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Technik der Flußkanalisierung.
sogenannte Umschlagsverkehr findet unterhalb Kosel statt, woselbst eine im Interesse der
ersten Eisengießerei Preußens unter Friedrich dem Großen erbaute Wasserstraße mündet.
Die Fertigstellung des Umgehungskanals bei Breslau, der sogenannte Großschiffahrtsweg,
bildete den Schlußstein des Werkes, für welches 21^ Millionen Mark bewilligt
waren. — Die in den Jahren 1890—1899 ausgeführte Kanalisierung der Fulda hat
3 785 250 Mark beansprucht. Gegenwärtig steht das Projekt der Kanalisierung der Weser
von Bremen bis Hameln auf der Tagesordnung. Tie Kosten sind zu rund 62 >A> Millionen
Mark veranschlagt.
In Böhmen ist zur Zeit die Kanalisierung der Moldau von Prag bis Melnik in der Aus
führung begriffen. Die Schiffbarmachung der Moldau ist ein seit einem langen Zeitraum
auf der Tagesordnung der gesetzgebenden Körperschaften Böhmens stehender Gegenstand ge
wesen, der endlich in unseren Tagen der Verwirklichung entgegengeführt wird.
Schon in den Jahren 1578—1605 spielte die Regulierung der Moldau von Melnik
bis Bndweis eine große Rolle. Die Moldau wurde schon in den Zeiten des Königs Johann
von Luxemburg als „königliche Straße" erklärt, aus welcher durch Majestälsbriefe Kaiser
Karls IV. und des Königs Ferdinand 1. die freie, ungehinderte Schiffahrt strengstens gewahrt
wurde. Der genannte Kaiser faßte bereits die Verbindung der Moldau mit der Donau ins
Auge, und dieses Unternehmen wurde thatsächlich durch das mächtige Geschlecht der Rosenberg
in Angriff genommen, mußte jedoch infolge der Unzulänglichkeit der damaligen Technik wieder
aufgegeben werden. Zahlreich waren die in der Zeit von 1619—1634 auftauchenden Projekte
der Schiffbarmachung der Moldau; trotzdem die ausgezeichnetsten damaligen Hydrotekten eine
Lösung anstrebten, kam die Sache nicht weiter. In nnsereni Jahrhundert hemmte die Ent
stehung und der Aufschwung der Eisenbahnen während längerer Zeit die Entwickelung der
Wasserstraßen in Böhmen. Erst die Erkenntnis von dem großen Werte der Wasserwege, auch
bei dem Vorhandensein von Eisenbahnen und von der gegenseitigen Ergänzung dieser beiden
Berkehrsvermittler konnte die Frage einem endlichen Schluß entgegenführen. Es wird voraus
sichtlich nicht mehr allzu lange dauern, bis auch die Stadt des heiligen Nepomuk mit modernen
Hasenanlagen ausgestattet ist.
Über die Technik der Flußkanalisierung ist das Folgende anzuführen.
Bei der Kanalisierung wird der Fluß, wie ein Schiffahrtskanal, in Einzelstrecken,
Haltungen genannt, zerlegt und der Wasserspiegel, bis die geforderte Fahrtiefe erreicht
ist, durch Stauwerke gehoben. Im allgemeinen eignet sich demgemäß nur ein Fluß mit
hohen Ufern zur Kanalisierung. Die Höhe des Aufstaus der einzelnen Haltungen und die
örtliche Lage der dazu nötigen Bauwerke ist so zu wählen, daß man nur das unum
gänglich Notwendige an den Wasserverhältnissen des Flusses ändert, um wirkliche oder
vermeintliche Benachteiligungen der Anwohner und etwa daraus entstehende Entschädigungs
ansprüche thunlichst von vornherein zu vermeiden. Vor allem muß man stets darauf be
dacht sein, die Nebenflüsse und Entwässerungsgräben im Unterwasser einmünden zu lassen,
denn es ist nicht zulässig, die zur Entwässerung nötige Vorflut zu vermindern oder auch
nur den Grundwasserstand so zu heben, daß ein schädigender Einfluß sich geltend machen
kann. Auch sind die innerhalb des Stromgebietes bestehenden Mühlen und sonstigen
industriellen Anlagen, die durch Wasserkraft betrieben werden, nicht zu vergessen. Die
Bauwerke dürfen nicht in durchlässigem Boden liegen, damit das aufgestaute Wasser nicht
seitlich entweichen kann.
Von der sich aus allen diesen Rücksichten ergebenden Lage und Höhe des Aufstaus
hängt bei dem unabänderlich gegebenen Gefälle des Flusses die Länge der Haltungen
ab. Auf jeden Fall muß aber die Entfernung zweier Bauwerke so bemessen sein, daß
mit Sicherheit die geforderte geringste Fahrtiefe hergestellt werden kann. Im allgemeinen
wird man im Interesse der Schiffahrt langen Haltungen und dadurch bedingten großen
Stauhöhen den Vorzug geben.
Sollten sich die Anforderungen der Schiffahrt mit den anderen in Frage stehenden
Interessen nicht vereinigen lassen, so muß man, wenn möglich, durch Ankauf oder
Entschädigung die hindernden Einsprüche zu beseitigen suchen, vorausgesetzt, daß die
hierdurch erzielten Vorteile den Geldaufwand wirtschaftlich gerechtfertigt erscheinen lassen.
Oft werden auch besondere Einrichtungen und Bauwerke begründeten Beschwerden Abhilfe
schaffen. Hierzu gehören künstliche Wasserhebewerke oder Seitenkanäle, die zu tief ge
legene Ufer nach geeigneteren Stellen hin entwässern. Ebenso zählen hierher die Ein-