Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Dass  der  Beweis  etwa  bei  dieser  kleinen  Zahl  von  Untersuchungsobjekten ­
  nicht  durchschlagend  ausfällt,  ist  klar.  Es  gibt
eben  auch  kleine  Löhne  trotz  langer  Lehre,  aber  es  ist  immerhin
bezeichnend  genug,  dass  von  allen  Töchtern  mit  unter  2  Jahren
Lehrzeit  keine  einzige  die  Lohnklasse  von  120  Fr.  pro  Monat
erreicht.
Lohnzahlungsfristen.  Auf  diese  Frage  ist  im  allgemeinen
sehr  gut  und  vollständig  geantwortet  worden,  und  wir  lassen
deren  Ergebnisse  nach  Berufszweigen  hier  folgen:

Berufszweig

Frage
unbeantwortet

Der  Lohn  wurde  ausbezahlt:

Wöchentlich

Alle  14  Tage

Monatlich

Handel

6

4

8

145

Schneiderei.  .  .

14

6

29

19

Näherei

4

6

16

5

Bureau

1

—

1

24

Glätterei

4

9

2

4

Modes

—

—  '

2

12

Diverse

2

5

7

5

Total

31

30

65

214

Die  Zahlen,  nach  Stadt  und  Land  unterschieden,  bieten  kein
besonderes  Interesse,  weil  die  Verhältnisse  dem  Total  vollständig
entsprechen.  Dass  im  Handel  und  Bureau  die  monatliche  Bezahlung ­
  vorherrscht,  überrascht  niemanden,  dagegen  hätte  in
andern  Berufen  kaum  eine  solche  Verbreitung  der  monatlichen
Bezahlung  vermutet  werden  können.  Der  wöchentliche  Zahltag
ist  einzig  in  der  Glätterei  einigermassen  nennenswert.
Leider  ist  nicht  gefragt  worden,  ob  der  Zahltag  auch
pünktlich  erfolge,  denn  hier  herrschen  mehr  Misstände,  als  man
im  allgemeinen  glaubt.  Es  hat  denn  auch  die  eine  oder  andere
Tochter  es  von  sich  aus  als  nötig  erachtet,  auf  dem  Fragebogen
solches  zu  vermerken.  So  schreibt  eine  Ladentochter  vom  Lande:
„Den  Lohn  erhalte  ich  nie  zur  Zeit,  wie  sich’s  gehört;  z.  B.  den
Lohn  vom  Juli  habe  ich  bis  heute  (23.  August)  noch  nicht
erhalten“.
            
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