Object: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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einer Ueberschicht am Samstag abend aus religiösen Gründen 
verweigerte, wurde vom Herrn Betriebsführer Münning als 
Landesverräter bezeichnet. 
Von Zeche Iserlohn 1 (Revier Witten) wird auch be 
berichtet, daß der Betriebsführer Fischer und der Fahrsteiger 
Dillcher wegen dem Verfahren von Ueberfchichten mit Zwangs 
matzregeln der Militärbehörde und dem Schützengraben gedroht 
haben. Solche Drohungen verbessern die Situation nicht, son 
dern verursachen noch grötzere Mißstimmung. 
Auch im Bergrcvicr Herne wird das Verfahren von Ueber- 
schichten von den Belegschaftsmitgliedern verlangt. Es wird in 
der Regel jede Woche zweimal eine halbe Schicht übergearbeiteü 
Auch hier wird den Arbeitern, die keine Ueber- und Neben 
schichten verfahren wollen oder können, mit dem Schützengraben 
gedroht. Dies ist besonders auf Zeche Friedrich der Grotze 
der Fall. Auf dieser Zeche sagte Herr Betriebsführer von der 
Linden zu dem Bergmann Adolf Gunk, als dieser wegen ver 
schlechterten Verhältnissen vor der Arbeit eine Aufbesserung des 
Gedinges verlangte, er solle nur weiter arbeiten; 
bisher habe er 6,80 M k. p r o S ch i ch t verdient, 
wenn er jetzt auch nur 5,80 M k. verdiene, so 
genüge das. Wer in dieser Zeit Lohnzulage 
verlange, der sei ein schlechter Patriot. 
Der Bergmann Entmeyer aus derselben Zeche konnte vor 
seiner Arbeit auf das Gedinge nichts verdienen. Als er um 
Verbesserung des Gedinges einkam, wurde er vom Betriebs 
führer als Faulenzer bezeichnet. Der Arbeiter wehrte sich gegen 
diese Beleidigung. Die Folge war, datz ihm am 15. Januar 
gekündigt wurde. Da die freundnachbarliche Sperre noch im 
Bergrevier Herne besteht, so kann dieser Arbeiter erst wieder 
auf einer anderen Zeche des Heiner Reviers angelegt Werdern 
nachdem er eine Zeitlang andere Arbeit verrichtet hat. 
Die Schicht- und Gedingelöhne sind auf mehreren Schacht- 
anlagen nach unten geregelt worden. 
Dieselben .Klagen kommen aus dem Bochumcr Revier. Die 
Schichtlöhne sollen um 30—60 Pf. gekürzt fein. Das Verfahren 
von Ueber- und Nebenschichten ist von den Zechenverwaltungen 
angeordnet worden, ohne sich mit den Arbeit eraus- 
s ch ü s s e n z u verständige n. Auf Zeche E u I e n b a u m 
wurde ein Arbeiter mit 5 Mark Strafe bedroht, wenn er am 
Sonntag, den 3. Januar 1916, nicht zur Arbeit komme. Von 
fast allen Zechen kommt die Nachricht, datz die Beamten beim 
Anordnen der Ueberfchichten sagen: „Wer nicht kommen will, 
braucht es nur zu sagen, dann werden wir dafür sorgen, daß 
er in den Schützengraben kommt." Besonders drastisch ist dies
	        
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