Full text : Die Fabriksparkasse

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Kündigung  (von  einem  Lohntag  auf  den  andern)  und  die
Genehmigung  des  Ältestenrats  erforderlich,  welche  indes  nicht
verweigert  werden  darf,  wenn  das  Geld  zur  Erwerbung  eines
Hauseigentums  oder  bei  Verheiratung  zur  Einrichtung  _  des
Haushalts  verwandt  werden  soll.  In  der  Regel  entscheiden
für  die  Elberfelder  Angelegenheiten  nur  die  Elberfelder  Mitglieder ­
  des  Ältestenrats,  für  die  Nevigeser  dagegen  die
Nevigeser  Mitglieder  desselben,  jedoch  muß  auf  den  Antrag
des  Gesuchstellenden  die  Entscheidung  des  gesamten  Ältestenrats ­
  herbeigeführt  werden.
e)  Beim  Verlassen  der  Beschäftigung  bei  der  Firma  gilt
die  Auszahlung  des  ersparten  Guthabens  als  selbstredend.
Invalide,  welche  aus  der  Invalidenkasse  des  Geschäfts  Pension
erhalten,  werden,  auch  wenn  sie  nicht  mehr  arbeiten,  als  nicht
ausgetreten  betrachtet;  auch  soll  bei  Witwen  von  Arbeitern  und
bei  Männern,  welche  zur  Ableistung  ihrer  Militärpflicht  die
Arbeit  auf  geben,  eine  Verständigung  wegen  Belassung  und
Verzinsung  des  Guthabens  nicht  ausgeschlossen  sein.
f)  Die  Angelegenheiten  der  Kasse  werden  durch  den
Ältestenrat  verwaltet;  demselben  steht  in  allen  zweifelhaften
und  durch  dieses  Statut  nicht  vorgesehenen  Fällen  die  Entscheidung ­
  zu.
g)  Die  Kassengeschäfte  werden  auf  dem  Kontor  der  Firma
D.  Peters  &  Co.  erledigt,  die  eingezahlten  Beträge  in  den  Lohnbüchern ­
  vorgemerkt  und  am  Monatsschlusse  zusammengestellt.
h)  Die  Guthaben  der  Sparer  werden  bis  zur  Höhe  von
2000  Jl  mit  6%  pro  Jahr  verzinst;  die  Zinsen  werden  nur
für  jede  volle  Mark  und  für  jeden  nicht  angebrochenen  Monat
berechnet.  Die  Zinsbeträge  werden  am  Jahresschlüsse  gutgeschrieben. ­

II.  Die  freie  Sparkasse
hat  den  Zweck,  den  Arbeitern  und  Angestellten  der  Firma
D.  Peters  &  Co.  auch  die  Anlage  solcher  Gelder,  die  zwar  bei
der  Firma  erspart  sind,  aber  den  von  der  obligatorischen  Sparkasse ­
  aufzunehmenden  Höchstbetrag  von  2000  Jl  übersteigen
oder  die  anderweitig  erworben,  bzw.  ererbt  sind  oder  die  nur
auf  kurze  Frist  angesammelt  werden,  in  sicherer  Weise  und  zu
angemessenen  Zinssätzen  zu  ermöglichen,  bzw.  zu  erleichtern.
Die  freie  Sparkasse  vergütet  folgende  Zinssätze:
1.  5°/o  pro  Jahr:
unter  der  Bedingung  einer  gegenseitigen  dreimonatlichen
Kündigungsfrist.
a)  den  Arbeitern  und  Angestellten,  den  Invaliden  und
Witwen  von  Arbeitern  der  Firma  D.  Peters  &  Co.,
sofern  solche  über  den  Höchstbetrag  bei  der  obligatorischen ­
  Sparkasse  hinaus  Gelder  ersparen,  und
zwar  bis  zur  Höhe  von  weiteren  4000  Jl.
b)  Mädchen,  die  wegen  Heirat  die  Arbeit  bei  der  Firma
aufgegeben  haben,  bis  zur  Höhe  von  4000  Jl.
2.  4°/o  pro  Jahr:
für  alle  weiter  von  der  Kasse  unter  der  Bedingung  gegenseitiger ­
  dreimonatlicher  Kündigungsfrist  aufgenomme-
            
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