Full text: Die Fabriksparkasse

51 
ist und jeder Versicherte von seinem Einkommen diesen 
iS otgroschen zurücklegen muß. 
Diese Tatsachen ließen nun den Gedanken reifen, eine 
Kasse zu gründen, hei welcher der Sparer nicht jederzeit 
die Möglichkeit hat, sein Kapital zurückzuziehen und ihm 
in ähnlicher Weise wie hei der Lebensversicherung durch 
einen gelinden Zwang über die ersten Schwierigkeiten des 
Zusammenhaltens der Ersparnisse hinweggeholfen wird. 
Denn ohne Frage sind ja die ersten Anfänge des Sparens 
am schwierigsten. Ist erst ein kleines Kapital zusammen, 
sieht man den Erfolg, so stellt sich von selbst ein Interesse 
am Sparen ein, und es wird dem Einzelnen später hei einer 
größeren Summe leichter, sein Geld zusammenzuhalten. 
Die Alterssparkasse der Farbenfabriken hat nun 
folgende Organisation: 
Der Beitritt zur Alterssparkasse ist freiwillig; es wird 
niemand gezwungen, sich ihr anzuschließen. Hat er aber 
einmal seinen Beitritt angemeldet, so ist er verpflichtet, 
dauernd einen bestimmten Beitrag zu zahlen, und er erhält 
das Guthaben erst nach einer bestimmten Zahl von Jahren 
ausbezahlt. Die Beiträge müssen mindestens 50 Pf. pro 
Woche betragen und dürfen nicht höher sein als 3 dl. 
Sie werden bei der Lohnzahlung einbehalten. Der Beitrag 
wird immer für die Dauer eines Jahres festgesetzt. Regel 
mäßig am Schlüsse des Jahres kann der Beitrag erhöht 
oder erniedrigt werden. Er muß aber, wie bereits erwähnt, 
mindestens 50 Pf. betragen. Die Einlagen werden mit 5% 
verzinst. Das Guthaben wird erst ausbezahlt, wenn der 
Sparer 24 Jahre Mitglied der Kasse gewesen ist. Die Zeit 
von 24 Jahren ist gewählt, damit die Auszahlung des Gut 
habens mit dem 25 jährigen Dienstjubiläum zusammen 
fällt. Denn Mitglieder können nur diejenigen werden, 
die mindestens ein Jahr im Dienste der Firma stehen. 
Die Karenzzeit von einem Jahre ist eingeführt, damit die 
fluktuierenden Elemente, mit denen eine Fabrik, die in 
der Hauptsache ungelernte Arbeiter beschäftigt, sehr zu 
rechnen hat, von der Kasse ferngehalten werden. Denn 
die Verwaltung der Kasse wird natürlich erschwert, wenn 
viele Mitglieder gleich nach ihrem Eintritte wieder aus 
treten. Wenn also jemand nach Vollendung des ersten 
Dienstj ahres beitritt, so erhält er das Guthaben nach 
24 Jahren am Tage des 25jährigen Dienstjubiläums aus 
gezahlt. Als Entschädigung für den gewissen Zwang, der 
4*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.