Full text : Preußisches Landbuch

Thlr.  direkt  beim  General-Vorstande  in  Paderborn,  und  70,232  Thlr.
(incl.  22,485  Thlr.  Jubiläums  -  Almosen)  durch  27  Diöcesan-Komitss
eingegangen  waren,  darunter  aus  der  Erzdiöcese  Köln  20,083  Thlr.
und  aus  der  Diöcese  Paderborn  15,795  Thlr.  Bis  zum  Schlüsse  des
Jahres  1858  hatte  der  Verein  überhaupt  verausgabt  247,082  Thlr.
v.  Bonln-Britniiowsche  Armem  Stiftung.
Die  im  Oktober  1K30  zu  Wulslatzke  (Neu-Stettin)  verstorbene  verw.
Fran  v.  Bonin  geb.  v.  Brünn  ow  setzte  ein  Kapital  von  1000  Thlr.
zu  dem  Zwecke  aus,  das;  die  Zinsen  davon  alljährlich  durch  den  jedesmalrgen
  Gutsherrn  v.  Wulflatzke  und  den  Orts-Pfarrer  als  Kuratoren
der  Stiftung  an  kranke  und  bedürftige  bejahrte  Personen  deö  genannten ­
  Orts,  oder,  wenn  solche  nicht  vorhanden,  an  Arme  ebendaselbst  vertheilt ­
  werden  sollen.
B  onnsches  Bermächtniß,
von  dem  im  Jahre  1847  zu  Ober-Dollendorf  im  Siegkreise  verstorbenen
Gastwirth  Joseph  Bonn  herrührend.  Er  legirte  der  Armcn-Verwal
tung  des  Orts  2000  Thlr.,  deren  Zinsen  alljährlich  unter  die  dortigen
Armen  vertheilt  werden  sollen.
Bonner  gemeinnützige  Aktien  Ban-Gesellschaft.
Im  Jahre  1864  mit  einem  Grund-Kapital  von  vorläufig  28,000  Thlr.
unter  staatlicher  Genehmigung  auf  die  Dauer  von  50  Jahren  begründet. ­
  Ihr  Zweck  ist  Erbauung  gesunder  und  zweckmäßig  eingerichteter
Wohnungen  zur  Bcrmiethnng  an  Handwerker,  Arbeiter  nnd  andere  der
weniger  bemittelten  Klasse  ungehörige  Einwohner,  welche  in  gutem
Rufe  stehen,  ihr  eigenes  Mobiliar  besitzen  und  einen  ausreichenden
Brot-Erwerb  nachzuweisen  vermögen.  Die  Statuten  sind  unter  dem
4.  Juli  1864  landesherrlich  bestätigt.
Bonnickesche  Stiftungen.
Von  dem  im  Jahre  1846  zu  Hopsten  im  Kreise  Tecklenburg  verstorbenen
katholischen  Pfarrer  Joh.  Heinr.  Joseph  Bonnicke  ausgegangen.  Er
begründete  a)  eine  Stiftung  zur  Verbesserung  des  Einkommens  dürftig
dotirter  katholischer  Kaplancicn-  und  Vikarie-Stellen  im  Kreise  Tecklenburg, ­
  mit  37,650  Thlr.  Kapital.  Die  Verwaltung  steht  dem  Bischof
in  Münster  zu.  Er  vermachte  b)  ein  Kapital  von  6000  Thlr.  zur
Dotation  der  Stelle  eines  Supcrnumerars  oder  Kreis-Vikars  für  den
Kreis  Tecklenburg.  Seine  Bestimmung  geht  dahin,  auf  Anordnung  des
Ordinariats  an  solchen  Orten  des  Kreises  in  der  Seelsorge  Aushülse  zu
Listen,  wo  sich  in  Erkrankuugs-  und  ähnlichen  Fällen  momentan  ein
Bedürfniß  dazu  herausstellen  möchte.  Das  Kapital  soll  zinsbar  belegt
Werden  und  der  Supernumerar  verbunden  sein,  für  die  Zinsen  von
jeden  25  Thlr.  ad  intentionem  testatoris  jährlich  eine  Messe  zu  lesen.
Die  Verwaltung  der  Stiftung  steht  der  bischöflichen  Behörde  zu.  Er
bermachte  c)  ein  Kapital  von  2000  Thlr.  zur  Begründung  eines  Instituts, ­
  welches  den  Zweck  hat,  ärmeren  Gymnasiasten  katholischer
Konfession,  die  sich  später  dem  Priesterstande  zu  widmen  beabsichtigen,
Prkuß.  Landduch.  6
            
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