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CHINA
Rechtliche Grundlage und Zeit der Anordnung
Quellen
Note des Ministers des Äußern an den
Kaiserlich Deutschen Gesandten, datiert
Peking, den 8. August 1914. Nach einem
Berichte der Kaiserlichen Gesandtschaft in
Peking vom 11. 8. 1914 hat das Waichiagu
mitgeteilt, daß sich das in der nebenstehen
den Note nachgesuchte Moratorium nur auf
kurzfristige ausländische Schulden bezieht.
Amtliches Material.