Full text : Die Fabriksparkasse

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Die  Zahl  der  Gesuche,  die  um  Zurückerstattung  eines
Teiles  des  Guthabens  oder  um  Stundung  der  Beiträge  eingegangen ­
  sind,  ist  verhältnismäßig  gering.  Selbstverständlich ­
  darf  man  nicht  verkennen,  daß,  wenn  erst  die
Guthaben  im  Laufe  der  Jahre  gestiegen  sind,  immer  ein
gewisser  Prozentsatz  versuchen  wird,  sich  in  den  Besitz  der
Gelder  zu  bringen.  Es  kommt  dann  natürlich  darauf  an,
die  einzelnen  Gesuche  genau  zu  prüfen,  damit  nur  solchen
stattgegeben  wird,  bei  denen  wirklich  eine  Notwendigkeit ­
  vorliegt.  Um  gewissen  Schiebungen  vorzubeugen,
ist  auch  in  das  Statut  die  Bestimmung  aufgenommen
worden,  daß  die  Guthaben  der  Sparer  an  Dritte  weder
übertragen  noch  verpfändet  werden  dürfen.  Geschieht  es
dennoch,  so  soll  die  Verzinsung  mit  dem  Tage  der  Übertragung ­
  aufhören,  und  der  Sparer  soll  außerdem  seines
Anspruchs  auf  den  Zuschuß  der  Firma  verlustig  gehen.
Auf  Erfahrungen  in  dieser  Beziehung  können  wir  noch
nicht  zurückschauen.
Ich  führte  bereits  im  Beginne  meines  Referats  aus,
daß  neben  der  Alterssparkasse  auch  noch  eine  andere
Sparkasse  besteht,  die  5  %  gewährt  und  aus  der  Rückzahlungen, ­
  wenn  sie  den  Betrag  von  50  dfi  nicht  übersteigen, ­
  jederzeit  gewährt  werden  können.  Mit  Gründung
der  Alterssparkasse  ist  die  andere  Sparkasse  nicht  überflüssig ­
  geworden.  Sie  ist  sehr  notwendig  für  die  Ansammlung ­
  von  Ersparnissen  für  gewisse  Zwecke,  für
größere  Ausgaben,  die  der  Haushalt  erfordert,  wie  Einkauf ­
  des  Winterbedarfs.  Aus  diesem  Grunde  wird  auch
die  Arbeitersparkasse  neben  der  Alterssparkasse  weiterbestehen ­
  bleiben.  Damit  auch  die  älteren  Arbeiter  seinerzeit ­
  der  Vorteile  der  Alterssparkasse  teilhaftig  werden
konnten,  haben  die  Farbenfabriken  bei  Gründung  der
Alterssparkasse  den  Arbeitern  die  Zeit,  die  sie  bereits
in  der  gewöhnlichen  Sparkasse  gewesen  waren,  auf  die
Mitgliedschaft  in  der  Aiterssparkasse  angerechnet.  Wenn
also  jemand,  der  bereits  zehn  Jahre  lang  in  der  gewöhnlichen ­
  Sparkasse  gespart  hatte,  zur  Altersparkasse  übergetreten ­
  ist,  so  hat  er  bereits  nach  14  Jahren  Anspruch
auf  den  vollen  Zuschuß  der  Firma,  Vorausgesetzt  war
nur,  daß  er  mindestens  25  <M  aus  der  Arbeitersparkasse
der  Alterssparkasse  überwiesen  hat.  Auf  diese  erste  Einzahlung ­
  wurde  dann  auch  sofort  der  Zuschuß  von  30%
gewährt.  Von  dieser  Bestimmung  haben  sehr  viele  ältere
            
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