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Die Zahl der Gesuche, die um Zurückerstattung eines
Teiles des Guthabens oder um Stundung der Beiträge eingegangen
sind, ist verhältnismäßig gering. Selbstverständlich
darf man nicht verkennen, daß, wenn erst die
Guthaben im Laufe der Jahre gestiegen sind, immer ein
gewisser Prozentsatz versuchen wird, sich in den Besitz der
Gelder zu bringen. Es kommt dann natürlich darauf an,
die einzelnen Gesuche genau zu prüfen, damit nur solchen
stattgegeben wird, bei denen wirklich eine Notwendigkeit
vorliegt. Um gewissen Schiebungen vorzubeugen,
ist auch in das Statut die Bestimmung aufgenommen
worden, daß die Guthaben der Sparer an Dritte weder
übertragen noch verpfändet werden dürfen. Geschieht es
dennoch, so soll die Verzinsung mit dem Tage der Übertragung
aufhören, und der Sparer soll außerdem seines
Anspruchs auf den Zuschuß der Firma verlustig gehen.
Auf Erfahrungen in dieser Beziehung können wir noch
nicht zurückschauen.
Ich führte bereits im Beginne meines Referats aus,
daß neben der Alterssparkasse auch noch eine andere
Sparkasse besteht, die 5 % gewährt und aus der Rückzahlungen,
wenn sie den Betrag von 50 dfi nicht übersteigen,
jederzeit gewährt werden können. Mit Gründung
der Alterssparkasse ist die andere Sparkasse nicht überflüssig
geworden. Sie ist sehr notwendig für die Ansammlung
von Ersparnissen für gewisse Zwecke, für
größere Ausgaben, die der Haushalt erfordert, wie Einkauf
des Winterbedarfs. Aus diesem Grunde wird auch
die Arbeitersparkasse neben der Alterssparkasse weiterbestehen
bleiben. Damit auch die älteren Arbeiter seinerzeit
der Vorteile der Alterssparkasse teilhaftig werden
konnten, haben die Farbenfabriken bei Gründung der
Alterssparkasse den Arbeitern die Zeit, die sie bereits
in der gewöhnlichen Sparkasse gewesen waren, auf die
Mitgliedschaft in der Aiterssparkasse angerechnet. Wenn
also jemand, der bereits zehn Jahre lang in der gewöhnlichen
Sparkasse gespart hatte, zur Altersparkasse übergetreten
ist, so hat er bereits nach 14 Jahren Anspruch
auf den vollen Zuschuß der Firma, Vorausgesetzt war
nur, daß er mindestens 25 <M aus der Arbeitersparkasse
der Alterssparkasse überwiesen hat. Auf diese erste Einzahlung
wurde dann auch sofort der Zuschuß von 30%
gewährt. Von dieser Bestimmung haben sehr viele ältere