Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

36

Stadt

Land

T  otal

Ohne  Angaben  .

—

1

1  1

Taglohn,  und  zwar:

2-3  Fr.  ...

2

1

3

3-4  ,  .  .

7

1

8

4  und  mehr  Fr.

1

—

1  12

Kost,  Logis  und  dazu:

täglich  Fr.  1.20  .

—

1

1

monatlich  20  —  49  Fr.

1

1

2

„  50  Fr.

—

1

1  4

Monatslohn,  und  zwar:

Bis  50  Fr.  .

1

—

1

50-59  „  .  .

—

1

1  2

Total

12

7

19

In  dieser  Gruppe  konstatieren

wir  den  einzigen  Fall  mit

Taglohn  und  zugleich  Kost  und  Logis.

Die  im  Monatslohn

beschäftigten  Glätterinnen

stellen  sich  unbedingt  schlechter  als

die  mit  Taglohn  entschädigten.

Zum  Schlüsse  geben

wir  noch

die  Einzelheiten  der  Löhne

für  Modistinnen,  um  dann  nachher

den

Zusammenzug  dieser

vielgestalteten  Verhältnisse

:  zu  behandeln.

Stadt

Land

Tot  al

Ohne  Angaben  .

3

2

5

Taglohn,  und  zwar:

3—4  Fr.  ...

2

—

2

Kost,  Logis  und  monatlieh

  40—49  Fr.  .

—

2

2

Monatslohn,  und  zwar:

70—  79  Fr.

—

1

1

80-  99  „  .  .

2

—

2

100-119  „  •  •

1

—

1

120—139  „

1

—

1

Total

9

5

14

Merkwürdigerweise  ist  hier  der  Monatslohn  die  Regel  und
der  Taglohn  die  Ausnahme,  und  wenn  auch  die  Ziffern  klein
sind,  so  dürfte  das  Bild  doch  stimmen.
            
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