Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Stadt 
Land 
T otal 
Ohne Angaben . 
— 
1 
1 1 
Taglohn, und zwar: 
2-3 Fr. ... 
2 
1 
3 
3-4 , . . 
7 
1 
8 
4 und mehr Fr. 
1 
— 
1 12 
Kost, Logis und dazu: 
täglich Fr. 1.20 . 
— 
1 
1 
monatlich 20 — 49 Fr. 
1 
1 
2 
„ 50 Fr. 
— 
1 
1 4 
Monatslohn, und zwar: 
Bis 50 Fr. . 
1 
— 
1 
50-59 „ . . 
— 
1 
1 2 
Total 
12 
7 
19 
In dieser Gruppe konstatieren 
wir den einzigen Fall mit 
Taglohn und zugleich Kost und Logis. 
Die im Monatslohn 
beschäftigten Glätterinnen 
stellen sich unbedingt schlechter als 
die mit Taglohn entschädigten. 
Zum Schlüsse geben 
wir noch 
die Einzelheiten der Löhne 
für Modistinnen, um dann nachher 
den 
Zusammenzug dieser 
vielgestalteten Verhältnisse 
: zu behandeln. 
Stadt 
Land 
Tot al 
Ohne Angaben . 
3 
2 
5 
Taglohn, und zwar: 
3—4 Fr. ... 
2 
— 
2 
Kost, Logis und monat- 
lieh 40—49 Fr. . 
— 
2 
2 
Monatslohn, und zwar: 
70— 79 Fr. 
— 
1 
1 
80- 99 „ . . 
2 
— 
2 
100-119 „ • • 
1 
— 
1 
120—139 „ 
1 
— 
1 
Total 
9 
5 
14 
Merkwürdigerweise ist hier der Monatslohn die Regel und 
der Taglohn die Ausnahme, und wenn auch die Ziffern klein 
sind, so dürfte das Bild doch stimmen.
	        
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