rungspreis der Kuh muß in die Gestehungskosten der Milch eingerechnet
und auf den Literpreis ausgeschlagen werden. Werden diese
Aufschläge angesammelt, so bleibt das Kapital (Restwert der Kühe
plus, Aufschläge) auf seiner Höhe. Um den Aufschlag genau bewirken
zu können, müßte jener Unterschied und die Gesamtzahl der
Liter Milch, die die Kuh gibt, bekannt sein. Da dies bei Bestimmung
des Aufschlages nicht der Fall sein kann, so muß seine Höhe
nach der Erfahrung bemessen werden. Daß eine Ersatzkuh voraussichtlich
mehr kosten wird, berechtigt nicht, den Aufschlag höher
zu bemessen. Die Neuanschaffung bedeutet dann eine Kapitalvermehrung.
Die Arbeitsmittel, als welches hier die Kuh zu betrachten
ist, sind also als Teil des Kapitals anzusehen, das, soweit sie in Betracht
kommen, durch die Wertabgabe unter der Annahme ihrer Ansammlung
auf seiner Höhe erhalten bleibt. Die Kapitalnutzung aber
liegt im Ertrag; sie ist die unmittelbare Form der Geldnutzung. Sie
vereinigt hier die Anschaffung des: Handelswertes mit der Unternehmerleistung
und dem Unternehmerrisiko. Die mittelbare Geldnutzung,
die Verzinsung durch Ausleihen, die dem Borger die Unternehmerleistung
und das Risiko überläßt, kann nur zum Vergleich
herangezogen werden, um festzustellen, ob und um wieviel der Ertrag
eine solche Verzinsung überstiegen hat.
Bei den technischen Arbeitsmitteln ist die Bemessung der
Wertabgabe insofern eine schwierige, weil sie wegen ihrer Verschiedenartigkeit
nicht gleichmäßig auf die Arbeitsergebnisse bezogen
werden können. Am einfachsten liegt die Sache bei denjenigen
Arbeitsmitteln, die Arbeit leisten, die, in Gang und wieder
außer Gang gesetzt, eine Arbeitszeit nach Stunden oder Tagen meßbar
ergeben, die man auf die ebenfalls nach Stunden oder Tagen
bemessene, durch fachmännische Erfahrung bestimmte Gesamtarbeitsleistung
des Arbeitsmittels beziehen kann. Unbestimmter ist
die Beziehung zum Arbeitsergebnis bei jenen Arbeitsmitteln, die
nicht Arbeit leisten, sondern den Arbeitsvorgängen im Allgemeinen
dienen ohne Rücksicht auf ihren Umfang, wie die Baulichkeiten.
Wenn einer Maschine ein Wert von 30 000 Arbeitsstunden beigelegt
wurde, so hat sie, wenn diese Gesamtstundenzahl sich beispielsweise
auf 600 Werke verteilt, an jedes — Gleichheit vorausgesetzt
— 50 Stunden abgegeben, gleich 5 Mark, wenn die Maschine 3000
Mark gekostet hat. Ist der Anschaffungspreis des Fabrikgebäudes
100,000 Mark und schrieb ihm fachmännisches Urteil 200,000 Arbeitsstunden
zu, so stellt sich die Hausstunde auf 0,5 Mark und
jedes der 600 Werke hätte vom Hause 50:2 = 25 Mark zu ersetzen
gehabt, die zu der Maschinenarbeit von 5 Mark hinzutreten. Waren
10 gleiche Maschinen ständig im Gange, um die 600 Werke herzu-Stellen,
so wurde jedes Werk mit 50 Mark Maschinenleistung belastet
und die Wertabgabe des Hauses betrug, auf die einzelne Maschine
bezogen, 2,50 Mark. Waren die 10 Maschinen nicht ständig
im Gebrauch, so erhöhte sich die Wertabgabe des Hauses im Verhältnis.
Waren die Werke, waren die Maschinen verschieden, so
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