Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Anziehungskraft auf das In- und Ausland, so daß 
die betreffenden Schiffahrtsunternehmungen auch von 
dem so wichtigen Gesichtspunkte des Fremden- 
verkehres und sohin auch der allgemeinen Volks- 
wirtschaft Österreichs besonders in Betracht kommen. 
Der Krieg und seine Nachwirkungen, haben nun 
viele von den Unternehmungen, die auf den größe- 
ren und kleineren Seen einen Verkehr mit insgesamt 
20 Dampfern und 18 Motorschiffen betreiben, in eine 
schwere wirtschaftliche Bedrängnis versetzt, so daß 
bei einigen von ihnen sogar die Möglichkeit ihres 
Weiterbestehens fraglich wurde. Ihr Untergang würde 
zweifellos sehr fühlbare Rückwirkungen, insbesondere 
auf den Fremdenverkehr, zeitigen. Die Bundesregie- 
rung war und ist bemüht, hier nach Kräften Abhilfe 
zu schaffen. Ein reichliches Zuströmen von inländi- 
schem oder gegebenenfalls auch ausländischem Kapital 
in den an sich gewiß lebensfähigen Körper jener 
Schiffahrtsunternehmungen jedoch käme nicht nur der 
heimischen Volkswirtschaft im allgemeinen zugute, 
sondern dürfte aller Voraussicht nach auch dem 
Kapitalgeber reiche Früchte tragen. 
Immerhin kann aber mit Genugtuung neben einem 
1ach Kräften aufrechterhaltenen Schiffahrtsbetrieb auf 
jenen Seen, woselbst ein solcher schon in der Vorkriegs- 
zeit bestand, auch die Entstehung zahlreicher Motor- 
bootleihbetriebe, die Neugründung mehrerer Schif- 
fahrtsunternehmungen auf dem Neusiedlersee und die 
Indienststellung des großen, modernen, auf der 
Korneuburger Werft der Ersten Donau-Dampfschiff- 
fahrts-Gesellschaft erbauten Doppelschraubenmotor- 
schiffes „Österreich“ in den Schiffahrtsbetrieb der 
österreichischen Bundesbahnen auf dem Bodensee 
verzeichnet werden. Auch dem Gebiete der Schiffahrts- 
vorschriften für die Österreichischen Binnenseen hat 
die Bundesregierung ihr Augenmerk zugewendet und 
zunächst durch eine Schiffahrtsvorschrift für den Neu- 
siedlersee Vorsorge getroffen. Weiters wurden mit 
den anderen Bodenseeuferstaaten gewisse Abände- 
zungen der Bodenseevorschriften vereinbart und für 
Österreich in Vollzug gesetzt. 
Ist schon die österreichische Binnenschiffahrt durch 
den Krieg und die Nachkriegszeit aufs allerschwerste 
betroffen worden, so wurde der andere blühende 
Zweig der österreichischen Schiffahrt, der zu See, mit 
dem Friedensschluß zur Gänze vernichtet, die im 
Laufe so vieler Jahrzehnte mit unendlichen Mühen 
aufgebaute Handelsflotte. die den Namen Österreichs 
Das Schraubenmotorschiff „Donau” 
über die See in die fernsten Länder getragen hatte, 
in alle Winde verstreut. Der Staatsvertrag von St. 
Germain hat dem durch ihn geschaffenen Österreich 
las übrigens wohl aus der Staatshoheit selbst flie- 
Sende Recht zuerkannt, eine eigene Seehandels- 
‘lotte zu halten. Der Tatkraft einiger Angehöriger 
der ehemaligen österreichischen Marine ist die Grün- 
lung einer österreichischen Reederei, der 
‚Vega-Reederei G. m. b. H.“ in Wien, zu ver- 
Janken. Diese rührige Gesellschaft betreibt die See- 
;chiffahrt mangels einer eigenen österreichischen Seeküste 
von Hamburg aus. Ihre Schiffe fahren jedoch unter 
Ssterreichischer Flagge. Sie besitzt eine wenn auch 
»egreiflicherweise noch bescheidene, aber doch im 
Anwachsen begriffene Anzahl von Seeschiffen, nämlich 
lie Motorschoner „Kärnten“ und „Steiermark“, das 
Schraubenmotorschiff „Donau“ und die „Enns“. Die 
erstgenannten drei Schiffe gehören einem modernen 
Typ an, der sich wegen der Vereinigung der Vor- 
züge des Motorfahrzeuges mit denen des Segelschiffes 
einer stetig ansteigenden Beliebtheit in der Fracht- 
schiffahrt erfreut. Hiezu kommt noch das Segelschiff 
„Enns“, Diese Schiffe sind in Wien als ihrem Heimats- 
hafen registriert. Sie befahren in der sogenannten 
Trampfahrt die Nord- und die Ostsee mit ununter- 
brochen wachsendem Erfolg, 
Im Zusammenhange mit dem Inslebentreten dieser 
österreichischen Reederei und um ihren Schiffen die Be- 
handlung nach dem internationalen Rechte zu sichern, 
hat der Nationalrat das Gesetz über das Flaggenrecht 
der österreichischen Seehandelsschiffe und die Vor- 
schriften über ihre Registrierung in Österreich ge“ 
zchaffen. Ferner ist Österreich im Hinblicke darauf 
laß durch das Übereinkommen von Genf über das 
Aegime der Seehäfen vom Jahre 1923 den Schiffen 
remder Flagge in den Häfen der dem Übereinkom- 
men angehörenden Staaten die gleiche Behandlung 
mit den Schiffen des eigenen Staates und denen der 
neistbegünstigten Nation zugestanden wird, diesem 
Übereinkommen im Jahre 1927 beigetreten, um auch 
den österreichischen Schiffen die durch dieses Überein- 
kommen gebotenen Vorteile zu sichern. 
Schwer verstümmelt und aus tausend Wunden 
Zlutend ist die einst so lebensblühende Schiffahrt 
Österreichs aus dem Weltkriege hervorgegangen, 
ein Abbild des Staates selbst. Aber Kraft und 
Hoffnungsfreude ist ihr geblieben wie jenem, sein 
neuer Aufstieg wird auch der ihre sein. 
Auf hoher See
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.