Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Schiffsdurchlüsse,  Wehre.

Aber  nicht  nur  unter  Umständen,  die  einen  ganz  freien  Schiffahrtsverkehr  gestatten,
kann  die  Schleuse  außer  Benutzung  treten,  sondern  auch  schon  bei  geringeren  Wasserständen. ­
  Man  baut  deshalb  das  Wehr  mitunter  in  zwei  Teile,  wovon  der  eine  geschlossen ­
  werden  kann,  während  der  andere  den  Schiffen  noch  eine  freie  Durchfahrt
gewährt.  Derartige  Einrichtungen  heißen  Schiffsdurchlässe.  Sie  können  auch  eine
zeitweilige  Entlastung  der  Schleuse  herbeiführen,  indem  die  thalwärtsfahrenden  Schiffe
bei  hinreichendem  Wasservorrat  frei  hindurchfahren,  so  daß  die  ganze  Zeit  den  bergivärtsfahrenden
  für  das  Durchschleusen  zur  Verfügung  steht.  Auf  diese  Weise  werden
die  starkbenutzten  Schleusen  an  der  Spree  in  Berlin  und  Charlottenburg  entlastet.
Die  Schiffsdurchlässe  unterscheiden  sich  in  ihrer  Bauart  meist  nicht  von  dem  Wehr,
nur  liegt  ihre  Sohle  tiefer  als  die  Krone  der  eigentlichen  Wehrkonstruktion.  Die  Breite
des  Schiffsdnrchlaffes  hängt  von  den  bestehenden  oder  zu  erwartenden  Abmessungen
der  durchfahrenden  Schiffe  ab.  Außerdem  muß  auf  jeden  Fall  darauf  Rücksicht  genommen ­
  werden,  daß  in  ihm  die  Geschwindigkeit  des  durchströmenden  Wassers  sich  nicht
zu  sehr  vergrößert,  damit  nicht  hierdurch  die  Schiffahrt  zu  beschwerlich  und  zu  gefahrbringend ­
  wird.
Für  die  Kanalisierung  der  Flüsse  sind  nach  den  obenerwähnten  Gesichtspunkten  also
nur  die  beweglichen  Wehre  empfehlenswert.  Schon  seit  alter  Zeit  baute  man  solche
als  Floßschleusen  oder  Eisdurchlässe  in  den  verschiedenen  Stauanlagen,  und  heute  noch
werden  in  den  Gegenden,  wo  auf  kleineren  Flüssen  nur  die  Flößerei  betrieben  wird,  die
alten  Vorbilder,  entsprechend  verbessert,  ausgeführt.  Man  kann  die  beweglichen  Wehre
als  feste  ansehen,  auf  die  zur  zeitweisen  Erhöhung  des  Staues  bewegliche  Teile  aussetzbar
  sind.  Daher  trifft  man  bei  ihnen  alle  Bestandteile  des  festen  Wehres  wieder  an.
Den  Fluß  durchzieht  seiner  ganzen  Breite  nach  ein  wohlgefügtes  und  besonders  gegen
Unterspülung  gesichertes  Bauwerk,  der  Wehrkörper.  Die  höchste  Stelle  desselben,  der
Fachbanm  oder  die  Krone,  ist  besonders  sorgfältig  hergestellt  und  gesichert.  Sie  liegt
meist  in  der  Höhe  der  Flußsohle,  um  bei  Hochwasser  jeden  Aufstau  zu  vermeiden  und
um  den  Schiffen  bei  freiem  Strome  die  Bergfahrt  nicht  zu  erschweren.  Unter  Umständen
kann  man  sie  aber  auch  höher  legen  und  den  beweglichen  Teil  niedriger  und  daher
billiger  ausführen;  so  liegt  die  Krone  bei  den  Wehren  der  kanalisierten  Saar  teilweise
1,s  na  über  der  Flußsohle.
Die  Krone  teilt  den  Wehrkörper  in  zwei  Teile;  flußaufwärts  liegt  der  Vorboden,
flußabwärts  der  Absallboden.  Letzterer  muß  wegen  der  zeitweise  auf  ihm  herrschenden
starken  Strömung  sehr  sorgfältig  ausgeführt  werden.  An  ihn  schließt  sich  weiter  flußabwärts ­
  das  Sturzbett  an;  dieses  dehnt  sich  so  weit  aus,  als  die  Sohle  gegen  die  Angriffe
der  durch  das  Wehr  hervorgerufenen  starken  Strömung  zu  schützen  ist.  Bei  mehrteiligen
Wehranlagen  bedürfen  die  Teile,  welche,  wie  der  Schiffsdurchlaß,  länger  offen  gehalten
werden,  eines  besonders  festen  und  ausgedehnten  Sturzbettes,  weil  in  ihnen  sich  eine
stärkere  Strömung  entwickeln  muß.  Die  Ufer  sind  beiderseitig  bis  zur  Hochwassergrenze
zu  sichern.  Meist  geschieht  dieses  durch  Steinpfeiler.  Auch  den  festen  Wehrkörper  baut
mau  bei  Flußkanalisierungen  aus  Mauerwerk  und  Beton  und  verwendet  Holz  nur  zu
den  umschließenden  Spundwänden,  im  Gegensatze  zu  den  vorwiegend  in  Holz  ausgeführten ­
  Anlagen  der  kleineren  Floßschleusen.
Der  feste  Teil  des  Wehres  dient  dem  beweglichen  als  Unterlage.  Dieser  besteht  aus
der  eigentlichen  Stauwand  und  den  Stützeinrichtungen  für  dieselbe.  Die  Stauwand
ist  aus  Holz  oder  Eisen  gefertigt  und  setzt  sich  ans  einzelnen  Stücken  zusammen,  die  sich
von  Hand-  oder  durch  leichte  Hebevorrichtungen  auch  bei  einseitigem  Überdruck  bewegen
lassen.  Die  Stützung  der  einzelnen  Bestandteile  der  Stauwand  erfolgt  je  nach  der  Bauart
des  Wehres  gegen  senkrechte  oder  wagerechte  Balken,  deren  Umfallen  oder  Verbiegen
durch  Verankerung  und  Versteifung  gehindert  wird.  Sie  sind  entweder  auf  dem  Wehrrücken ­
  niederlegbar,  oder  man  zieht  sie  unter  einer  festen  Bedienungsbrücke  auf.  Die
Verbindung  der  Stauwand  mit  dem  Stützkörper  ist  entweder  lose,  so  daß  man  sie  bei
Freigabe  des  Wehres  ganz  abhebt  und  für  sich  aufbewahrt,  oder  fest,  wobei  sie  mit
niedergelegt  oder  aufgezogen  werden  muß.

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