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Julius Landmann:
die Zweckmässigkeit des Buchdiskontokredites unter gewissen
Voraussetzungen dartun zu können glaubt. Von neuesten
Bearbeitungen sind beachtenswert: Schönitz, der kleingewerb
liche Kredit in Deutschland, 1912, S. 334—361 und Arnold,
Beamter der Diskontogesellschatt in Berlin, Untersuchungen über
die Diskontierung von Buchforderungen, 1913.
Mit der Rechtsnatur des Geschäftes beschäftigen sich
mehrere Publikationen neuern Datums, von welchen an dieser
Stelle nur diejenigen genannt sein mögen, die der nachfolgenden
Darstellung im wesentlichen zugrunde liegen. Hoeniger, Die
Diskontierung von Buchforderungen, ihre Rechtsnatur und
Rechtswirkungen, 1912, dessen Schlusssatz lautet: aus rein
juristischen Gesichtspunkten kann die Diskontierung von Buch
forderungen als geeignete Kreditform nicht angesehen werden;
und Haubrich: die Diskontierung von Buchforderungen, 1913.
Einzelne mit dem Geschäft zusammenhängende Rechtsfragen
erörtert auch Hartrodt, die Diskontierung von Buchforderungen
in banktechnischer, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Be
ziehung, 1912.
1. Voraussetzungen und Geschichtliches.
Die über ein halbes Jahrhundert zurückreichenden
Bemühungen kaufmännischer Kreise, den offenen Buch
kredit durch Barzahlung oder mindestens durch Wechsel
akzept zu ersetzen, sind bis heute nur partiell erfolgreich
gewesen. Nicht allzu zahlreich sind die Unternehmungen,
namentlich die Unternehmungen in nichtkartellierten
Branchen, die nicht unter der Notwendigkeit leiden
würden, recht erhebliche Teile des Betriebskapitals in
toten Buchforderungen festlegen zu müssen; selbst bei
grossen Aktiengesellschaften erreichen die Buchforde
rungen nicht selten % des Umsatzes, und je näher man an
den letzten Abnehmer heranrückt, je tiefer man in die
Kreise des Detailhandels und des Kleingewerbes ein
dringt, desto grösser werden die Buchforderungen und mit
ihnen auch desto grösser der Kredit, den der Detail
händler und Handwerker seinerseits von seinem Liefe
ranten verlangen muss. Dieser Lieferantenkredit hat
nur den Namen mit dem wohltätigen Kredit gemein,
der überschüssige Kapitalien produktiven Verwendungen