  größeren  Quantitäten  in  der  Regel  von  Erwachsenen
geholt  werden.  Auch  diese  Erscheinung  hat  teilweise  ihren  Grund
darin,  daß  die  meisten  Mitglieder  der  unteren  Schicht  angehören.
Sie  haben  wenig  Zeit,  selbst  zu  kommen,  ein  Dienstmädchen  können
sie  nicht  schicken,  und  so  müssen  eben  die  Kinder  gehen.  Weiter
scheint  es  auch  an  dem  größeren  Vertrauen  zu  liegen,  daß  man  dem
indirekt  selbst  angestellten  Verteilungspersonal  des  eigenen  Unternehmens ­
  entgegenbringt.  ,  Es  soll  ja  in  Erwerbsgeschäften  vorkommen, ­
  wenn  auch  vielleicht  selten,  daß  man  Kinder  in  Quantum
und  in  Qualität  schlechter  behandelt  als  Erwachsene.  Derartiges  verträgt ­
  sich  nicht  mit  dem  konsumgenossenschaftlichen  Charakter.  Würde  es
aber  vorkommen,  so  wäre  das  Beschwerderecht  bei  einem  großen  Teil
der  unteren  Schicht  im  Konsumverein  weit  größer  als  im  Erwerbsgeschäft, ­
  wo  der  Käufer  vielfach  dem  Verkäufer  durch  Borgwirtschaft
verschrieben  ist.
Es  war  mir  interessant,  daß  Holyoake  bereits  in  Rochdale
die  verhältnismäßig  große  Entnahme  von  Bedarfsgütern  durch  Kinder ­
  konstatierte  und  darüber  in  seiner  Geschichte  der  Pioniere  von
Rochdale  wie  folgt  schreibt:
„Anderswo  sendet  man  Kinder  nicht  gern  in  die  Materialwarenläden,
wenn  es  möglich  ist,  Erwachsene  zu  schicken,  denn  es  ist  bekannt,  daß  die
Händler  den  Kindern  in  die  Hände  stecken,  was  sie  wollen.  Daß  eine  große
Anzahl  Kinder  in  die  Genossenschaftsläden  geschickt  werden,  um  Einkäufe  zu
machen,  ist  ein  ehrenvoller  Beweis  des  Vertrauens,  welches  man  zu  der
Genossenschaft  hat."
            
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