Full text: Die Ausbildung der zürcherischen Handels- und Gewerbefreiheit in den 1830er Jahren

I. Vorgeschichte. 
1. Der Zerfall der alten Zunftorganisation. 
Die Organisation der gewerblichen Arbeit in den Zünften ist 
ein charakteristisches Merkmal der mittelalterlichen Städtekultur. 
Wir finden diese Art der Handwerkervereinigungen in der Ge 
schichte der meisten Städte; aber trotzdem eine einheitliche Basis 
namentlich des Zunftwesens in Deutschland nicht zu verkennen 
ist, war doch seine Entwicklung in den einzelnen Städten eine 
ganz selbständige und unabhängige. Diese Unabhängigkeit der 
Zunfteinrichtungen läßt sich ganz besonders in Zürich beobachten. 
Daß schon in früherer Zeit, im XII. und XIII. Jahrhundert, 
die Handwerker in Zürich versucht hatten, sich in Verbänden 
zusammenzuschließen, geht am deutlichsten hervor aus dem 
strengen Verbot solcher Korporationen im Zürcher Richtebrief. 1 ) 
Es ist daraus zu erkennen, daß die Handwerke, die, nach 
Bluntschli, früher dem Hofrechte der Äbtissin des Fraumünsters 
unterworfen gewesen waren, in dieser Zeit schon zu einer ge 
wissen Blüte gelangt waren, und anfingen, ihre abhängige Stellung 
als lästig zu empfinden. Gewisse Vereinigungen der Gewerbe 
treibenden kamen auch schon damals vor, aber es waren dies 
nur Privatvereine, die einer strengen Beaufsichtigung durch den 
Rat unterworfen waren. „Dieser erließ, nachdem er zuvor die 
Meinung der betreffenden Handwerksgenossenschaft angehört, 
die nötigen Verordnungen (Einungen genannt) und bezeichnete 
selber die sogenannten Einunger, welche über ihre Handhabung 
wachen sollten und auch einen Teil der Bußen bezogen.‘‘ 2 ) 
Die Selbständigmachung dieser Vereinigungen knüpft sich 
an den Namen Rudolf Brun. Durch die Brun’sche Staatsumwälzung 
1) Bluntschli I S. 154. 
2) a. a, 0. S. 153.
	        
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