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gabeladen", nicht aber „Verkaufsladen", wie es zuweilen
geschieht. Das Wort Laden gebraucht man besonders gerne für Spe
zialabgabestellen, z. B. sagt man „Brot-, Schlächter- und Grün
warenläden", zum Unterschied von den allgemeinen Abgabe
stellen. In der Zusammensetzung Ladenaushilfe und Laden
gehilfe finden wir ebenfalls das Wort. Nicht unbekannt, aber
seltener gebräuchlich sind die Ausdrücke Verkaufslokale und
Warenlokale. Früher brauchte man vielfach den Ausdruck Lager
für Verteilungsstelle, der auch heute noch nicht ganz verschwunden ist.
Diese Bezeichnung ist an und für sich in der konsumgenossenschaftlichen
Bedarfsgütervermittlung verwendbar. Vielleicht würde man aber besser
davon absehen, gerade die Abgabestellen als Lager zu bezeichnen, und
zwar deshalb, weil in ihnen die ankommenden Verteilungsgüter sofort
oder in wenigen Tagen wieder zur Abgabe gelangen und nicht lange
liegen bleiben dem Worte „lagern" legt man vielfach den Sinn
von „lange liegen" bei, doch muß es nicht so sein —, da wöchentlich
mindestens einmal, bei einzelnen Artikeln sogar täglich, neue Liefe
rung erfolgt. Wenn man aber auch diesen Grund als weniger stich
haltig ansieht, so sollte man das Wort Lager für Abgabestelle den
noch vermeiden, um Verwechslungen mit der Zentralstelle, von wo
aus die einzelnen Abgabestellen bedient werden, und die das
eigentliche Lager bildet und auch als solches bezeichnet wird,
vorzubeugen.") Diese Zentralstellen kennt man außerdem noch
unter dem Namen Hauptlager, Magazin, Zentrallager
und Zentralmagazin. Ihre Leiter werden mit dem richtigen
Ausdruck Verwalter bezeichnet; sie sind Verwalter der ihnen an
vertrauten Gemeingüter. Es finden sich auch die Bezeichnungen:
Magazinier, Magaziner, Lager meist er, Lagerist.
Entsprechend der früher sehr gebräuchlichen Bezeichnung Lager für
Abgabestellen nennt man fast allgemein noch den Leiter der Abgabe
stellen einen Lagerhalter. Das kann leicht zu Irrtümern führen.
Denn das Handelsgesetzbuch nennt Lagerhalter jemand, der „gewerbs
mäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt"
(§ 416 HGB.). Der konsnmgenossenschaftliche Lagerhalter ist dagegen
heute im Gegensatz zu früher ein vollständig abhängiger Angestellter,
der beauftragt ist, eine Abgabestelle zu leiten. Er ist also ein Ab
gab e st e l l e n l ei t e r. Dieses Wort ist allerdings in Konsumge-
6 ) Der Ausdruck Lager für Verteilungsstelle erklärt sich daraus, daß in
den Anfängen der Konsumgenossenschaftsbewegung die Vereine nur je eine
Verteilungsstelle hatten, die zugleich das Lager bildete.