Anziehungskraft auf das In- und Ausland, so daß
die betreffenden Schiffahrtsunternehmungen auch von
dem so wichtigen Gesichtspunkte des Fremden-
verkehres und sohin auch der allgemeinen Volks-
wirtschaft Österreichs besonders in Betracht kommen.
Der Krieg und seine Nachwirkungen, haben nun
viele von den Unternehmungen, die auf den größe-
ren und kleineren Seen einen Verkehr mit insgesamt
20 Dampfern und 18 Motorschiffen betreiben, in eine
schwere wirtschaftliche Bedrängnis versetzt, so daß
bei einigen von ihnen sogar die Möglichkeit ihres
Weiterbestehens fraglich wurde. Ihr Untergang würde
zweifellos sehr fühlbare Rückwirkungen, insbesondere
auf den Fremdenverkehr, zeitigen. Die Bundesregie-
rung war und ist bemüht, hier nach Kräften Abhilfe
zu schaffen. Ein reichliches Zuströmen von inländi-
schem oder gegebenenfalls auch ausländischem Kapital
in den an sich gewiß lebensfähigen Körper jener
Schiffahrtsunternehmungen jedoch käme nicht nur der
heimischen Volkswirtschaft im allgemeinen zugute,
sondern dürfte aller Voraussicht nach auch dem
Kapitalgeber reiche Früchte tragen.
Immerhin kann aber mit Genugtuung neben einem
1ach Kräften aufrechterhaltenen Schiffahrtsbetrieb auf
jenen Seen, woselbst ein solcher schon in der Vorkriegs-
zeit bestand, auch die Entstehung zahlreicher Motor-
bootleihbetriebe, die Neugründung mehrerer Schif-
fahrtsunternehmungen auf dem Neusiedlersee und die
Indienststellung des großen, modernen, auf der
Korneuburger Werft der Ersten Donau-Dampfschiff-
fahrts-Gesellschaft erbauten Doppelschraubenmotor-
schiffes „Österreich“ in den Schiffahrtsbetrieb der
österreichischen Bundesbahnen auf dem Bodensee
verzeichnet werden. Auch dem Gebiete der Schiffahrts-
vorschriften für die Österreichischen Binnenseen hat
die Bundesregierung ihr Augenmerk zugewendet und
zunächst durch eine Schiffahrtsvorschrift für den Neu-
siedlersee Vorsorge getroffen. Weiters wurden mit
den anderen Bodenseeuferstaaten gewisse Abände-
zungen der Bodenseevorschriften vereinbart und für
Österreich in Vollzug gesetzt.
Ist schon die österreichische Binnenschiffahrt durch
den Krieg und die Nachkriegszeit aufs allerschwerste
betroffen worden, so wurde der andere blühende
Zweig der österreichischen Schiffahrt, der zu See, mit
dem Friedensschluß zur Gänze vernichtet, die im
Laufe so vieler Jahrzehnte mit unendlichen Mühen
aufgebaute Handelsflotte. die den Namen Österreichs
Das Schraubenmotorschiff „Donau”
über die See in die fernsten Länder getragen hatte,
in alle Winde verstreut. Der Staatsvertrag von St.
Germain hat dem durch ihn geschaffenen Österreich
las übrigens wohl aus der Staatshoheit selbst flie-
Sende Recht zuerkannt, eine eigene Seehandels-
‘lotte zu halten. Der Tatkraft einiger Angehöriger
der ehemaligen österreichischen Marine ist die Grün-
lung einer österreichischen Reederei, der
‚Vega-Reederei G. m. b. H.“ in Wien, zu ver-
Janken. Diese rührige Gesellschaft betreibt die See-
;chiffahrt mangels einer eigenen österreichischen Seeküste
von Hamburg aus. Ihre Schiffe fahren jedoch unter
Ssterreichischer Flagge. Sie besitzt eine wenn auch
»egreiflicherweise noch bescheidene, aber doch im
Anwachsen begriffene Anzahl von Seeschiffen, nämlich
lie Motorschoner „Kärnten“ und „Steiermark“, das
Schraubenmotorschiff „Donau“ und die „Enns“. Die
erstgenannten drei Schiffe gehören einem modernen
Typ an, der sich wegen der Vereinigung der Vor-
züge des Motorfahrzeuges mit denen des Segelschiffes
einer stetig ansteigenden Beliebtheit in der Fracht-
schiffahrt erfreut. Hiezu kommt noch das Segelschiff
„Enns“, Diese Schiffe sind in Wien als ihrem Heimats-
hafen registriert. Sie befahren in der sogenannten
Trampfahrt die Nord- und die Ostsee mit ununter-
brochen wachsendem Erfolg,
Im Zusammenhange mit dem Inslebentreten dieser
österreichischen Reederei und um ihren Schiffen die Be-
handlung nach dem internationalen Rechte zu sichern,
hat der Nationalrat das Gesetz über das Flaggenrecht
der österreichischen Seehandelsschiffe und die Vor-
schriften über ihre Registrierung in Österreich ge“
zchaffen. Ferner ist Österreich im Hinblicke darauf
laß durch das Übereinkommen von Genf über das
Aegime der Seehäfen vom Jahre 1923 den Schiffen
remder Flagge in den Häfen der dem Übereinkom-
men angehörenden Staaten die gleiche Behandlung
mit den Schiffen des eigenen Staates und denen der
neistbegünstigten Nation zugestanden wird, diesem
Übereinkommen im Jahre 1927 beigetreten, um auch
den österreichischen Schiffen die durch dieses Überein-
kommen gebotenen Vorteile zu sichern.
Schwer verstümmelt und aus tausend Wunden
Zlutend ist die einst so lebensblühende Schiffahrt
Österreichs aus dem Weltkriege hervorgegangen,
ein Abbild des Staates selbst. Aber Kraft und
Hoffnungsfreude ist ihr geblieben wie jenem, sein
neuer Aufstieg wird auch der ihre sein.
Auf hoher See