Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

87 
gabeladen", nicht aber „Verkaufsladen", wie es zuweilen 
geschieht. Das Wort Laden gebraucht man besonders gerne für Spe 
zialabgabestellen, z. B. sagt man „Brot-, Schlächter- und Grün 
warenläden", zum Unterschied von den allgemeinen Abgabe 
stellen. In der Zusammensetzung Ladenaushilfe und Laden 
gehilfe finden wir ebenfalls das Wort. Nicht unbekannt, aber 
seltener gebräuchlich sind die Ausdrücke Verkaufslokale und 
Warenlokale. Früher brauchte man vielfach den Ausdruck Lager 
für Verteilungsstelle, der auch heute noch nicht ganz verschwunden ist. 
Diese Bezeichnung ist an und für sich in der konsumgenossenschaftlichen 
Bedarfsgütervermittlung verwendbar. Vielleicht würde man aber besser 
davon absehen, gerade die Abgabestellen als Lager zu bezeichnen, und 
zwar deshalb, weil in ihnen die ankommenden Verteilungsgüter sofort 
oder in wenigen Tagen wieder zur Abgabe gelangen und nicht lange 
liegen bleiben dem Worte „lagern" legt man vielfach den Sinn 
von „lange liegen" bei, doch muß es nicht so sein —, da wöchentlich 
mindestens einmal, bei einzelnen Artikeln sogar täglich, neue Liefe 
rung erfolgt. Wenn man aber auch diesen Grund als weniger stich 
haltig ansieht, so sollte man das Wort Lager für Abgabestelle den 
noch vermeiden, um Verwechslungen mit der Zentralstelle, von wo 
aus die einzelnen Abgabestellen bedient werden, und die das 
eigentliche Lager bildet und auch als solches bezeichnet wird, 
vorzubeugen.") Diese Zentralstellen kennt man außerdem noch 
unter dem Namen Hauptlager, Magazin, Zentrallager 
und Zentralmagazin. Ihre Leiter werden mit dem richtigen 
Ausdruck Verwalter bezeichnet; sie sind Verwalter der ihnen an 
vertrauten Gemeingüter. Es finden sich auch die Bezeichnungen: 
Magazinier, Magaziner, Lager meist er, Lagerist. 
Entsprechend der früher sehr gebräuchlichen Bezeichnung Lager für 
Abgabestellen nennt man fast allgemein noch den Leiter der Abgabe 
stellen einen Lagerhalter. Das kann leicht zu Irrtümern führen. 
Denn das Handelsgesetzbuch nennt Lagerhalter jemand, der „gewerbs 
mäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt" 
(§ 416 HGB.). Der konsnmgenossenschaftliche Lagerhalter ist dagegen 
heute im Gegensatz zu früher ein vollständig abhängiger Angestellter, 
der beauftragt ist, eine Abgabestelle zu leiten. Er ist also ein Ab 
gab e st e l l e n l ei t e r. Dieses Wort ist allerdings in Konsumge- 
6 ) Der Ausdruck Lager für Verteilungsstelle erklärt sich daraus, daß in 
den Anfängen der Konsumgenossenschaftsbewegung die Vereine nur je eine 
Verteilungsstelle hatten, die zugleich das Lager bildete.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.