Drittes Kapitel.
Die Güterverteilung -er Konsumgenossenschaften
I. Die Zprache in der konsumgenossenschaftlichen
Güterverteilung.
Hätten wir die vollständig durchgebildete sozialistisches Wirtschaftsordnung,
ivie sie theoretisch wohl denkbar, praktisch aber vielleicht
nicht durchführbar ist, so müßten wir, um in keine Sprachfehler
zu verfallen, eine ganz andere Terminologie in bezug auf
unsere. Wirtschaftsbegriffe anwenden. Der Begriff des .Handels
würde in dieser -Ordnung der Dinge wegfallen, denn Handel ist Güteraustausch
mit dem Zwecke des Gewinns. Schär sagt allerdings
„Handel ist der nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
organisierte Güteraustausch"') und läßt das Gewinnstreben
fort. Diese Definition würde auch den Güteraustausch der
sozialistischen Wirtschaftsordnung treffen. Gerade deshalb aber, weil
ich einen Unterschied zwischen .Handel und Güteraustausch in sozialistischem
Sinne sehe, der in dem Bestehen oder Nichtbestehen des Gewinnstrebens
seinen Ausdruck findet, möchte ich jene Definition zurückweisen?)
Damit erkennen wir auch nicht den Begriff des „sozialen
Handels" an, wie ihn Schär für die konsumgenossenschaftliche
Gütervermittlnng geprägt hat. Wenn nach unserer Meinung mit dem
Begriff des Handels das Gewinnprinzip unlöslich verbunden ist, so
ist „sozialer Handel" für uns undenkbar. Konsumgenossenschaften
treiben keinen Handel, sie vermitteln lediglich
Bedarfsgüte r?)
1) Vgl. S. 24.
2) Schär a. a. D. S. 70.
3 ) Siehe auch die Auseinandersetzungen von Prof. Ur. Nicklisch in
seiner Kaufmännischen Betriebslehre, S. 37 ff.
4 ) Nur soweit ließe sich bei Konsumgenossenschaften von „Handel"
sprechen, als sie auch den Bedarf von Nichtmitgliedern decken, die dann